Bebauungspläne Übersicht
„Mittlere Seestraße – Bootsanleger“
16. Flächennutzungsplanänderung für das Plangebiet "Solarpark Oberbränd"
Gültige Fassung maßstäbliches Deckblatt FNP Solarpark Oberbränd PDF-Dokument248,76 KB23.07.2026
Gültige Fassung Legende Deckblatt FNP Solarpark Oberbränd PDF-Dokument455,37 KB23.07.2026
Gültige Fassung Begründung FNP Solarpark Oberbränd PDF-Dokument18,1 MB23.07.2026
Unterzeichnete zusammenfassende Erklärung FNP Solarpark Oberbränd PDF-Dokument2,80 MB23.07.2026
Spiegelhalde – 1. Änderung
1. Satzungen PDF-Dokument1,06 MB15.08.2025
2. Planzeichnung PDF-Dokument1,03 MB15.08.2025
3. Bebauungsvorschriften PDF-Dokument11,8 MB15.08.2025
4. Begründung PDF-Dokument8,96 MB15.08.2025
5. Umweltbelange PDF-Dokument21,3 MB15.08.2025
5a. Umweltbelange – tatsächlicher Bestand PDF-Dokument686,29 KB15.08.2025
5b. Umweltbelange – rechtskr. BPlan Bestand PDF-Dokument1,89 MB15.08.2025
6. Artenschutzrechtliche Einschätzung PDF-Dokument22,1 MB15.08.2025
7. Schalltechnische Untersuchung PDF-Dokument7,71 MB15.08.2025
Frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan "Öffentliche Parkplätze Badestelle und Kurgarten Titisee"
Haberjockelshof
Erneute_Bekanntmachung_Satzungsbeschluss_BPlan_Haberjockelshof PDF-Dokument364,94 KB15.05.2025
Cover mit Satzung PDF-Dokument1,32 MB25.03.2025
Zeichnerischer Teil PDF-Dokument3,43 MB25.03.2025
Textteil und örtliche Bauvorschriften PDF-Dokument1,52 MB25.03.2025
Begründung PDF-Dokument15,1 MB25.03.2025
Umweltbericht PDF-Dokument22,5 MB25.03.2025
Geländeschnitt PDF-Dokument364,90 KB25.03.2025
Entwicklungskonzept PDF-Dokument1,52 MB25.03.2025
Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument5,11 MB25.03.2025
1. Änderung des Bebauungsplans Altstadt I
1. Änderung des Bebauungsplans Altstadt II
Pietsch-Gelände
01 Cover mit Satzungen Pietsch-Gelände PDF-Dokument1,21 MB06.02.2025
02 Zeichnerischer Teil Pietsch-Gelände PDF-Dokument4,62 MB04.02.2025
03 Textteil und örtliche Bauvorschriften Pietsch-Gelände PDF-Dokument1,55 MB04.02.2025
04 Begründung Pietsch-Gelände PDF-Dokument10,8 MB04.02.2025
05 Umweltbelange Pietsch-Gelände PDF-Dokument1,88 MB04.02.2025
06 Artenschutzrechtliche Prüfung Pietsch-Gelände PDF-Dokument1,69 MB04.02.2025
Inkrafttreten des Bebauungsplans „Waldau-Hinter der Kirche“
2 Satzung PDF-Dokument1,63 MB05.11.2024
3 schriftliche Festsetzungen PDF-Dokument7,28 MB05.11.2024
4 planerischer Teil PDF-Dokument3,22 MB05.11.2024
5 Hinweise Empfehlungen PDF-Dokument419,28 KB24.06.2024
6 Begründung PDF-Dokument17,2 MB05.11.2024
7 Übersichtsplan PDF-Dokument504,71 KB24.06.2024
8 Umweltbericht PDF-Dokument3,07 MB24.06.2024
9 Schnitt 1-11 PDF-Dokument3,03 MB24.06.2024
10 Schemaschnitte SD PD PDF-Dokument566,06 KB24.06.2024
11 zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument278,14 KB24.06.2024
2. Änderung des Bebauungsplans und zugehöriger örtlicher Bauvorschriften Nr. 55 „Wellness- und Erlebnisbad Schwarzwald"
Berichtigung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-NeustadtEisenbach für das Gebiet des Bebauungsplans „Waldau-Hinter der Kirche“ der Stadt Titisee-Neustadt
Inkrafttreten des Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften „Waldau-Hinter der Kirche“
Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt hat am 14. März 2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Waldau-Hinter der Kirche“ als Satzung beschlossen.
Das Planungsgebiet im Ortsteil Waldau schließt an die vorhandene Bebauung längs der Straße Obertal an. Es wird begrenzt im Westen durch den landwirtschaftlichen Weg auf Flst.Nr. 57 bzw. die vorhandene Bebauung oberhalb des Planungsgebiets. Im Süden und Südosten begrenzt die vorhandene Bebauung das Gebiet. Im Norden und Nordosten grenzen Wiesen bzw. das Landschaftsschutzgebiet "Hochschwarzwald" an.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Nach Rechtskraft des B‑Plans wird der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt / Eisenbach entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Waldau - Hinter der Kirche“ in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan „Waldau - Hinter der Kirche“ und die zugehörigen Bauvorschriften mit Begründung und sämtlichen Bestandteilen bei der Stadt Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 2-4 in Titisee-Neustadt während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 -12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt unter folgendem Pfad eingesehen werden: http://www.titisee-neustadt.de/>Leben&Wohnen>rund um das Bauen>aktuelle Planverfahren >Inkrafttreten Bebauungsplan „Waldau-Hinter der Kirche“.
Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsanspräche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung, sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
4. nach § 214 Abs. 2a Nr. 3 und Nr. 4 BauGB beachtliche Mängel im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13b BauGB,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 4 Abs. 4 und 5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg). Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschuss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO Baden-Württemberg genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Titisee-Neustadt, den 15. März 2023
i.V. Frey, Bürgermeister-Stellv.
Nr 1 Satzung PDF-Dokument135,81 KB23.03.2023
Nr 2 planerischer Teil PDF-Dokument1,86 MB23.03.2023
Nr 3 schriftliche Festsetzungen PDF-Dokument205,31 KB23.03.2023
Nr 4 Begründung PDF-Dokument930,97 KB23.03.2023
Nr 5 Umweltbelange PDF-Dokument1,86 MB23.03.2023
Nr 6 Hinweise und Empfehlungen PDF-Dokument415,67 KB23.03.2023
Nr 7 Schnitt 1 PDF-Dokument206,57 KB23.03.2023
Nr 7 Schnitt 2 PDF-Dokument209,85 KB23.03.2023
Nr 7 Schnitt 3 PDF-Dokument213,76 KB23.03.2023
Nr 7 Schnitt 4 PDF-Dokument219,00 KB23.03.2023
Nr 7 Schnitt 5 PDF-Dokument223,91 KB23.03.2023
Nr 7 Schnitt 6 PDF-Dokument219,24 KB23.03.2023
Nr 7 Schnitt 7 PDF-Dokument214,47 KB23.03.2023
Nr 7 Schnitt 8 PDF-Dokument213,90 KB23.03.2023
Nr 7 Schnitt 9 PDF-Dokument210,66 KB23.03.2023
Nr 7 Schnitt 10 PDF-Dokument227,07 KB23.03.2023
Nr 7 Schnitt 11 PDF-Dokument219,32 KB23.03.2023
Nr 8 Schemaschnitt PD PDF-Dokument186,23 KB23.03.2023
Nr 8 Schemaschnitt SD PDF-Dokument181,76 KB23.03.2023
Nr 9 artenschutzrechtliche Abschätzung PDF-Dokument437,51 KB23.03.2023
Nr 10 Erläuterungsbericht Erschließungsplanung PDF-Dokument10,6 MB23.03.2023
Außenbereichssatzung „Langenordnach“
Erneute_Bekanntmachung_Satzungsbeschluss_Außenbereichssatzung Langenordnach PDF-Dokument402,09 KB15.05.2025
Außenbereichssatzung „Langenordnach“ PDF-Dokument589,70 KB20.10.2023
Begründung PDF-Dokument1,42 MB13.05.2025
Satzung PDF-Dokument703,86 KB13.05.2025
Geltungsbereich PDF-Dokument1,69 MB13.05.2025
Artenschutzrechtliche Relevanzabschätzung PDF-Dokument3,76 MB13.05.2025
Bebauungsplan Waldau Dorfgebiet
Nr. 1 Satzung PDF-Dokument135,50 KB13.03.2023
Nr. 2 Begründung mit Umweltbericht PDF-Dokument623,53 KB13.03.2023
Nr. 3 Lageplan M 1 1500 PDF-Dokument580,08 KB13.03.2023
Nr. 4 Lageplan mit Bebauungsplan Waldau Dorfgebiet PDF-Dokument3,52 MB13.03.2023
Nr. 5 Übersichtsplan PDF-Dokument375,63 KB13.03.2023
Nr. 6 Zusammenfassende Erklärung PDF-Dokument175,70 KB13.03.2023
1. Änderung des Bebauungsplans Biberwiese
1. Änderung-Satzungen PDF-Dokument1,35 MB13.05.2025
1. Änderung-Planzeichnung PDF-Dokument1,70 MB13.05.2025
1. Änderung-Bebauungsvorschriften PDF-Dokument7,54 MB13.05.2025
1. Änderung-Begründung PDF-Dokument10,9 MB13.05.2025
1. Änderung-Umweltbeitrag – Artenschutzrechtliche Prüfung PDF-Dokument23,0 MB13.05.2025
1. Änderung-Schalltechnische Untersuchung PDF-Dokument25,0 MB13.05.2025
Flächennutzungsplan „Sondergebiet Hornbach-Compact/Schlossäcker"
7 Artenschutzgutachten vom 09.11.2010 PDF-Dokument2,28 MB25.01.2023
8 Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung v. 20.08.2010 PDF-Dokument8,04 MB25.01.2023
9 Entwässerungskonzept B-Plan Hintere Schlossäcker v. 25.03.2010 PDF-Dokument1,95 MB25.01.2023
11 Pläne zum Entwässerungskonzept Vordere Schlossäcker vom 27.07.2011 PDF-Dokument15,5 MB25.01.2023
12 Hydraulische Untersuchung Hochwasserschutz v. Juli 2011 PDF-Dokument4,77 MB25.01.2023
13 Hydraulische Untersuchung zu Überflutungstiefen HQ 100 PDF-Dokument4,82 MB25.01.2023
14 Hydraulische Untersuchung zu Überflutungstiefen HQ 50 PDF-Dokument4,81 MB25.01.2023
15 Schalltechnisches Gutachten Nr. 4773-1-1091 vom 13.05.2011 PDF-Dokument3,17 MB25.01.2023
16 Schalltechnisches Gutachten Nr. 3377-986 vom 26.11.2008 PDF-Dokument3,70 MB25.01.2023
17 Schalltechnisches Gutachten Nr. 4773-1044 vom 30.04.2010 PDF-Dokument3,05 MB25.01.2023
21 Märkte- und Zentrenkonzept v. 22.10.2009 PDF-Dokument23,1 MB25.01.2023
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Hornbach compact/Schlossäcker"
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB);
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Hornbach compact/Schlossäcker“
Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt hat am 14. März 2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hornbach compact/Schlossäcker“ als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan weist ein „Sondergebiet (S) für großflächigen Einzelhandel: Bau- und Gartenmarkt, Baustoffhandel“ aus und soll die Errichtung eines Hornbach compact-Marktes ermöglichen. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flst.Nr. 804/15 der Gemarkung Neustadt im Gewerbegebiet Schlossäcker. Das Grundstück liegt an der Ausfahrt der B 31 „Neustadt-Mitte“ südlich des Freibads Neustadt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hornbach compact/Schlossäcker“ in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan „Hornbach compact/Schlossäcker“ und die zugehörige Satzung über die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und sämtlichen Bestandteilen bzw. Ergänzungen (Umweltbericht, Lärmschutz- und weitere Gutachten sowie die zusammenfassende Erklärung) bei der Stadt Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 2-4 in Titisee-Neustadt während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 -12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt unter folgendem Pfad eingesehen werden: http://www.titisee-neustadt.de/>Leben&Wohnen>rund um das Bauen>aktuelle Planverfahren >Inkrafttreten Bebauungsplan „Hornbach compact/Schlossäcker“.
Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsanspräche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung, sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 4 Abs. 4 und 5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg). Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschuss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO Baden-Württemberg genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Titisee-Neustadt, den 15. März 2023
i.V. Frey, Bürgermeister-Stellv.
Berichtigung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach für das Gebiet des Bebauungsplans „Neue Ortsmitte“ der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)
Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach
Anpassung im Wege der Berichtigung
Der gemeinsame Flächennutzungsplan (FNP) der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach ist mit Datum vom 17.06.2004 wirksam geworden.
In der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) wurde der Bebauungsplan „Neue Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt und hat am 13.02.2022 Rechtskraft erlangt.
Bebauungspläne der Innenentwicklung, die von den Darstellungen des FNP abweichen, können im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB auch aufgestellt werden, bevor der FNP geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden. Dies beinhaltet auch die Voraussetzung, dass von den Grundzügen der Planung des FNP, bezogen auf das jeweils gesamte Gemeindegebiet, nicht abgewichen werden darf. Der FNP ist dann nach Rechtskraft der Bebauungspläne im Wege der Berichtigung anzupassen. Ein formelles FNP-Änderungsverfahren sieht der Gesetzgeber hierfür nicht vor.
Der Bebauungsplan „Neue Ortsmitte“ hat folgende Berichtigung des FNP zur Folge:
Umwandlung einer Wohnbaufläche in eine Mischbaufläche
Die Berichtigung gemäß dem aufgeführten Bebauungsplanverfahren ist in den nachfolgend abgedruckten zeichnerischen Planauszügen dargestellt.
Die Unterlagen der Berichtigung des FNP können in den Rathäusern der Gemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
- Bürgermeisteramt Eisenbach (Hochschwarzwald) – Rathaus, Zimmer Nr. 7, Bei der Kirche 1, 79871 Eisenbach (Hochschwarzwald)
- Stadtverwaltung Titisee-Neustadt – Rathaus-Nebengebäude, 1. OG, Zimmer Nr. 104, Pfauenstraße 4, 79822 Titisee-Neustadt
während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Titisee-Neustadt unter dem Pfad www.titisee-neustadt.de > Leben & Wohnen > Rund um das Bauen > aktuelle Planverfahren > Berichtigung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach für das Gebiet des Bebauungsplans „Neue Ortsmitte“ der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) oder auf der Homepage der Gemeinde Eisenbach(Hochschwarzwald) unter den Pfad www.eisenbach.de >Gemeinde >Rathaus & Service >Bebauungs- und Flächennutzungspläne > Berichtigung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach für das Gebiet des Bebauungsplans „Neue Ortsmitte“ der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) eingesehen werden.
Titisee-Neustadt, den 20.03.2023
Frey
Bürgermeister-Stellvertreter
Berichtigung_Neue_Ortsmitte_Eisenbach_Bekanntmachungstext PDF-Dokument437,25 KB30.03.2023
1. Änderung des Bebauungsplans „Postplatz – Gutachstrasse“
- Satzung Fassung Inkrafttreten PDF-Dokument897,64 KB25.03.2022
- Deckblatt Fassung Inkrafttreten PDF-Dokument1,18 MB25.03.2022
- Begründung Fassung Inkrafttreten PDF-Dokument4,56 MB25.03.2022
- 1. Änderung Postplatz-Gutachstraße artenschutzfachliche Potenzialabschätzung PDF-Dokument4,33 MB25.03.2022
- Erneute öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten 1. Änderung des Bebauungsplans „Postplatz-Gutachstrasse“ PDF-Dokument362,07 KB13.05.2025
Bürger:innen GIS
Für eine detaillierte Übersicht von Flurplänen, Bebauungsplänen und Gemarkungsgrenzen stellt der Landkreis ein kostenfreies Bürger:innen GIS zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür bitte den folgenden Link.



