Direkt
zum Inhalt springen,
,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing
 

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

 
Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_facebook
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (facebook.com)
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
FAMIGO GmbH
Wir haben auf unserer Website iFrames der FAMIGO GmbH eingebunden.
Verarbeitungsunternehmen
FAMIGO GmbHIn der Spöck 1077656 Offenburg
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Die Daten dienen lediglich dazu, die Bereitstellung und Darstellung von Inhalten wie Grafiken von FAMIGO zu ermöglichen. 

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

FAMIGO erhebt die folgenden Logfiles: Browsertyp und Browserversion, verwendetes Betriebssystem, Referrer URL, Hostname des zugreifenden Rechners, Uhrzeit der Serveranfrage, 

Ort der Verarbeitung
FAMIGO GmbHIn der Spöck 1077656 Offenburg
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die erhobenen Daten werden nicht dauerhaft gespeichert und von FAMIGO auch nicht für andere Zwecke verarbeitet.
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Titisee-Neustadt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der %s.

Bebauungspläne Übersicht

Berichtigung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-NeustadtEisenbach für das Gebiet des Bebauungsplans „Waldau-Hinter der Kirche“ der Stadt Titisee-Neustadt

Inkrafttreten des Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften „Waldau-Hinter der Kirche“

Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt hat am 14. März 2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Waldau-Hinter der Kirche“ als Satzung beschlossen.

Das Planungsgebiet im Ortsteil Waldau schließt an die vorhandene Bebauung längs der Straße Obertal an. Es wird begrenzt im Westen durch den landwirtschaftlichen Weg auf Flst.Nr. 57 bzw. die vorhandene Bebauung oberhalb des Planungsgebiets. Im Süden und Südosten begrenzt die vorhandene Bebauung das Gebiet. Im Norden und Nordosten grenzen Wiesen bzw. das Landschaftsschutzgebiet "Hochschwarzwald" an.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Nach Rechtskraft des B‑Plans wird der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt / Eisenbach entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Waldau - Hinter der Kirche“ in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan „Waldau - Hinter der Kirche“ und die zugehörigen Bauvorschriften mit Begründung und sämtlichen Bestandteilen bei der Stadt Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 2-4 in Titisee-Neustadt während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 -12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt unter folgendem Pfad eingesehen werden: http://www.titisee-neustadt.de/>Leben&Wohnen>rund um das Bauen>aktuelle Planverfahren >Inkrafttreten Bebauungsplan „Waldau-Hinter der Kirche“.

Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsanspräche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung, sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

 

1.  eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- und des Flächennutzungsplans,

3.  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

4.  nach § 214 Abs. 2a Nr. 3 und Nr. 4 BauGB beachtliche Mängel im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13b BauGB,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 4 Abs. 4 und 5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg). Dies gilt nicht, wenn

1.  die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschuss beanstandet hat oder die Verletzung der  Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO Baden-Württemberg genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Titisee-Neustadt, den 15. März 2023

 

i.V. Frey, Bürgermeister-Stellv.

 

Nr 1 Satzung (PDF-Dokument, 135,81 KB, 23.03.2023)

Nr 2 planerischer Teil (PDF-Dokument, 1,86 MB, 23.03.2023)

Nr 3 schriftliche Festsetzungen (PDF-Dokument, 205,31 KB, 23.03.2023)

Nr 4 Begründung (PDF-Dokument, 930,97 KB, 23.03.2023)

Nr 5 Umweltbelange (PDF-Dokument, 1,86 MB, 23.03.2023)

Nr 6 Hinweise und Empfehlungen (PDF-Dokument, 415,67 KB, 23.03.2023)

Nr 7 Schnitt 1 (PDF-Dokument, 206,57 KB, 23.03.2023)

Nr 7 Schnitt 2 (PDF-Dokument, 209,85 KB, 23.03.2023)

Nr 7 Schnitt 3 (PDF-Dokument, 213,76 KB, 23.03.2023)

Nr 7 Schnitt 4 (PDF-Dokument, 219,00 KB, 23.03.2023)

Nr 7 Schnitt 5 (PDF-Dokument, 223,91 KB, 23.03.2023)

Nr 7 Schnitt 6 (PDF-Dokument, 219,24 KB, 23.03.2023)

Nr 7 Schnitt 7 (PDF-Dokument, 214,47 KB, 23.03.2023)

Nr 7 Schnitt 8 (PDF-Dokument, 213,90 KB, 23.03.2023)

Nr 7 Schnitt 9 (PDF-Dokument, 210,66 KB, 23.03.2023)

Nr 7 Schnitt 10 (PDF-Dokument, 227,07 KB, 23.03.2023)

Nr 7 Schnitt 11 (PDF-Dokument, 219,32 KB, 23.03.2023)

Nr 8 Schemaschnitt PD (PDF-Dokument, 186,23 KB, 23.03.2023)

Nr 8 Schemaschnitt SD (PDF-Dokument, 181,76 KB, 23.03.2023)

Nr 9 artenschutzrechtliche Abschätzung (PDF-Dokument, 437,51 KB, 23.03.2023)

Nr 10 Erläuterungsbericht Erschließungsplanung (PDF-Dokument, 10,6 MB, 23.03.2023)

Nr 11 Übersichtsplan (PDF-Dokument, 309,16 KB, 23.03.2023)

Inkrafttreten der Außenbereichssatzung „Langenordnach“

Flächennutzungsplan „Sondergebiet Hornbach-Compact/Schlossäcker"

0 Bekanntmachnung des Inkrafttretens der 14. Flächennutzungsplanänderung Hornbach compact- Schlossäcker (PDF-Dokument, 374,10 KB, 25.01.2023)

1 zeichnerischer Teil 14. Flächennutzungsplanänderung Hornbach compact- Schlossäcker (PDF-Dokument, 1,79 MB, 25.01.2023)

2 Begründung  14. Flächennutzungsplanänderung  Hornbach compact - Schlossäcker (PDF-Dokument, 2,16 MB, 25.01.2023)

3 Umweltbericht 14. Flächennutzungsplanänderung  Hornbach compact - Schlossäcker (PDF-Dokument, 7,14 MB, 25.01.2023)

4 artenschutzrechtliche Prüfung  14. Flächennutzungsplanänderung Hornbach compact - Schlossäcker (PDF-Dokument, 1,80 MB, 25.01.2023)

5 Schlangenschutzmaßnahmen Aktualisierung 14. Flächennutzungsplanänderung Hornbach compact - Schlossäcker (PDF-Dokument, 6,47 MB, 25.01.2023)

6 Abwägungstabelle zu den Anregungen aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGBund aus §4 Abs. 2 BauGB (PDF-Dokument, 68,92 KB, 25.01.2023)

7 Artenschutzgutachten vom 09.11.2010 (PDF-Dokument, 2,28 MB, 25.01.2023)

8 Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung v. 20.08.2010 (PDF-Dokument, 8,04 MB, 25.01.2023)

9 Entwässerungskonzept B-Plan Hintere Schlossäcker v. 25.03.2010 (PDF-Dokument, 1,95 MB, 25.01.2023)

10 Entwässerungskonzept zum B-Plan Vordere Schlossäcker und Anbindung Unterstadt in Neustadt v. 27.07.2011 (PDF-Dokument, 979,87 KB, 25.01.2023)

11 Pläne zum Entwässerungskonzept Vordere Schlossäcker vom 27.07.2011 (PDF-Dokument, 15,5 MB, 25.01.2023)

12 Hydraulische Untersuchung Hochwasserschutz v. Juli 2011 (PDF-Dokument, 4,77 MB, 25.01.2023)

13 Hydraulische Untersuchung zu Überflutungstiefen HQ 100 (PDF-Dokument, 4,82 MB, 25.01.2023)

14 Hydraulische Untersuchung zu Überflutungstiefen HQ 50 (PDF-Dokument, 4,81 MB, 25.01.2023)

15 Schalltechnisches Gutachten Nr.  4773-1-1091 vom 13.05.2011 (PDF-Dokument, 3,17 MB, 25.01.2023)

16 Schalltechnisches Gutachten Nr. 3377-986 vom 26.11.2008 (PDF-Dokument, 3,70 MB, 25.01.2023)

17 Schalltechnisches Gutachten Nr. 4773-1044 vom 30.04.2010 (PDF-Dokument, 3,05 MB, 25.01.2023)

18 Betriebslärm - Gutachtliche Stellungnahme zur Prognose und Beurteilung der Betriebslärmeinwirkung auf die Nachbarschaft v. 09.04.2021 (PDF-Dokument, 3,36 MB, 25.01.2023)

19 Verträglichkeit Raumordnung - Gutachterliche Kurzstellungnahme zur Verträglichkeit der Ansiedlung eines Hornbach compact-Marktes im Gewerbegebiet Schlossäcker Bildstöckle Titisee-Neustadt v. 23.07.2018 (PDF-Dokument, 2,88 MB, 25.01.2023)

20 Ergänzende Ausführungen zur Verträglichkeitsstudie des Dr. Acocella v. 20.05.2020 (PDF-Dokument, 85,30 KB, 25.01.2023)

21 Märkte- und Zentrenkonzept v. 22.10.2009 (PDF-Dokument, 23,1 MB, 25.01.2023)

22 Gutachten zur räumlichen Steuerung v. nicht zentrenrelevantem Einzelhandel i. d. Gewerbegebieten v. 16.01.2012 (PDF-Dokument, 9,34 MB, 25.01.2023)

Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Hornbach compact/Schlossäcker"

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB);

Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Hornbach compact/Schlossäcker“

Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt hat am 14. März 2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hornbach compact/Schlossäcker“ als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan weist ein „Sondergebiet (S) für großflächigen Einzelhandel: Bau- und Gartenmarkt, Baustoffhandel“ aus und soll die Errichtung eines Hornbach compact-Marktes ermöglichen. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flst.Nr. 804/15 der Gemarkung Neustadt im Gewerbegebiet Schlossäcker. Das Grundstück liegt an der Ausfahrt der B 31 „Neustadt-Mitte“ südlich des Freibads Neustadt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hornbach compact/Schlossäcker“ in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan „Hornbach compact/Schlossäcker“ und die zugehörige Satzung über die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und sämtlichen Bestandteilen  bzw. Ergänzungen (Umweltbericht, Lärmschutz- und weitere Gutachten sowie die zusammenfassende Erklärung) bei der Stadt Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 2-4 in Titisee-Neustadt während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 -12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt unter folgendem Pfad eingesehen werden: http://www.titisee-neustadt.de/>Leben&Wohnen>rund um das Bauen>aktuelle Planverfahren >Inkrafttreten Bebauungsplan „Hornbach compact/Schlossäcker“.

Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsanspräche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung, sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

 

1.  eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- und des Flächennutzungsplans,

3.  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 4 Abs. 4 und 5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg). Dies gilt nicht, wenn

1.  die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschuss beanstandet hat oder die Verletzung der  Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.

 

Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO Baden-Württemberg genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Titisee-Neustadt, den 15. März 2023

  

i.V. Frey, Bürgermeister-Stellv.

Berichtigung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach für das Gebiet des Bebauungsplans „Neue Ortsmitte“ der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)

Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach

Anpassung im Wege der Berichtigung

Der gemeinsame Flächennutzungsplan (FNP) der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach ist mit Datum vom 17.06.2004 wirksam geworden.

In der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) wurde der Bebauungsplan „Neue Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt und hat am 13.02.2022 Rechtskraft erlangt.

Bebauungspläne der Innenentwicklung, die von den Darstellungen des FNP abweichen, können im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB auch aufgestellt werden, bevor der FNP geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden. Dies beinhaltet auch die Voraussetzung, dass von den Grundzügen der Planung des FNP, bezogen auf das jeweils gesamte Gemeindegebiet, nicht abgewichen werden darf. Der FNP ist dann nach Rechtskraft der Bebauungspläne im Wege der Berichtigung anzupassen. Ein formelles FNP-Änderungsverfahren sieht der Gesetzgeber hierfür nicht vor.

Der Bebauungsplan „Neue Ortsmitte“ hat folgende Berichtigung des FNP zur Folge:

Umwandlung einer Wohnbaufläche in eine Mischbaufläche

Die Berichtigung gemäß dem aufgeführten Bebauungsplanverfahren ist in den nachfolgend abgedruckten zeichnerischen Planauszügen dargestellt.

Die Unterlagen der Berichtigung des FNP können in den Rathäusern der Gemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

  • Bürgermeisteramt Eisenbach (Hochschwarzwald) – Rathaus, Zimmer Nr. 7, Bei der Kirche 1, 79871 Eisenbach (Hochschwarzwald)
  • Stadtverwaltung Titisee-Neustadt – Rathaus-Nebengebäude, 1. OG, Zimmer Nr. 104, Pfauenstraße 4, 79822 Titisee-Neustadt

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Titisee-Neustadt unter dem Pfad www.titisee-neustadt.de > Leben & Wohnen > Rund um das Bauen >  aktuelle Planverfahren > Berichtigung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach für das Gebiet des Bebauungsplans „Neue Ortsmitte“ der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) oder auf der Homepage der Gemeinde Eisenbach(Hochschwarzwald) unter den Pfad www.eisenbach.de >Gemeinde >Rathaus & Service >Bebauungs- und Flächennutzungspläne > Berichtigung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach für das Gebiet des Bebauungsplans „Neue Ortsmitte“ der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) eingesehen werden.

Titisee-Neustadt, den 20.03.2023

 

Frey

Bürgermeister-Stellvertreter

Berichtigung_Neue_Ortsmitte_Eisenbach_Bekanntmachungstext (PDF-Dokument, 437,25 KB, 30.03.2023)

Bürger:innen GIS

Für eine detaillierte Übersicht von Flurplänen, Bebauungsplänen und Gemarkungsgrenzen stellt der Landkreis ein kostenfreies Bürger:innen GIS zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür bitte den folgenden Link.