Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.titisee-neustadt.de veröffentlichten Website der Stadtverwaltung Titisee-Neustadt. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Barrierearme Nutzung unserer Homepage www.titisee-neustadt.de
Liebe Bürger:innen,
noch stellen wir kein eigenes Vorleseprogramm (Screenreader) für eine Vorlesefunktion auf unserer Homepage zur Verfügung. Dennoch ist es uns wichtig, die Inhalte dieser Seite für alle zugänglich zu machen.
Ein Instrument kann die Nutzung einer Erweiterung (eines Add-ons) im Browser sein. Das sind Zusatzprogramme, die im Browser kostenlos zusätzlich installiert werden können. Bei „Text to Speech“ (kurz tts, deutsch= Text zu Sprache) findet sich ein Leseprogramm, das Texthervorhebung anbietet. Die folgenden Erweiterungen können kostenlos und mit deutscher Sprache erworben werden:
Google chrome „Read Aloud“ oder „Intelligent Speaker“
Mozilla Firefox „Read Aloud“ oder „Intelligent Speaker“
Microsoft Edge „Read Aloud“
Apple Safari „Web Out Loud“
Opera „Intelligent Speaker“
Für die Browser Vivaldi, Internet Explorer und Brave steht nach bisheriger Recherche eine Entwicklung einer passenden App noch aus oder wird nicht mehr vorgesehen.
Eine Anleitung gibt jeder Anbieter für sein Programm selbst (für mobile Geräte und Computer). Geben Sie dazu tts + [den Browsernamen] in eine Suchmaschine ein oder kopieren Sie das Passende aus der Liste oben in das Suchfeld Ihrer Suchmaschine.
Stand 05/ 2022
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 02.03.2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefonnummer:Telefonnummer: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Bilder und Infografiken ohne genug Texte:
- Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Die Grafiken befinden sich auf folgenden Seiten:
Wir als Arbeitgeber - Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden die Bilder und Infografiken nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.
Youtube-Videos:
- Beschreibung: Auf den Seiten Wir als Arbeitgeber und Skischanze sind Youtube-Videos hinterlegt, welche nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich sind
- Barrierefreie Alternative: Wir werden schnellstmöglich unter dem Video einen Beschreibungstext zu den Inhalten vom Video hinterlegen.
Externer Dienst:
- Beschreibung: Auf den Seiten Kindergärten, Schulen, Spielplätze und Solarkataster sind externe Dienste eingebunden welche nicht im vollem Umfang barrierefrei zugänglich sind.
- Maßnahme: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus setzen sich mit dem Anbieter in Verbindung und bitten um Korrektur der Mängel.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
PDF's und Word-Dokumente:
- Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Stadt Titisee-Neustadt kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Stadt Titisee-Neustadt auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Stadt Titisee-Neustadt überarbeitet werden. Die Stadt Titisee-Neustadt ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:
- Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
- Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt:
- In der aktuellen Situation kann die Stadtverwaltung Titisee-Neustadt bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.
Gemäß §7 Abs 4
1. Maßnahmen, die über die Mindestanforderungen an die barrierefreie Gestaltung hinausgehen, und
2. Maßnahmen, die zur Beseitigung von Barrieren ergriffen werden sollen.
- Wir stellen nach und nach Videos von Übersetzungen während Veranstaltungen ein.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.04.2022 erstellt.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadtverwaltung Titisee-Neustadt ist Frau Boelmann. Sie ist erreichbar der Mobilnummer Mobiltelefon: 0170 7300051oder per E-Mail.
Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer: 0711 279-3360
poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
https://www.behindertenbeauftragter.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.