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Datenblatt Flst. Nr. 1337, Börstinghausstr. 4

Lage:Börstinghausstr. 4, angrenzend an den Spielplatz, Baugebiet An der Fehrn II  
Flst. Nr. 1337/0
Grundstücksgröße:670 m²
Grundbuch:Neustadt, Blatt 3406
Baugenehmigung:Für das Grundstück liegt bereits eine Baugenehmigung vor, die aber nicht umgesetzt werden muss.
verlegte Medien:Wasser, Strom, Telekommunikation, Gas (Abfrage der Pläne bei den Versorgungsträgern)

Vertragliche Verpflichtungen (Aufzählung nicht abschließend)

Bebauungsverpflichtung;5 Jahre ab Vertragsabschluss
Rückerwerbsvormerkung:für den Fall der Nichtbebauung innerhalb der Frist
Eigennutzungsverpflichtung:5 Jahre ab Bezug
Ansprechpartnerin für das Vergabeverfahren/Kaufvertrag

Stadtbauamt, FB 30.50 Liegenschaften, Anja Riessle, Telefonnummer: 07651/206-155, anja.riessle(@)titisee-neustadt.de

Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 43 "An der Fehrn"

Baugebietskategorie:WA allgemeines Wohngebiet
Bebauung:Einzelhaus, max. 2 Wohnungen
Bauweise:offen
Anzahl der möglichen Geschosse:II Vollgeschosse mit Höhenbeschränkung
Anzahl der Wohneinheiten: max. 3 Wohneinheiten
Grundflächenzahl:0,3
Die Grundflächenzahl ist in der Baunutzungsverordnung (§ 19, BauNVO) geregelt. Diese gibt den Flächenanteil eines Baugrundstücks an, der überbaut werden darf.
Geschossflächenzahl:0,6
Die Geschossflächenzahl ist in der Baunutzungsverordnung (§ 20, BauNVO) geregelt Die Geschossflächenzahl, auch als GFZ bezeichnet, gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche gebaut werden dürfen.
Dachform und Dachneigung:Satteldach 33°-43°
Stützmauern:Nr. 4.4. der örtlichen Bauvorschriften
Entlang den Verkehrs- und Verkehrsgrünflächen sind Einfriedigungen als Draht- und Metallzäune bis 1,2 m Höhe zulässig.
Zwischen Nachbargrundstücken sind Einfriedigungen mit geschnittenen Hecken und Zäunen bis 1,2 m Höhe zulässig.
Entlang von Verkehrsflächen sind Stützmauern i. S. von § 50 Abs. 1, Anhang Nr. 47 LBO, nur auf der Bergseite bis 1,0 m Höhe zulässig. Sie sind 0,5 m von der Straßenbegrenzungslinie abzurücken.
Im Bereich von Nachbargrundstücken ist je Grenzverlauf nur 1 Stützmauer i. S. von § 50 Abs. 1, Anhang Nr. 47 LBO, und nur bis zu 1,2 m Höhe zulässig. Sie ist mindestens 1,0 m von der Grenze abzurücken.
Die Oberflächen von Stützmauern sind so zu gestalten, dass diese durch Pflanzen besiedelt werden können“
Bereits erteilte Befreiungen von
den Festsetzungen des B-Plans:
Bei mehreren Bauvorhaben im Baugebiet „An der Fehrn“ wurden bisher mit Zustimmung der Stadt Titisee-Neustadt nachfolgende Befreiungen durch das Landratsamt erteilt:
Überschreitung der Traufhöhe berg- und talseitig, Befreiung Traufhöhe, Dachneigung und -form, Überschreitung der "Ga" festgesetzten Fläche, Garage mit Flachdach, abweichende Dachneigung der Garage, Überschreitung Baugrenze durch Dachüberstand und Balkon (Aufzählung nicht abschließend)
1. Die Befreiungen müssen mit dem Bauantrag beantragt werden.
2. Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt muss diesen Befreiungen zustimmen.
3. Das Landratsamt verlangt eine Gebühr 
Ansprechpartner für den Bebauungsplan:Stadtbauamt, FB 30.10 Bauverwaltung, Herr Thomas Hofmeier Telefonnummer: 07651/206-160, Herr Alexander Wißler, Telefonnummer: 07651/206165, Mail: Thomas.hofmeier(@)titisee-neustadt.de, alexander.wissler(@)titisee-neustadt.de

Haftungsausschluss

Dieses Datenblatt ist kein Exposé, lediglich eine Zusammenstellung von verschiedenen Daten. Es besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität. Es ersetzt nicht eine individuelle Beratung. Die Verwendung liegt in der Verantwortung des Interessenten.