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Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

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YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

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  • Videos anzeigen
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Genutzte Technologien
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  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

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FAMIGO GmbH
Wir haben auf unserer Website iFrames der FAMIGO GmbH eingebunden.
Verarbeitungsunternehmen
FAMIGO GmbHIn der Spöck 1077656 Offenburg
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Die Daten dienen lediglich dazu, die Bereitstellung und Darstellung von Inhalten wie Grafiken von FAMIGO zu ermöglichen. 

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Genutzte Technologien

FAMIGO erhebt die folgenden Logfiles: Browsertyp und Browserversion, verwendetes Betriebssystem, Referrer URL, Hostname des zugreifenden Rechners, Uhrzeit der Serveranfrage, 

Ort der Verarbeitung
FAMIGO GmbHIn der Spöck 1077656 Offenburg
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die erhobenen Daten werden nicht dauerhaft gespeichert und von FAMIGO auch nicht für andere Zwecke verarbeitet.
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Titisee-Neustadt
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Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.titisee-neustadt.de veröffentlichten Website der Stadtverwaltung Titisee-Neustadt. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Barrierearme Nutzung unserer Homepage www.titisee-neustadt.de

Liebe Bürger:innen,

noch stellen wir kein eigenes Vorleseprogramm (Screenreader) für eine Vorlesefunktion auf unserer Homepage zur Verfügung. Dennoch ist es uns wichtig, die Inhalte dieser Seite für alle zugänglich zu machen.

Ein Instrument kann die Nutzung einer Erweiterung (eines Add-ons) im Browser sein. Das sind Zusatzprogramme, die im Browser kostenlos zusätzlich installiert werden können. Bei „Text to Speech“ (kurz tts, deutsch= Text zu Sprache) findet sich ein Leseprogramm, das Texthervorhebung anbietet. Die folgenden Erweiterungen können kostenlos und mit deutscher Sprache erworben werden:

Google chrome „Read Aloud“ oder „Intelligent Speaker“

Mozilla Firefox „Read Aloud“ oder „Intelligent Speaker“

Microsoft Edge „Read Aloud“

Apple Safari „Web Out Loud“

Opera „Intelligent Speaker“

Für die Browser Vivaldi, Internet Explorer und Brave steht nach bisheriger Recherche eine Entwicklung einer passenden App noch aus oder wird nicht mehr vorgesehen.

Eine Anleitung gibt jeder Anbieter für sein Programm selbst (für mobile Geräte und Computer). Geben Sie dazu tts + [den Browsernamen] in eine Suchmaschine ein oder kopieren Sie das Passende aus der Liste oben in das Suchfeld Ihrer Suchmaschine.

Stand 05/ 2022

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 02.03.2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefonnummer:Telefonnummer: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Bilder und Infografiken ohne genug Texte:

  1. Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Die Grafiken befinden sich auf folgenden Seiten:
    Wir als Arbeitgeber
  2. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden die Bilder und Infografiken nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.

Youtube-Videos:

  1. Beschreibung: Auf den Seiten Wir als Arbeitgeber und Skischanze sind Youtube-Videos hinterlegt, welche nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich sind
  2. Barrierefreie Alternative: Wir werden schnellstmöglich unter dem Video einen Beschreibungstext zu den Inhalten vom Video hinterlegen.

Externer Dienst:

  1. Beschreibung: Auf den Seiten Kindergärten, Schulen, Spielplätze und Solarkataster sind externe Dienste eingebunden welche nicht im vollem Umfang barrierefrei zugänglich sind.
  2. Maßnahme: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus setzen sich mit dem Anbieter in Verbindung und bitten um Korrektur der Mängel.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

PDF's und Word-Dokumente:

  1. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Stadt Titisee-Neustadt kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Stadt Titisee-Neustadt auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Stadt Titisee-Neustadt überarbeitet werden. Die Stadt Titisee-Neustadt ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:

  1. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt:
  3. In der aktuellen Situation kann die Stadtverwaltung Titisee-Neustadt bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

    Gemäß §7 Abs 4

    1. Maßnahmen, die über die Mindestanforderungen an die barrierefreie Gestaltung hinausgehen, und

    2. Maßnahmen, die zur Beseitigung von Barrieren ergriffen werden sollen.

  4. Wir stellen nach und nach Videos von Übersetzungen während Veranstaltungen ein. 

     

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.04.2022 erstellt.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadtverwaltung Titisee-Neustadt ist Frau Boelmann. Sie ist erreichbar der Mobilnummer Mobiltelefon: 0170 7300051oder per E-Mail.

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer: 0711 279-3360
poststelle(@)bfbmb.bwl.de

Website:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
https://www.behindertenbeauftragter.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.