Datenblatt Flst. Nr. 551/79, Benno-Reifenberg-Weg 4
| Lage: | Benno-Reifenberg-Weg |
| Flst. Nr. | 551/79 |
| Grundstücksgröße: | 731 m² |
| Grundbuch: | Neustadt, Blatt 3079 |
| verlegte Medien: | Wasser, Strom, Telekommunikation, Gas (Abfrage der Pläne bei den Versorgungsträgern) |
Vertragliche Verpflichtungen (Aufzählung nicht abschließend)
| Bebauungsverpflichtung; | 5Jahre ab Vertragsabschluss |
| Rückerwerbsvormerkung: | für den Fall der Nichtbebauung innerhalb der Frist |
| Eigennutzungsverpflichtung: | 5 Jahre ab Bezug |
| Ansprechpartnerin für das Vergabeverfahren/Kaufvertrag | Stadtbauamt, FB 30.50 Liegenschaften, Anja Riessle, Telefonnummer: 07651/206-155, anja.riessle(@)titisee-neustadt.de |
Wichtige Unterlagen
Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 44 "Oberer Fullberg"
| Baugebietskategorie: | WA Allgemeines Wohngebiet |
| Bebauung: | Einzel- oder Doppelhaus |
| Bauweise: | offen |
| Anzahl der möglichen Geschosse: | III Vollgeschosse mit Höhenbeschränkung |
| Grundflächenzahl: | 0,4 Die Grundflächenzahl ist in der Baunutzungsverordnung (§ 19, BauNVO) geregelt. Diese gibt den Flächenanteil eines Baugrundstücks an, der überbaut werden darf. |
| Geschossflächenzahl: | 1,2 Die Geschossflächenzahl ist in der Baunutzungsverordnung (§ 20, BauNVO) geregelt Die Geschossflächenzahl, auch als GFZ bezeichnet, gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche gebaut werden dürfen. |
| Dachform und Dachneigung: | Sattel- und Walmdach 30°-45° |
| Bereits erteilte Befreiungen von den Festsetzungen des B-Plans: | Bei mehreren Bauvorhaben im Baugebiet „Benno-Reifenberg-Weg“ wurden bisher mit Zustimmung der Stadt Titisee-Neustadt nachfolgende Befreiungen durch das Landratsamt erteilt: Überschreitung der Traufhöhe berg- und talseitig, Befreiung Traufhöhe, Überschreitung Baugrenze durch Dachüberstand und Balkon (Aufzählung nicht abschließend) 1. Die Befreiungen müssen mit dem Bauantrag beantragt werden. 2. Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt muss diesen Befreiungen zustimmen. 3. Das Landratsamt verlangt eine Gebühr |
| Ansprechpartner für den Bebauungsplan: | Stadtbauamt, FB 30.10 Bauverwaltung, Herr Thomas Hofmeier Telefonnummer: 07651/206-160, Herr Alexander Wißler, Telefonnummer: 07651/206165, Mail: Thomas.hofmeier(@)titisee-neustadt.de, alexander.wissler(@)titisee-neustadt.de |
Haftungsausschluss
Dieses Datenblatt ist kein Exposé, lediglich eine Zusammenstellung von verschiedenen Daten. Es besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität. Es ersetzt nicht eine individuelle Beratung. Die Verwendung liegt in der Verantwortung des Interessenten.
