Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden

Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der %s.

Verfügbare Grundstücke in Titisee-Neustadt

Die Stadt Titisee-Neustadt hat im Baugebiet An der Fehrn II und III sowie im Benno-Reifenberg-Weg acht Bauplätze im allgemeinen Wohngebiet zu vergeben.

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.09.2025 über die Vergabe der gemeindeeigenen Grundstücke im allgemeinen Wohngebiet des Baugebiets An der Fehrn II, III sowie im Benno-Reifenberg-Weg beraten und beschlossen. Die Zuteilung der Bauplätze ist entsprechend der diesem Schreiben als Anlage beigefügten Vergaberichtlinie und dem Bewerbungsbogen vorzunehmen. 

Die Bauplätze im Baugebiet An der Fehrn II, III und im Benno-Reifenberg-Weg werden nach dem Beschluss des Gemeinderats vom 30.09.2025 nach dem Eingangsdatum der Bauplatzbewerbung vergeben. Bewerbungsbeginn ist Montag, 06.10.2025, 08.00 Uhr. Der Kaufpreis für die Grundstücke beträgt 250,00 €/m², darin enthalten sind die Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge. Für die Grundstücke im Baugebiet An der Fehrn III (Grundstücke Flst. Nr. 1361, 1364, 1369 und 1373) ist darüber hinaus eine Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag eingerechnet, da dieser Bauabschnitt noch nicht endausgebaut wurde. Bei allen anderen Grundstücken sind die tatsächlichen Erschließungskosten im Kaufpreis enthalten.

 

Übersicht der Grundstücke

Grundstücke