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Informationen zur Wahl - Wahlergebnisse

Hier finden Sie Wahlergebnisse sowie weitere Informationen zu den zurückliegenden Wahlen.

Informationen Bundestagswahl 2017

Bekanntmachung

der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt – die Wahlbezirke der Stadt Titisee-Neustadt, 79822 Titisee-Neustadt-, wird in der Zeit vom 04. September 2017 bis 08. September   2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten im

Bürgermeisteramt
Rathaus Neustadt
Pfauenstraße 2, Stadtteil Neustadt
-Einwohnermeldeamt -
Zimmer Nr. 104/105, 1. OG (nicht barrierefrei)
Zimmer Nr. 2, Erdgeschoss (barrierefrei)
79822 Titisee-Neustadt

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 04. September 2017 bis zum 08. September 2017, spätestens am 08. September 2017 bis 13:00 Uhr, bei der

Stadtverwaltung Titisee-Neustadt
Rathaus Neustadt
Pfauenstraße 2, Stadtteil Neustadt
- Einwohnermeldeamt -
Zimmer 104/105, 1. OG
79822 Titisee-Neustadt

Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 03. September 2017 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 288 Waldshut durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl  teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a)  wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 03. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 08. September 2017) versäumt hat,

b)  wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,

c)  wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 22. September 2017, 18:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

  • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl. 

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

79822 Titisee-Neustadt, den 27. Juli 2017

Stadtverwaltung
Bürgermeisteramt/Wahlamt
i. A. Willmann

Wahlscheinantrag zur Bundestagswahl bequem per Internet

Zur Bundestagswahl am 24.09.2017 kann die Erteilung eines Wahlscheines schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch  Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.titisee-neustadt.de an. Beim Aufruf des Links Wahlen/Wahlscheinantrag zur Bundestagswahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt/Einwohnermeldeamt, Telefonnummer: 07651 206-125 oder Telefonnummer: 07651 20-127.  

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24. September 2017 sind alle Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettel werden in die Schablonen gelegt.

Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefonnummer: 0761 36122.

Wahlhelfer-Schulung für die Bundestagswahl 2017 in Titisee-Neustadt

In den 16 allgemeinen Wahllokalen und den 2 Briefwahlvorständen im Bereich der Stadt Titisee-Neustadt kommen für die Bundestagswahl am 24.09.2017, zusammen mit den Bediensteten in der Wahlzentrale, rund 150 ehrenamtliche Wahlhelfer/innen zum Einsatz.

Die Wahlhelferschulung und die Einteilung der Helfer zu den verschiedenen Dienstschichten finden zu folgenden Terminen statt:

  • Mittwoch, dem 20.09.2017 um 18:00 Uhr im Rathaus Neustadt für die Wahlhelfer /Wahlhelferinnen der Wahlbezirke 1 - 9 (Stadtteil Neustadt)
  • Mittwoch, dem 20.09.2017 um 19:00 Uhr für die Wahlhelfer/innen in den Stadtteilen bzw. den Wahllokalen: Kurverwaltung Titisee, Hirschbühlschule, Jostal, Rudenberg, Schwärzenbach, Waldau und Langenordnach im jeweiligen Wahllokal (Wahlbezirke 10 – 16)
  • Sonntag, dem 24.09.2017 um 15:30 Uhr für die Wahlhelfer/innen der beiden Briefwahlvorstände im Rathaus Neustadt

Die Stadtverwaltung bittet, alle bereits bestellten Wahlhelfer/innen dringend um Berücksichtigung der vorgenannten Termine und um die Teilnahme an den Wahlhelferschulungen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07651 206-113 gerne zur Verfügung.

Stimmzettel-Muster

Briefwähler aufgepasst!

Zur bevorstehenden Bundestagswahl am Sonntag, 24.Sepemteber 2017 können Wahlscheine mit den Briefunterlagen noch beantragt werden bis zum Freitag, 22. September 2017 um 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 2, Einwohnermeldeamt/ Wahlamt in den Büros Zimmer-Nr. 104 und 105, 1. Obergeschoss (Telefonnummer: 07651 206-125 und Telefonnummer: 07651 206-127).

Notwendig hierzu ist die Vorlage des vom Wahlberechtigten persönlich unterschriebenen Briefwahlantrages/Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Sollen die Briefwahlunterlagen einer dritten Person zur Abholung ausgehändigt werden, so ist durch den Briefwähler die Ausstellung einer schriftlichen Abholvollmacht zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt/Wahlamt erforderlich. Diese schriftliche Vollmacht ist auch zwischen Eheleuten oder sonstigen Familienangehörigen notwendig.

Für die Fälle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, besteht die Möglichkeit, am Samstag, 23. September 2017 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Wahlsonntag selbst von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr beim Einwohnermeldeamt/Wahlamt der Stadtverwaltung den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Eine Beantragung aus anderen Gründen (wie z.B. Ortsabwesenheit) ist ab Freitag, 22. September 2017 ab 18:00 Uhr nicht mehr möglich!!

Die Briefwahlunterlagen müssen in jedem Falle bis spätestens am Wahlsonntag, 24. September 2017 um 18:00 Uhr im Rathaus im Stadtteil Neustadt eingegangen sein.

Wir dürfen die Briefwähler darum bitten, die Postlaufzeiten zu beachten. Soll der Wahlbrief mit der Post befördert werden, wird den Briefwählern deshalb die möglichst frühzeitige Aufgabe des Briefes bei der Post dringend empfohlen. Innerhalb des Bundesgebietes sollte er spätestens am Donnerstag, 21. September 2017 aufgegeben werden. Die Stadtverwaltung bittet die Briefwähler darum, auf Nummer sicher zu gehen und die Wahlbriefe möglichst frühzeitig bei der Post aufzugeben; am Samstag und Sonntag dürfen die Wahlbriefe nur noch in den Briefkasten des Rathauses (rechts neben dem Haupteingang) im Stadtteil Neustadt, Pfauenstraße 2 eingeworfen werden. Der Rathaus-Briefkasten wird am Wahlsonntag laufend geleert, letztmals um pünktlich 18:00 Uhr. Verspätet eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefonnummer: 07651 206-125 zur Verfügung. Diese Rufnummer ist am Freitag, 22. September 2017 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgehend besetzt wie auch am Samstag, 23.September 2017 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Am Wahlsonntag selbst erreichen Sie uns von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr. 

Aufgestellt:

i.A. Huber
Hauptamtsleiter

Informationen Gemeinderatswahl 2014

Dank an Wahlhelfer

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl der Gemeinderäte am 25. Mai 2014

Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)

Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und Bürgerliste (BL)

Wahlvorschlag der Bürgerliste und Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Wahlergebnisse im Internet

Die Teilergebnisse der Europawahl für den Bereich der Stadt Titisee-Neustadt werden am Sonntag, 25. Mai 2014 nach 18:00 Uhr, im Internet veröffentlicht. Das vorläufige Teilergebnis der Kreistagswahl in Titisee-Neustadt, wird gegen Mitternacht als vorläufige und unverbindliche Information bereitgestellt. Das Gesamtergebnis der Kreistagswahl wird voraussichtlich am Montag auf den Internetseiten des Landkreises verfügbar sein. Ebenso werden die laufenden Zwischenergebnisse der Wahl des Gemeinderates in Titisee-Neustadt, die erst am Montag, 26. Mai 2014, im Rathaus ermittelt werden, auf der Internetseite der Stadt, unter der Rubrik Wahlen fortlaufend gezeigt.

Interessenten können sich dort jederzeit informieren. Die Internetbesucher werden gebeten, die Seiten immer zu aktualisieren, damit der aktuelle Stand der Auszählung angezeigt wird. Das vorläufige Endergebnis ist erst dann ermittelt, wenn alle 16 von insgesamt 16 Wahlbezirken angezeigt werden sowie auch die vorläufigen Ergebnisse der beiden Briefwahlausschüsse vorliegen. Das förmliche vorläufige Endergebnis der Gemeinderatswahl wird im Amtsblatt der Stadt amtlich bekannt gemacht, welches am Donnerstag, 5. Juni 2014 erscheint.

Wahl zum Europäischen Parlament/Europawahl, Gemeinderats- und Kreistagswahl

Die Stimmzettel werden für alle Wahlberechtigten nach Hause zugestellt

Im Laufe der letzten Tage haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sowie auch die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger eine Wahlbenachrichtigung für die Europawahl sowie die Gemeinderats- und Kreistagswahl am 25. Mai 2014 erhalten.

Damit sind die mit der Wahlbenachrichtigung informierten Bürgerinnen und Bürger im Wählerverzeichnis der Stadt Titisee-Neustadt eingetragen und können am Sonntag, 25. Mai 2014 zur Wahl gehen.

Die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Kreistagswahl werden in den nächsten Tagen bzw. spätestens in der 21. KW zwischen dem 19. und dem 23. Mai an alle Wahlberechtigten nach Hause zugestellt. Damit haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, vor der eigentlichen Stimmabgabe am Wahlsonntag selbst, die Merkblätter und die Stimmzettel in aller Ruhe zu Hause durchzulesen bzw. bereits zu Hause den Stimmzettel auszufüllen und damit die Stimmen zu vergeben. Am Wahlsonntag selbst können die Wählerinnen und Wähler dann die Stimmzettel bereits ausgefüllt in das Wahllokal mitbringen und dann dort in die amtlichen Stimmzettelumschläge stecken bzw. dann in die Wahlurnen. Somit brauchen die Wähler keine Befürchtungen haben, dass sie unter Zeitdruck in der Wahlkabine die Stimmzettel ausfüllen müssen; sie können dies in aller Ruhe bereits zu Hause vornehmen. Wichtig für alle Wählerinnen und Wähler ist, dass sie vor der Stimmabgabe auf den Stimmzetteln das hellgrüne Merkblatt für die Kreistagswahl und das orangene Merkblatt für die Gemeinderatswahl sorgfältig durchlesen. Zusammen mit den Hinweisen auf den Stimmzetteln sind sie dann umfassend informiert und können ohne Hektik und Zeitdruck die Wahl vornehmen.

Bei den eigentlichen Wahlen am Wahlsonntag, 25. Mai 2014 im Wahllokal muss der Wähler/die Wählerin dann lediglich noch den bereits ausgefüllten orangenen Stimmzettel für die Gemeinderatswahl und den hellgrünen Stimmzettel für die Kreistagswahl in die jeweils gleichfarbigen amtlichen Stimmzettelumschläge stecken. Diese Umschläge erhält jeder Wähler am Wahlsonntag in seinem jeweiligen Wahllokal ausgehändigt.

Die Stimmzettel für die Europawahl werden nicht nach Hause zugestellt; diese Stimmzettel erhalten die Wählerinnen und Wähler am Wahlsonntag direkt im Wahllokal. Bei der Wahl zum Europäischen Parlament/Europawahl hat jeder Wähler lediglich eine Stimme. Der Stimmzettel muss vom Wähler am Wahlsonntag in der Wahlkabine gekennzeichnet werden und ist dann so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht mehr erkennbar ist. Für die Stimmabgabe/den Stimmzettel der Europawahl wird im Wahllokal kein Umschlag verwendet; der Stimmzettel wird damit ohne Umschlag in die Wahlurne eingeworfen.

Die Badische Zeitung wie auch die Stadtverwaltung wird in den kommenden Tagen immer wieder über die Europawahl und die Kommunalwahlen berichten.

Wahlscheinanträge zur Europa- und Kommunalwahl bequem per Internet

Zur Europa- und Kommunalwahl 2014 können Wahlscheine mündlich, persönlich, schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links Wahlen/Wahlscheinantrag zur Europa- und Kommunalwahl 2014 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in dasAntragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Bitte achten Sie auf fristgerechte Rücksendung.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt/Einwohnermeldeamt, Telefonnummer: 07651 206-125 oder Telefonnummer: 07651 206-127.

Informationen und Bekanntmachungen zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am Sonntag, dem 25. Mai 2014 im Internet

Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament, die Wahl für den Gemeinderat sowie die Wahl für den Kreistag des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald statt.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass alle Bekanntmachungstexte der gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen wie auch weitere Informationen im Internet abrufbar sind auf unserer Homepage.

Beim Aufruf des Links Wahlen erhalten Sie die Übersichten über die Veröffentlichungen sowohl zur Europawahl wie auch zur Wahl des Gemeinderats und des Kreistags. Dort können Sie auch Wahlscheine beantragen (siehe besondere Veröffentlichung in diesem Amtsblatt). Darüber hinaus können Sie auf unserer Homepage auch die früheren Wahlergebnisse der verschiedenen Wahlen für den Bereich von Titisee-Neustadt entnehmen. Ebenso haben wir auf externe Links verwiesen zu den Themen Wahlen und Wahlrecht.

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl

Kommunalwahl 2014:

Informationen zur Kommunalwahl 2014 (diese beinhaltet die Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl) erhalten Sie auf folgender Homepage.

Wählen ab 16 Jahren:

Erstmalig dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 wählen gehen. Weitere Informationen gibt es auf folgender Homepage.

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 25. Mai 2014

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Bekanntmachung

Gemäß § 11 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) i.V.m. §§ 21 Abs. 3 und 18 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KomWO) wird hiermit bekannt gemacht, dass am Donnerstag, dem 27. März 2014, um 19:30 Uhr im Rathaus, Stadtteil Neustadt, Pfauenstraße 2 großer Sitzungssaal im Erdgeschoss  eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses stattfindet.

Die folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses durch den Bürgermeister
  2. Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sowie der stellvertretenden Mitglieder durch den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses gemäß § 21 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KomWO)
  3.  Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge zu der Gemeinderatswahl 2014 am 25. Mai 2014 und Beschlussfassung über ihre Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge gemäß § 18 KomWO
  4.  Bericht, Beratung und Beschluss über die organisatorische Abwicklung im Hinblick auf die Auszählungsarbeiten der Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahl; Unterbrechung des Zählgeschäftes am Sonntagabend, dem 25. Mai 2014 sowie Fortsetzung der Auszähl-Arbeiten für die Gemeinderatswahl am Montag, dem 26. Mai 2014 zentral im Rathaus Hauptgebäude (Pfauenstraße 2) und im Rathaus-Nebengebäude (Pfauenstraße 4); Reihenfolge der Wahlauszählungen gemäß § 51 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KomWO)
  5.  Beratung und Beschluss zum Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung bei der Stimmen-Auszählung gemäß § 37 Abs. 8 der Kommunalwahlordnung (KomWO)
  6.  Bekanntgaben und Anfragen

Jedermann hat zu dieser öffentlichen Sitzung zutritt.

Titisee-Neustadt, den 20. März 2014
Lothar Huber
Hauptamtsleiter
Beisitzer und Schriftführer des Gemeindewahlausschusses

Informationen Gemeinderatswahl 2014

Bildung und Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses

Kommunalwahlen am Sonntag, 25. Mai 2014 Bildung und Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses der StadtTitisee-Neustadt

Gemäß § 11 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit §§ 37 und 38 des Kommunalwahlgesetzes und § 21 der Kommunalwahlordnung ist für die Kommunalwahlen (Wahl des Gemeinderats und Wahl des Kreistags) ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Diesem Ausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die endgültige Feststellung des Wahlergebnisses; bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.

Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag, 28. Januar 2014 über die Bildung des Gemeindewahlausschusses für die kommenden Kommunalwahlen beraten. Auf der Grundlage des einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses setzt sich der Gemeindewahlausschuss für die Gemeinderats- und Kreistagswahlen am Sonntag, 25. Mai 2014 wie folgt zusammen:

  • a) als Vorsitzender: Herr Stadtrat Marcus Schwörer
  • b) als stellvertretender Vorsitzender: Herr Wolfgang Fugmann
  • c) als 1. Beisitzerin: Frau Ursula Menner
  • d) als 2. Beisitzerin: Frau Sabine Winterhalder
  • e) als 3. Beisitzer und zugleich Schriftführer: Herr Hauptamtsleiter Lothar Huber

Als Reihenfolge-Ersatzleute wurden durch den Gemeinderatsbeschluss genannt:

  1. Herr Stadtamtsrat Manfred Kaiser (zugleich stellvertretender Schriftführer)
  2. Herr Stadtrat Klaus Tritschler
  3. Frau Karin Katz-Hör
  4. Herr Jürgen Villinger 
  5. Herr Michael Klüttermann

Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats können aufgrund der rechtlichen Vorgaben frühestens am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl und damit also am Freitag, 24. Januar 2014 beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Hauptamt/Wahlamt, Pfauenstraße 2 in 79822 Titisee-Neustadt schriftlich eingereicht werden.

Spätester Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist Donnerstag, 27. März 2014 bis 18:00 Uhr –absolutes Fristende!! (§ 13 der Kommunalwahlordnung).

Für Fragen zu den Kommunalwahlen und vor allem auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen steht Ihnen Herr Hauptamtsleiter Lothar Huber unter der Telefondurchwahl Telefonnummer: 07651-206 114 bzw. E-Mail gerne zur Verfügung.

Stadtverwaltung
Hauptamt/Wahlamt
i.A. Lothar Huber, Hauptamtsleiter

Informationen Kreistagswahl 2014

Dank an Wahlhelfer

Wahlergebnisse auf der Homepage des Landratsamtes

Wahlergebnis Internet

Die Teilergebnisse der Europawahl für den Bereich der Stadt Titisee-Neustadt werden am Sonntag, 25. Mai 2014 nach 18:00 Uhr, im Internet veröffentlicht. Das vorläufige Teilergebnis der Kreistagswahl in Titisee-Neustadt, wird gegen Mitternacht als vorläufige und unverbindliche Information bereitgestellt. Das Gesamtergebnis der Kreistagswahl wird voraussichtlich am Montag auf den Internetseiten des Landkreises verfügbar sein. Ebenso werden die laufenden Zwischenergebnisse der Wahl des Gemeinderates in Titisee-Neustadt, die erst am Montag, 26. Mai 2014, im Rathaus ermittelt werden, auf der Internetseite der Stadt, unter der Rubrik Wahlen fortlaufend gezeigt.

Interessenten können sich dort jederzeit informieren. Die Internetbesucher werden gebeten, die Seiten immer zu aktualisieren, damit der aktuelle Stand der Auszählung angezeigt wird.

Das vorläufige Endergebnis ist erst dann ermittelt, wenn alle 16 von insgesamt 16 Wahlbezirken angezeigt werden sowie auch die vorläufigen Ergebnisse der beiden Briefwahlausschüsse vorliegen. Das förmliche vorläufige Endergebnis der Gemeinderatswahl wird im Amtsblatt der Stadt amtlich bekannt gemacht, welches am Donnerstag, 5. Juni 2014 erscheint.

Wahl zum Europäischen Parlament/Europawahl, Gemeinderats- und Kreistagswahl

Die Stimmzettel werden für alle Wahlberechtigten nach Hause zugestellt

Im Laufe der letzten Tage haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sowie auch die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger eine Wahlbenachrichtigung für die Europawahl sowie die Gemeinderats- und Kreistagswahl am 25. Mai 2014 erhalten.

Damit sind die mit der Wahlbenachrichtigung informierten Bürgerinnen und Bürger im Wählerverzeichnis der Stadt Titisee-Neustadt eingetragen und können am Sonntag, 25. Mai 2014 zur Wahl gehen.

Die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Kreistagswahl werden in den nächsten Tagen bzw. spätestens in der 21. KW zwischen dem 19. und dem 23. Mai an alle Wahlberechtigten nach Hause zugestellt. Damit haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, vor der eigentlichen Stimmabgabe am Wahlsonntag selbst, die Merkblätter und die Stimmzettel in aller Ruhe zu Hause durchzulesen bzw. bereits zu Hause den Stimmzettel auszufüllen und damit die Stimmen zu vergeben. Am Wahlsonntag selbst können die Wählerinnen und Wähler dann die Stimmzettel bereits ausgefüllt in das Wahllokal mitbringen und dann dort in die amtlichen Stimmzettelumschläge stecken bzw. dann in die Wahlurnen. Somit brauchen die Wähler keine Befürchtungen haben, dass sie unter Zeitdruck in der Wahlkabine die Stimmzettel ausfüllen müssen; sie können dies in aller Ruhe bereits zu Hause vornehmen. Wichtig für alle Wählerinnen und Wähler ist, dass sie vor der Stimmabgabe auf den Stimmzetteln das hellgrüne Merkblatt für die Kreistagswahl und das orangene Merkblatt für die Gemeinderatswahl sorgfältig durchlesen. Zusammen mit den Hinweisen auf den Stimmzetteln sind sie dann umfassend informiert und können ohne Hektik und Zeitdruck die Wahl vornehmen.

Bei den eigentlichen Wahlen am Wahlsonntag, 25. Mai 2014 im Wahllokal muss der Wähler/die Wählerin dann lediglich noch den bereits ausgefüllten orangenen Stimmzettel für die Gemeinderatswahl und den hellgrünen Stimmzettel für die Kreistagswahl in die jeweils gleichfarbigen amtlichen Stimmzettelumschläge stecken. Diese Umschläge erhält jeder Wähler am Wahlsonntag in seinem jeweiligen Wahllokal ausgehändigt.

Die Stimmzettel für die Europawahl werden nicht nach Hause zugestellt; diese Stimmzettel erhalten die Wählerinnen und Wähler am Wahlsonntag direkt im Wahllokal. Bei der Wahl zum Europäischen Parlament/Europawahl hat jeder Wähler lediglich eine Stimme. Der Stimmzettel muss vom Wähler am Wahlsonntag in der Wahlkabine gekennzeichnet werden und ist dann so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht mehr erkennbar ist. Für die Stimmabgabe/den Stimmzettel der Europawahl wird im Wahllokal kein Umschlag verwendet; der Stimmzettel wird damit ohne Umschlag in die Wahlurne eingeworfen.

Die Badische Zeitung wie auch die Stadtverwaltung wird in den kommenden Tagen immer wieder über die Europawahl und die Kommunalwahlen berichten.

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl

Informationen Kreistagswahl 2014

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Informationen Europawahl 2014

Dank an Wahlhelfer

Wahlergebnisse auf der Homepage des Landratsamtes

Wahlergebnisse im Internet

Die Teilergebnisse der Europawahl für den Bereich der Stadt Titisee-Neustadt werden am Sonntag, 25. Mai 2014 nach 18:00 Uhr, im Internet veröffentlicht. Das vorläufige Teilergebnis der Kreistagswahl in Titisee-Neustadt, wird gegen Mitternacht als vorläufige und unverbindliche Information bereitgestellt. Das Gesamtergebnis der Kreistagswahl wird voraussichtlich am Montag auf den Internetseiten des Landkreises verfügbar sein. Ebenso werden die laufenden Zwischenergebnisse der Wahl des Gemeinderates in Titisee-Neustadt, die erst am Montag, 26. Mai 2014, im Rathaus ermittelt werden, auf der Internetseite der Stadt, unter der Rubrik Wahlen fortlaufend gezeigt.

Interessenten können sich dort jederzeit informieren. Die Internetbesucher werden gebeten, die Seiten immer zu aktualisieren, damit der aktuelle Stand der Auszählung angezeigt wird. Das vorläufige Endergebnis ist erst dann ermittelt, wenn alle 16 von insgesamt 16 Wahlbezirken angezeigt werden sowie auch die vorläufigen Ergebnisse der beiden Briefwahlausschüsse vorliegen. Das förmliche vorläufige Endergebnis der Gemeinderatswahl wird im Amtsblatt der Stadt amtlich bekannt gemacht, welches am Donnerstag, 5. Juni 2014 erscheint.

Wahl zum Europäischen Parlament/Europawahl, Gemeinderats- und Kreistagswahl

Wahlscheinanträge zur Europa- und Kommunalwahl bequem per Internet

Zur Europa- und Kommunalwahl 2014 können Wahlscheine mündlich, persönlich, schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links Wahlen/Wahlscheinantrag zur Europa- und Kommunalwahl 2014 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in dasAntragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Bitte achten Sie auf fristgerechte Rücksendung. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt/Einwohnermeldeamt, Telefonnummer: 07651 206-125 oder Telefonnummer: 07651 206-127.

Informationen und Bekanntmachungen zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am Sonntag, dem 25. Mai 2014 im Internet

Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament, die Wahl für den Gemeinderat sowie die Wahl für den Kreistag des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald statt.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass alle Bekanntmachungstexte der gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen wie auch weitere Informationen im Internet abrufbar sind auf unserer Homepage.

Beim Aufruf des Links Wahlen erhalten Sie die Übersichten über die Veröffentlichungen sowohl zur Europawahl wie auch zur Wahl des Gemeinderats und des Kreistags. Dort können Sie auch Wahlscheine beantragen (siehe besondere Veröffentlichung in diesem Amtsblatt). Darüber hinaus können Sie auf unserer Homepage auch die früheren Wahlergebnisse der verschiedenen Wahlen für den Bereich von Titisee-Neustadt entnehmen. Ebenso haben wir auf externe Links verwiesen zu den Themen Wahlen und Wahlrecht.

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl

Europawahl 2014:

Informationen zur Europawahl 2014 erhalten Sie auf folgender Homepage.

Informationen Europawahl 2014

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Europawahl am 25. Mai 2014

Vom 22. bis 25. Mai 2014 findet in der Europäischen Union die 8. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, dem 25. Mai 2014.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Ihres Wohnorts bis spätestens zum 04. Mai 2014 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!) Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie hier oder bei Ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU hier.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt

Informationen Bürgermeisterwahl 2011

Stadt Titisee-Neustadt
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters am 18. September 2011

1. Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Bürger­meisters am Sonntag, den 18.09.2011 bekanntgemacht:

1.1. Zahl der Wahlberechtigten 9049

  • Zahl der Wähler: 2819
  • Zahl der ungültigen Stimmzettel: 73
  • Zahl der gültigen Stimmzettel: 2746
  • Zahl der gültigen Stimmen: 2746

1.2. Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Familienname, Vorname, Stand oder Beruf, Anschrift: Stimmen

  • Hinterseh, Armin Bürgermeister Auf der Hub 5, 79843 Löffingen: 2615
  • Winterhalder, Leopold Kinobetreiber Sebastian-Kneipp-Anlage 1, 79822 Titisee-Neustadt: 28
  • Huber, Lothar Hauptamtsleiter Hansjakobstaße 39, 79822 Titisee-Neustadt: 16
  • Schwörer, Marcus Orthopädie-Schuhmachermeister Rudenberger Straße 8, 79822 Titisee-Neustadt: 16
  • Schindler, Bernhard Polizeibeamter Josef-Sorg-Straße 32, 79822 Titisee-Neustadt: 12
  • Graf, Andreas Stadtkämmerer Schillerstraße 13 a, 79822 Titisee-Neustadt: 6
  • Weitere 40 Personen mit jeweils –Stimmen von 1 – 5 Gesamtstimmen (in Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern brauchen nicht zugelassene Bewerber, die nicht mehr als 5 gültige Stimmen erhalten haben, nicht namentlich aufgeführt werden. Die auf sie insgesamt entfallenen Stimmen können in einer Summe aufgeführt werden): 53

1.3. Der Bewerber Armin Hinterseh hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Er ist somit zum Bürgermeister gewählt.

2. Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in 79104 Freiburg, Stadtstr. 2, erhoben werden. Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 91 Wahlbe­rechtigte beitreten.

Titisee-Neustadt, 22. September 2011
Bürgermeisteramt
Hauptamt/Wahlamt
i.A. Lothar Huber
Hauptamtsleiter

Beisitzer und Schriftführer des Gemeindewahlausschusses

Einladung zu der öffentlichen Kandidatenvorstellung am Montag, dem 12. September 2011 - 20:00 Uhr im Kurhaus am Titisee, Strandbadstraße 4, Stadtteil Titisee, 79822 Titisee-Neustadt

Gemäß § 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat beschlossen, im Rahmen der Bürgermeisterwahl 2011 am Sonntag, dem 18. September 2011 den Bewerbern die Gelegenheit zu geben, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Diese öffentliche Vorstellung gilt für diejenigen Bewerber, deren Bewerbung durch den Gemeindewahlausschuss zugelassen worden ist.

Insbesondere die wahlberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Stadt werden hiermit herzlich eingeladen, an der vom Gemeinderat beschlossenen, öffentlichen Kandidatenvorstellung am

Montag, dem 12. September 2011 um 20:00 Uhr im Kurhaus am Titisee, Strandbadstraße 4, Stadtteil Titisee, 79822 Titisee-Neustadt teilzunehmen.

Der Gemeindewahlausschuss für diese Bürgermeisterwahl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22. August 2011 die folgenden Beschlüsse zur Durchführung und zur Organisation der Kandidatenvorstellung gefasst:

1) Der Kandidat darf vor seiner persönlichen Vorstellung im Saal nicht anwesend sein. Somit wird der Kandidat von einem Beauftragten des Gemeindewahlausschusses zur Vorstellung in den Saal begleitet.

2) Die Reihenfolge der Vorstellung wurde so festgelegt, wie sie in der öffentlichen Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen bzw. auf dem Stimmzettel entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung festgelegt ist.

Somit wird die folgende Reihenfolge für die Vorstellung festgesetzt:

A) Herr Armin Hinterseh

Dieser Kandidat wurde durch den Gemeindewahlausschuss als Bewerber für die Bürgermeisterwahl 2011 zugelassen und mit Schreiben vom 24. August 2011 zu dieser öffentlichen Kandidatenvorstellung eingeladen.

3) Der Gemeindewahlausschuss hat die Redezeit für den einzelnen Bewerber auf maximal 15 Minuten begrenzt. Nach Ablauf dieser 15 Minuten für den Redevortrag wird dem Bewerber nach vorheriger Schluss-Aufforderung das Wort entzogen.

4) Im Anschluss an die persönliche Vorstellung des Kandidaten erfolgt eine Diskussionszeit mit einer Dauer von maximal 45 Minuten.

Je Diskussionsteilnehmer/Fragesteller aus dem Saal werden maximal 2 Fragen in einem Frageblock zugelassen mit einer Zeitbegrenzung von maximal 1 Minute je Frage.

Diese Regelung soll verhindern, dass jeweilige Fragesteller langatmige Monologe vortragen oder durch Mehrfach-Fragen den anderen Diskussions-Interessenten die Zeit wegnehmen.

5) Für den Kandidaten besteht nach den jeweiligen Fragestellungen die Möglichkeit zur Beantwortung ohne Zeitbegrenzung. Damit stellt der Gemeindewahlausschuss es dem Kandidaten frei, für einzelne Fragen länger oder kürzer zu antworten je nach individueller Gewichtung.

6) Der Gemeindewahlausschuss hat darüber hinaus beschlossen, bei dieser öffentlichen Kandidatenvorstellung keine Bewirtung im Saale zuzulassen. Im Foyer des Kurhauses wird aber eine Bewirtung angeboten. Es ist eine Reihenbestuhlung ohne Tische vorgesehen; dies hat den Vorteil, dass die vorhandenen Räumlichkeiten für die interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger ausgenutzt werden können und ein adäquates Platzangebot zur Verfügung gestellt werden kann.

7) Für die Fragesteller/Diskussionsteilnehmer aus dem Saale werden mehrere Mikrophone aufgestellt und angeboten. Die jeweiligen Diskussionsteilnehmer/Fragesteller sollten zur besseren Verständlichkeit diese Mikrophone benutzen und vor der eigentlichen Fragestellung ihren jeweiligen Namen nennen.

8) Darüber hinaus hat der Gemeindewahlausschuss beschlossen, dass an diesem Abend im Kurhaus Titisee weder vor noch während der Veranstaltung in allen Räumlichkeiten eine Wahlwerbung stattfinden darf – damit ist auch das Verteilen von Werbematerial/Wahl- und Infoprospekten untersagt.

9) Der Gemeindewahlausschuss hat darüber hinaus den Einsatz von Bild-, Film- und Tonpräsentationen per Videoeinsatz oder Beamer, Tageslichtprojektor usw. durch den Kandidaten ausgeschlossen. Es erfolgt Vortrag und Diskussionsteilnahme durch den Kandidaten am Rednerpult.

10) Der Vorsitzende und die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses nehmen auf der Bühne Platz und kontrollieren ihrerseits den Ablauf der öffentlichen Bewerbervorstellung.

Gemeinderat und Gemeindewahlausschuss würden sich darüber freuen, wenn diese öffentliche Kandidatenvorstellung für die Bürgermeisterwahl 2011 einen guten Zuspruch in der Bevölkerung von Titisee-Neustadt finden würde. Die öffentliche Kandidatenvorstellung soll vor der Wahl den Wählerinnen und Wählern nochmals die Möglichkeit geben, sich umfassend über den Kandidaten zu informieren und vor allem auch im Fragen- und Diskussionsblock Problemstellungen oder kommunalpolitische Themen aufzugreifen.

Für den Gemeindewahlausschuss Titisee-Neustadt, 08.09.2011

Vorsitzender

Wahlhelfer-Schulungen am Mittwoch, 14. September 2011

Für die anstehende Bürgermeisterwahl 2011 am Sonntag, 18. September 2011 sind für die bereits eingeteilten und bestellten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer folgende Schulungstermine zu beachten:

Wahllokale Stadtteil Neustadt: Mittwoch, 14. September 2011 um 18:00 Uhr! im Rathaus/Rathaus Nebengebäude

Übrige Stadtteile: Mittwoch, 14. September 2011 jeweils um 20:00 Uhr!! im jeweiligen Wahllokal

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für diese Bürgermeisterwahl wurden bereits Anfang Juli durch die Verwaltung angeschrieben. In diesem Schreiben sind die jeweiligen Wahlbezirke für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aufgeführt wie auch der Zeitpunkt der Wahlhelferschulung und der jeweilige Treffpunkt. Wir bitten um diesbezügliche Beachtung. Bei eventuellen Rückfragen hinsichtlich der Wahlhelferschulung dürfen Sie sich gerne an das Wahlamt der Stadtverwaltung unter der Rufnummer 206-114 (Hauptamtsleiter Huber) sowie 206-120 (Stadtamtsrat Kaiser) wenden.

Wir dürfen uns auch an dieser Stelle ganz herzlich bei den Mitbürgerinnen und Mitbürgern und bei den Bediensteten der Stadtverwaltung für ihre Bereitschaft zum ehrenamtlichen Dienst als Wahlhelferin und Wahlhelfer bei der anstehenden Bürgermeisterwahl bedanken.

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Am Montag, 19. September 2011 um 18:00 Uhr findet eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt im Rathaus Neustadt Pfauenstraße 2 79822 Titisee-Neustadt großer Sitzungssaal/Erdgeschoss

Gegenstand der Sitzung:

1) Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters am 18. September 2011

2) Verschiedenes und Bekanntgaben

Zu dieser öffentlichen Sitzung des Gemeindwahlausschusses hat jedermann Zutritt.

Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses:

i.A.

Lothar Huber
Beisitzer und Schriftführer

Briefwähler aufgepasst

Zur bevorstehenden Bürgermeisterwahl am Sonntag, dem 18. September 2011 können Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen noch beantragt werden bis Freitag, 16. September 2011 um 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Titisee-Neustadt, Rathaus, Pfauenstraße 2, Wahlamt/ Einwohnermeldeamt in Zimmer Nr. 104/105 (Telefonnummer: 07651 206-125 oder Telefonnummer: 07651 206-127).

Notwendig hierzu ist die Vorlage des vom Wahlberechtigten persönlich unterschriebenen Briefwahlantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Sollten die Briefwahlunterlagen einer dritten Person zur Abholung ausgehändigt werden, so ist durch den Briefwähler die Ausstellung einer schriftlichen Abholvollmacht zur Vorlage beim Wahlamt erforderlich.

Für die Fälle einer nachgewiesenen und plötzlichen Erkrankung besteht die Möglichkeit, am Samstag, 17. September 2011 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Wahlsonntag selbst von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr beim Wahlamt/Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Eine Beantragung aus anderen Gründen (z.B. Ortsabwesenheit) ist ab Freitag, 16. September 2011, 18:00 Uhr, nicht mehr möglich!

Briefwahlunterlagen/Wahlbriefe müssen bis spätestens am Wahlsonntag, dem 18. September 2011 um 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein!! Wir dürfen die Briefwähler darum bitten, hier die Postlaufzeiten zu beachten. Nach Auskunft der Post sollten innerhalb der Bundesrepublik die Wahlbriefe bis spätestens Donnerstagabend (15. September 2011) in einen Briefkasten eingeworfen werden, innerhalb der Stadt Titisee-Neustadt kann dies noch bis Freitag bis zu den jeweiligen Entleerungszeiten erfolgen.

Die Stadtverwaltung Titisee-Neustadt bittet die Briefwähler darum, auf Nummer sicher zu gehen und die Wahlbriefe möglichst frühzeitig bei der Post aufzugeben; am Samstag und Sonntag sollten die Wahlbriefe nur noch in den Briefkasten des Rathauses im Stadtteil Neustadt, Pfauenstraße 2 (rechts neben der Eingangstür) eingeworfen werden.

Der Rathaus-Briefkasten wird am Wahlsonntag laufend geleert, letztmals jedoch um 18:00 Uhr. Verspätet eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtig und müssen zurückgewiesen werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Hering und Frau Glameyer unter Telefonnummer: 07651 206-125 und Telefonnummer: 07651 206-127 gerne zur Verfügung.

Bürgermeisteramt
- Hauptamt/Wahlamt -
i.A. Lothar Huber
Hauptamtsleiter

Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am Sonntag, dem 18. September 2011

Die eigentliche Wahlzeit an diesem Wahlsonntag dauert durchgehend von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Anschließend erfolgt unmittelbar an die Wahlhandlung umgehend in den 16 Wahlbezirken der Gesamtstadt und bei den beiden Briefwahlausschüssen im jeweiligen Wahllokal die Stimmenauszählung. Das Ergebnis der Briefwahl wird im Rathaus Titisee-Neustadt festgestellt.

Die Teilergebnisse aus den 16 Wahlbezirken und den beiden Briefwahlausschüssen werden in der Wahlzentrale im Rathaus zusammengefasst und dann als vorläufiges Wahlergebnis ermittelt.

Der Gemeindewahlausschuss rechnet damit, dass dieses vorläufige Wahlergebnis zwischen 18:45 Uhr und 19:00 Uhr vorliegen wird. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses wird dann das vorläufige Wahlergebnis öffentlich um etwa 18:45 Uhr/19:00 Uhr auf dem Rathausplatz bekannt geben.

Darüber hinaus haben wir für telefonische Anfragen ab 18:15 Uhr bis 20:00 Uhr folgende Telefon-Durchwahlnummern vorgesehen: Telefonnummer: 07651 2060 sowie Telefonnummer: 07651 206-196.

Ab 18:00 Uhr werden auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse beim Button „Wahlen“ Rubrik „Bürgermeisterwahl“ die eingehenden Teilergebnisse aus den Wahllokalen veröffentlicht sowie dann zwischen 18:45 Uhr und 19:15 Uhr das vorläufige Endergebnis.

Wir bitten darum, von Einzelanfragen vor 18:30 Uhr abzusehen und die öffentliche Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses auf dem Rathausplatz abzuwarten.

Die Presse vor Ort informiert darüber hinaus mit Sonderberichten bzw. über den dortigen Internet-Auftritt über den Wahlausgang.

Das förmliche Wahlergebnis wird durch den Gemeindewahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung am Montag, dem 19. September 2011 um 18:00 Uhr im Rathaus Neustadt, Pfauenstraße 2, großer Sitzungssaal ermittelt und festgestellt.

Stadt Titisee-Neustadt
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Öffentliche Bekanntmachung

zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am Sonntag, dem 18. September 2011 Zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters am Sonntag, dem 18. September 2011 wird bekannt gemacht:

1. Die Wahlzeit dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2. Die Stadt ist in 16 Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 28.08.2011 zugegangen sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte/die Wahlberechtigte wählen kann.

3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.

Der Stimmzettel enthält den Namen des Bewerbers, der öffentlich bekannt gemacht wurde. Der Wähler ist an diesen Bewerber nicht gebunden, sondern kann auch andere wählbare Personen wählen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar ist:

  • wer in Folge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland als Bürger das Wahlrecht oder Stimmrecht, die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Unionsbürger sind auch dann nicht wählbar, wenn sie in Folge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen;
  • für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;
  • wer aus dem Beamtenverhältnis entfernt, wem das Ruhegehalt aberkannt oder gegen wen in einem dem Disziplinarverfahren entsprechenden Verfahren durch die Europäische Gemeinschaft, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine entsprechende Maßnahme verhängt worden ist in den auf die Unanfechtbarkeit der Maßnahme oder Entscheidung folgenden fünf Jahren oder
  • wer wegen einer vorsätzlichen Tat durch ein deutsches Gericht oder durch die rechtsprechende Gewalt eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die bei einem Beamten den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat, in den auf die Unanfechtbarkeit der Maßnahme oder Entscheidung folgenden fünf Jahren.

4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den Namen des im Stimmzettel aufgeführten Bewerbers ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet oder den Namen einer anderen wählbaren Person unter unzweifelhaften Bezeichnung ihrer Person einträgt.

Der Wähler kann den Stimmzettel auch ohne Kennzeichnung abgeben; dann erhält der im Stimmzettel aufgeführte Bewerber eine Stimme.

Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder wenn sich bei der Briefwahl in dem Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags der Briefwahl machen die Stimmabgabe ungültig.

5. Jeder Wähler kann – außer in den unter Nr. 6 genannten Fällen – nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

6. Wer einen Wahlschein hat, kann in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird.

7. Der/die Wahlberechtigte kann seine/ihre Stimme nur persönlich abgeben. Ein Wahlberechtigter/eine Wahlberechtigte, der/die nicht schreiben oder lesen kann oder der/die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, seine/ihre Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines Anderen erlangt hat.

8. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach § 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Titisee-Neustadt, den 08. September 2011

Bürgermeisteramt/Wahlamt
i.A. Lothar Huber
Hauptamtsleiter

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Bürgermeisterwahl am 18. September 2011 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten (persönlich, schriftlich, Telegramm, Fernschreiben, Telefax) auch in sonstiger dokumentierbarer Übermittlung in elektronischer Form (z.B. E-Mail) beantragt werden (§ 10 Abs. 1 KomWO). Wir bieten für Sie zur Bürgermeisterwahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links Wahlen/Wahlscheinantrag zur Bürgermeisterwahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten mit dem Muster einer Wahlbenachrichtigungskarte.

Die Daten auf der Ihnen vorliegenden Wahlbenachrichtigungskarte müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt, Telefonnummer: 07651 206-125 oder Telefonnummer: 07651 206-127 sowie über E-Mail an Hering oder E-Mail an Glameyer.

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin am Sonntag, dem 18. September 2011

Nachstehend werden die Bewerber für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin bekannt gemacht, deren Bewerbung vom Gemeindewahlausschuss zugelassen wurde.

Sie sind in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen aufgeführt; bei gleichzeitigem Eingang hat über die Reihenfolge das Los entschieden.

1. Hinterseh, Armin, Bürgermeister, 1964, Auf der Hub 5, 79843 Löffingen

Dieser Bewerber wird in den amtlichen Stimmzettel aufgenommen.

Titisee-Neustadt, 25.08.2011

Bürgermeisteramt
- Hauptamt/Wahlamt -
Lothar Huber
Hauptamtsleiter

Stadt Titisee-Neustadt
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin
am 18. September 2011 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 09. Oktober 2011

Bei der Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin am 18.09.2011 und der etwa erforderlich werdenden Neuwahl am 09.10.2011 kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

1. Wählerverzeichnis

1.1. In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen die für die Wahl am 18.09.2011 Wahlberechtigten eingetragen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 28.08.2011 eine Wahlbenach¬richtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann (siehe Nr. 1.3).
Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen.

Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt -Rathaus-, Pfauenstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 104/105, bereit.
Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und - gegebenenfalls samt der genannten eidesstattlichen Versicherung - spätestens bis zum Sonntag (!) 28.08.2011 beim Bürgermeisteramt -Rathaus-, Pfauenstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 104/105, eingehen. Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der/die Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern nicht gleichzeitig ein Wahlschein beantragt wurde.

1.2. Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen

von Montag, den 29.08.2011 bis Freitag, den 02.09.2011 jeweils von Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr im Bürgermeisteramt -Rathaus-, Pfauenstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt, Zimmer Nr. 104/105, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 33 Abs. 1 Meldegesetz eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

1.3. Der Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am Freitag, dem 02.09.2011 bis 13.00 Uhr beim Bürgermeisteramt -Rathaus-, Pfauenstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, Zimmer Nr. 104/105, die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift gestellt werden.

1.4. Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 2).

2. Wahlscheine

2.1. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

2.1.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

2.1.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung – KomWO – (vgl. 1.1) oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen; dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt geworden ist.

2.2. Für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 09. Oktober 2011 erhält ferner einen Wahlschein

a) auf Antrag, wer erst für die Neuwahl wahlberechtigt wird,

b) von Amts wegen, wer für die Wahl am 18. September 2011 einen Wahlschein nach Nr. 2.1.2. erhalten hat.

2.3. Wahlscheine können

für die Wahl am 18.09.2011 bis Freitag, dem 16.09.2011, 18:00 Uhr, für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 09.10.2011 bis Freitag, dem 07.10.2011, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt -Rathaus-, Pfauenstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, Zimmer Nr. 104/105, schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr beantragt werden. Das Gleiche gilt für die Beantragung eines Wahlscheins aus einem der unter Nr. 2.1.2. genannten Gründe. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

2.4. Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum der Stadt/Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält dazu nähere Hinweise. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

  • einen amtlichen Stimmzettel
  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl
  • einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen Anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.

2.5. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

79822 Titisee-Neustadt, den 28. Juli 2011
Bürgermeisteramt

Stadt Titisee-Neustadt
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

Wegen Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers wird die Wahl des Bürger­meisters/der Bürgermeisterin der Stadt Titisee-Neustadt notwendig. Die Wahl findet statt am Sonntag, dem 18. September 2011.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine/keinen Bewerber/Bewerberin mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet Neuwahl statt, bei der neue Bewerber/neue Bewerberinnen zugelassen sind.

Eine erforderlich werdende Neuwahl findet statt am Sonntag, dem 09. Oktober 2011. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleich­heit das Los.

Die Amtszeit des/der gewählten Bürgermeisters/Bürgermeisterin beträgt 8 Jahre.

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unions­bürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wähler­verzeichnis eingetragen.

Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wähler­verzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärun­gen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen.

Vordrucke für diese Erklärungen hält das Bürgermeisteramt -Rathaus-, Pfauenstr. 2 in 79822 Titisee-Neustadt, Zimmer Nr. 104/105 bereit.

Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und - ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung - spätestens bis zum Sonntag, dem 21. August 2011 beim Bürgermeisteramt - Rathaus -, Pfauenstraße 2 in 79822 Titisee-Neustadt eingehen.

Titisee-Neustadt, den 14. Juli 2011
Bürgermeisteramt
-Hauptamt/Wahlamt -
i.A. Lothar Huber
Hauptamtsleiter

Die nachfolgende Stellenausschreibung wurde formalrechtlich veröffentlicht im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg Nr. 25 vom Freitag, dem 01. Juli 2011

Stadt Titisee-Neustadt
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Stadt Titisee-Neustadt mit rund 11.900 Einwohnern ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, dem 18. September 2011, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, dem 09. Oktober 2011, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, dem 22. August 2011, 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Stadtverwaltung – Hauptamt -, Pfauenstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des

Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;

  • eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein

Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;

  • Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, dem 19. September 2011 und endet am Mittwoch, dem 21. September 2011, 18:00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

Über die Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung entscheidet der Gemeinderat. Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

Weitere Informationen über die Stadt Titisee-Neustadt finden Sie hier oder auf der Homepage Hochschwarzwald.

Bürgermeisterwahl 2011 in Titisee-Neustadt

Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt hat im Hinblick auf die anstehende Bürgermeisterwahl 2011 in Titisee-Neustadt folgende Beschlüsse gefasst:

I. Festlegung des Wahltages

Als Wahltag wurde der folgende Termin einstimmig festgelegt: Sonntag, 18. September 2011

II. Festlegung des Termins für eine eventuell notwendig werdende Neuwahl

Bei einer eventuell notwendig werdenden Neuwahl wurde durch den Gemeinderat der folgende Termin festgelegt: Sonntag, 09. Oktober 2011

III. Stellenausschreibung

Durch einstimmigen Beschluss hat der Gemeinderat festgelegt, dass die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Stadt Titisee-Neustadt infolge des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am Freitag, 01. Juli 2011 ausgeschrieben wird. Ebenso hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, außer der Veröffentlichung im Staatsanzeiger keine weitere Stellenanzeige zu schalten.

IV. Ende der Bewerbungsfrist

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass Bewerbungen frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung und spätestens bis Montag, 22. August 2011, 18:00 Uhr eingereicht werden dürfen.

Im Falle einer notwendig werdenden Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 19. September 2011 und endet dann am Mittwoch, 21. September 2011, 18:00 Uhr.

V. Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses

Mit einstimmigem Beschluss/Wahl des Gemeinderates setzt sich der Gemeindewahlausschuss wie folgt zusammen:

  • Vorsitzender = Stadtrat Bernhard Schindler
  • 1. Beisitzer (zugleich stellv. Vorsitzender) = Stadtrat Wilfried Waldvogel
  • 2. Beisitzer = Stadtrat Leopold Winterhalder
  • 3. Beisitzer = Stadtrat Manfred Wittmer
  • 4. Beisitzer und Schriftführer = Hauptamtsleiter Lothar Huber

Stellvertreterfunktionen:

  • Frau Stadträtin Sandra Uecker (für Stadtrat Waldvogel)
  • Frau Stadträtin Doris van Teeffelen-Klüttermann (für Stadtrat Winterhalder)
  • Herr Stadtrat Klaus Menner (für Stadtrat Wittmer)
  • Herr Stadtamtsrat Manfred Kaiser (für Hauptamtsleiter Huber)

VI. Wahlbezirke/Wahllokale

Hierzu wird es bei der Bürgermeisterwahl keine Veränderungen geben; es bleibt bei den bekannten 16 Wahlbezirken/Wahllokalen und bei 2 Briefwahl-Ausschüssen.

Weitere Informationen werden in den kommenden Wochen aktuell immer wieder im Amtsblatt veröffentlicht und auch im Internet unter der Rubrik Aktuelles und Rubrik Wahlen.

Stadtverwaltung
Lothar Huber
Hauptamtsleiter

Informationen zur Bundestagswahl 2021

Hinweise zur Bundestagswahl 2021 in Titisee-Neustadt unter Beachtung der Corona-Verordnung Baden-Württemberg

Die Stadtverwaltung Titisee-Neustadt informiert über getroffene Hygienemaßnahmen zur Bundestagswahl 2021. Für die Wahl am 26.09.2021 besteht ein Hygienekonzept, welches von allen Wählerinnen und Wählern, allen Wahlhelferinnen und Wahlfehlfern sowie allen an der Briefwahl beteiligten Personen einzuhalten ist, um das Infektionsrisiko bei der Wahl zu minimieren.Das Hygienekonzept besteht aus den folgenden Punkten: 

Wahlhandlung im Wahllokal
 
Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske

Bei der Urnenwahl besteht für alle Wähler*innen gemäß § 11 der derzeit gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Diese Verpflichtung besteht nicht fürKinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske gemäß Satz 1 aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder denen das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, unddie Dauer einer vom Wahlvorstand angeordneten Abnahme der Maske zur Identitätsfeststellung.

Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Vor dem Betreten des Wahlraums muss sich jede Person die Hände desinfizieren.Für Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhalten (z.B. Wahlbeobachter*innen oder Pressevertreter*innen, nicht Wähler*innen) gilt:Sie sind zur Bereitstellung ihrer Kontaktdaten gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 Corona-Verordnung verpflichtet; der Wahlvorstand ist zur Erhebung und zur Überprüfung der Vollständigkeit dieser Daten berechtigt.Falls aus gesundheitlichen Gründen, das Tragen einer Maske nicht möglich oder nicht zumutbar ist, dürfen diese Personen sich in Wahlräumen zwischen 8 Uhr und 13 Uhr und zwischen 13 Uhr und 18 Uhr und ab 18 Uhr für jeweils längstens 15 Minuten aufhalten, in Briefwahlräumen für längstens 15 Minuten; zu den Mitgliedern des Wahlvorstands und den Hilfskräften muss jeweils ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, dieeiner Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsverlust, aufweisen,entgegen § 11 Absatz 3 Satz 1 der Corona-Verordnung keine medizinische Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme nach § 11 Absatz 3 Satz 2 vorliegt, oderentgegen § 11 Absatz 4 Nummer 1 ganz oder teilweise nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.
 Festlegung einer Höchstzahl von Personen, einschließlich des Wahlvorstandes, im Wahlraum.  Während der Wahlhandlung dürfen sich zeitgleich max. 3 Wähler*innen bzw. max. 5 Personen unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern im Wahlraum aufhalten.Auf die im Wahllokal geltenden Verhaltensregeln wird bereits am Eingang des Wahllokals hingewiesen. Es werden gut sicht- und lesbare Hinweise angebracht. Neben der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske und der Wahrung des Mindestabstandes wird unter anderem auch darauf hingewiesen, dass Personen mit Krankheitssymptomen der Zutritt nicht gestattet ist.Überwachung der Zugangsbeschränkungen und Abstände. Der Wahlvorstand stellt sicher, dass Wähler*innen sowie Vertreter*innen der Öffentlichkeit eine medizinische Schutzmaske vor Betreten des Wahllokales tragen und, dass der geforderte Mindestabstand eingehalten wird.  Die Mindestabstände werden mit Absperrband am Boden signalisiert.Durchlüftung der Räume. Der Wahlvorstand trägt dafür Sorge, dass in regelmäßigen Abständen eine Durchlüftung der Wahlräume (z.B. durch Öffnen der Fenster und Türen) stattfindet.Desinfektion und Reinigung der Wahlräume.  Die Wahlkabinen und Wahlhelfertische und frequentierte Ober- und Kontaktflächen werden durch den Wahlvorstand regelmäßig mit Flächendesinfektionstüchern gereinigt.Jede*r Wahlhelfer*in erhält zum Schutz eine Plexiglasscheibe, welche auf den Arbeitstisch in Kontaktrichtung zu den Wähler*innen aufzustellen ist.Soweit möglich werden getrennte Zu- und Abgänge für das Wahllokal ausgewiesen.Kugelschreiber werden nach der Nutzung desinfiziert. Jede*r Wähler*in darf gerne auch selbst einen Kugelschreiber mitbringen.  Maßnahmen zum Schutz der Wahlhelfer*innen Ausschluss von Personen mit Infekten. Es wird per Aushang an den Zugängen der Wahllokale darauf hingewiesen, dass Personen mit Krankheitsanzeichen nicht an der Wahlhandlung im Urnenwahllokal oder bei der Briefwahlauszählung teilnehmen dürfen.Tragen medizinischer Masken. Es werden allen Wahlvorständen ausreichend medizinische Masken (FFP2) zur Verfügung gestellt.Händedesinfektion mit mindestens begrenzt viruzider Wirkung. Es wird eine ausreichende Menge von Händedesinfektionsmittel sowie Flächendesinfektionstücher für die Wahlhelfer*innen zur Verfügung gestellt.Einhaltung des Abstands von 1,5 Metern. In den Wahllokalen ist zwischen den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern die Einhaltung des Abstands von 1,5 Metern zu jeder Zeit zu wahren. Das Wahlmobiliar wird entsprechend platziert. Auf die Einhaltung wird in der Schulung nochmals explizit hingewiesen.Allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern wird die Möglichkeit eines Schnelltests angeboten.In zwei Zeitfenstern, Samstag, 25.09.2021 zwischen 10-15 Uhr, insbesondere für die Wahlhelfer*innen der ersten Schicht und Sonntag, 26.09.2021 zwischen 10-15 Uhr insbesondere für die Wahlhelfer*innen der zweiten Schicht, werden Schnelltests angeboten. Die Durchführung erfolgt im Corona-Schnelltestzentrum Hochschwarzwald, Scheuerlenstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt. Die Anmeldungen zu den Schnelltests erfolgt selbstständig durch die Wahlhelfer*innen unter coronatest-hsw.de. Die Testung ist kostenlos. 

Auszählung der Briefwahl

Um den Infektionsschutz zu wahren wird die Auszählung der Briefwahl in den Räumen des Feuerwehrhauses in der Gutachstr. 9 in Titisee-Neustadt stattfinden. Hierzu werden folgende Maßnahmen getroffen: In den Briefwahllokalen besteht die Pflicht eine medizinische Schutzmaske zu tragen, sofern der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Diese Verpflichtung besteht nicht fürKinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske gemäß Satz 1 aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Zudem haben die Wahlhelfer*innen die Möglichkeit, sich regelmäßig die Hände zu waschen und zu desinfizieren.Personen ohne medizinische Schutzmaske dürfen das Briefwahllokal auf der Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes betreten, wenn sie eine ärztliche Bescheinigung vorweisen können. Diese Personen dürfen sich unter Einhaltung des Mindestabstands in den Briefwahlräumen für maximal 15 Minuten aufhalten. Zu den Mitgliedern des Wahlvorstands und den Hilfskräften muss jeweils ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.Desinfektionsmittel und Schutzmasken. Den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in den Briefwahlbezirken werden, ebenso wie in den Urnenwahlbezirken, Hand- und Flächendesinfektionsmittel sowie FFP2-Masken in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt.

Ausschluss von Personen mit Infekten. Es wird darauf hingewiesen, dass Personen mit Krankheitsanzeichen nicht an der Briefwahlauszählung teilnehmen dürfen.

Termine Wahlhelfer-Schulungen für die Bundestagswahl 2021

In den 15 allgemeinen Wahllokalen und den 3 Briefwahlvorständen im Bereich der Stadt Titisee-Neustadt kommen, zusammen mit den Bediensteten in der Wahlzentrale rund 150 Wahlhelfer*innen zum Einsatz. Die Wahlhelferschulungen und die Einteilung der Helfer zu den verschiedenen Dienstschichten finden zu folgenden Terminen statt: Mittwoch, 22.09.2021 um 18:00 Uhr im Rathaus Neustadt für die Wahlhelfer*innen der Wahlbezirke 1 – 8 (Stadtteil Neustadt). Mittwoch, 22.09.2021 um 19:00 Uhr für die Wahlhelfer*innen in den Wahllokalen: Kurverwaltung Titisee, Hirschbühlschule, Jostal, Rudenberg, Schwärzenbach, Waldau und Langenordnach im jeweiligen Wahllokal (Wahlbezirke 9 – 15). Sonntag, 26.09.2021 um 15:00 Uhr!! für die Wahlhelfer*innen der Briefwahlvorstände im Feuerwehrhaus Neustadt in der Gutachstraße 9. Die Stadtverwaltung bittet, alle bereits bestellten Wahlhelfer*innen dringend um Berücksichtigung der vorgenannten Termine und um die Teilnahme an den Wahlhelferschulungen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter Telefonnummer: 07651 206-115 gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Musterstimmzettel

Muster

Termine Wahlhelfer-Schulungen für die Bundestagswahl 2021

In den 15 allgemeinen Wahllokalen und den 3 Briefwahlvorständen im Bereich der Stadt Titisee-Neustadt kommen, zusammen mit den Bediensteten in der Wahlzentrale rund 150 Wahlhelfer*innen zum Einsatz. Die Wahlhelferschulungen und die Einteilung der Helfer zu den verschiedenen Dienstschichten finden zu folgenden Terminen statt: Mittwoch, 22.09.2021 um 18:00 Uhr im Rathaus Neustadt für die Wahlhelfer*innen der Wahlbezirke 1 – 8 (Stadtteil Neustadt).
Mittwoch, 22.09.2021 um 19:00 Uhr für die Wahlhelfer*innen in den Wahllokalen: Kurverwaltung Titisee, Hirschbühlschule, Jostal, Rudenberg, Schwärzenbach, Waldau und Langenordnach im jeweiligen Wahllokal (Wahlbezirke 9 – 15). Sonntag, 26.09.2021 um 15:00 Uhr!! für die Wahlhelfer*innen der Briefwahlvorstände im Feuerwehrhaus Neustadt in der Gutachstraße 9. Die Stadtverwaltung bittet, alle bereits bestellten Wahlhelfer*innen dringend um Berücksichtigung der vorgenannten Termine und um die Teilnahme an den Wahlhelferschulungen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter Telefonnummer: 07651 206-115 gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.