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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Ort der Verarbeitung
FAMIGO GmbHIn der Spöck 1077656 Offenburg
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Hinweise für die Wahl zum Europäischen Parlament sowie die Gemeinderats- und Kreistagswahl

icon.crdate22.05.2024

Sonntag, 09.06.2024

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

im Laufe der letzten Wochen haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sowie auch die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger eine Wahlbenachrichtigung für die Europawahl sowie die Gemeinderats- und Kreistagswahl am 09.06.2024 erhalten. Damit sind die mit der Wahlbenachrichtigung informierten Bürgerinnen und Bürger im Wählerverzeichnis der Stadt Titisee-Neustadt eingetragen und können am 09.06.2024 zur Wahl gehen.

Wer am Wahltag selbst während der Wahlzeit von 8 Uhr bis 18 Uhr abwesend ist oder nicht persönlich zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Anträge können mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Die Ausgabe des Wahlscheins bzw. der Briefwahlunterlagen erfolgt im Rathaus Neustadt, Zimmer-Nr. 104/105. Die Briefwahl-Unterlagen werden bis Freitag, 07.06.2024 um 18 Uhr ausgegeben.

Wir bieten Ihnen zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.titisee-neustadt.de an. Beim Aufruf des Links Wahlen/Wahlscheinantrag zur Europa- und Kommunalwahl 2024 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.

Im Falle einer plötzlichen und nachgewiesenen Erkrankung eines Wählers/einer Wählerin werden die Briefwahl-Unterlagen noch ausgegeben am Samstag, 08.06.2024 von 10 Uhr bis 12 Uhr sowie am Sonntag, 09.06.2024 von 8 Uhr bis 15 Uhr bei der oben genannten Stelle. In diesem Falle ist der Briefwahlantrag durch den/die Erkrankte/n persönlich zu unterschreiben und eine schriftliche Abholvollmacht für den Abholer auszustellen.

Die Stimmzettel für die Gemeinderats- und die Kreistagswahl wurden / werden in den nächsten Tagen an alle Wahlberechtigten nach Hause zugestellt. Damit haben Sie die Möglichkeit, vorder eigentlichen Stimmabgabe am Wahlsonntag die Merkblätter und die Stimmzettel in aller Ruhezu Hause durchzulesen bzw. bereits zu Hause den Stimmzettel auszufüllen und die Stimmen zuvergeben. Am Wahlsonntag selbst können Sie dann die Stimmzettel bereits ausgefüllt in dasWahllokal mitbringen und dann dort in die amtlichen Stimmzettelumschläge stecken bzw. in dieWahlurnen einwerfen. Somit brauchen Sie keine Befürchtungen zu haben, dass Sie unterZeitdruck in der Wahlkabine die Stimmzettel ausfüllen müssen; Sie können dies in aller Ruhebereits zu Hause vornehmen. Wichtig für alle Wählerinnen und Wähler ist, dass Sie vor derStimmabgabe auf den Stimmzetteln das grüne Merkblatt für die Kreistagswahl und das orangeneMerkblatt für die Gemeinderatswahl sorgfältig durchlesen. Zusammen mit den Hinweisen auf denStimmzetteln sind Sie dann umfassend informiert und können ohne Hektik die Wahl vornehmen.

Bei den eigentlichen Wahlen am Sonntag, 09.06.2024 im Wahllokal muss der Wähler dann lediglich noch den bereits ausgefüllten orangenen Stimmzettel für die Gemeinderatswahl und den grünen Stimmzettel für die Kreistagswahl in die jeweils gleichfarbigen amtlichen Stimmzettelumschläge stecken. Diese Umschläge erhält jeder Wähler am Wahlsonntag im jeweiligen Wahllokal.

Die Stimmzettel für die Europawahl werden nicht nach Hause zugestellt; diese Stimmzettel erhalten die Wählerinnen und Wähler am Wahlsonntag direkt im Wahllokal.

Bei der Wahl zum Europäischen Parlament/Europawahl hat jeder Wähler lediglich eine Stimme. Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlkabine gekennzeichnet werden und ist so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmabgabe/den Stimmzettel der Europawahl wird im Wahllokal kein Umschlag verwendet; der Stimmzettel wird damit ohne Umschlag in die Wahlurne eingeworfen.

Um ungültige Stimmzettel oder ungültige Stimmen zu vermeiden, dürfen wir nachfolgend

noch einige Tipps geben:

● Bei der Europawahl, dürfen Sie nur eine Stimme vergeben.

● Bei der Gemeinderatswahl dürfen Sie nicht mehr als 26 Stimmen vergeben.

● Bei der Kreistagswahl dürfen Sie nicht mehr als 5 Stimmen vergeben.

● Denken Sie an Folgendes:

- Geben Sie einem Kandidaten/einer Kandidatin bei der Gemeinderats- und bei der Kreistagswahl nicht mehr als 3 Stimmen.

- Wählen Sie bei der Gemeinderatswahl im jeweiligen Stadtteil (Wohnbezirk) nur so viele Kandidaten, wie dort jeweils zu wählen sind.

- Wählen Sie bei der Kreistagswahl höchstens 5 Kandidaten, vergeben Sie aber nicht mehr als insgesamt 5 Stimmen.

● Sie dürfen:

- bei der Gemeinderats- und der Kreistagswahl einem Kandidaten bis zu 3 Stimmen geben (kumulieren).

- einen oder mehrere Bewerber von einem Wahlvorschlag auf den anderen Wahlvorschlag in die dort freien Zeilen und für den richtigen Wohnbezirk (bei der Gemeinderatswahl) übertragen (panaschieren).

- einen der fünf Wahlvorschläge bei der Gemeinderatswahl bzw. einen der Wahlvorschläge bei der Kreistagswahl ohne jegliche Kennzeichnung abgeben; in diesem Falle erhalten die Kandidaten dieses Wahlvorschlages jeweils eine Stimme, aber höchstens so viele Kandidaten in der Reihenfolge von oben nach unten, wie zu wählen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie den Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen.

● Die Stimmzettel werden ungültig,

- wenn Sie mehr Stimmen vergeben als Sie dürfen.

- wenn der Stimmzettel ganz durchgerissen, durchgeschnitten oder durchgestrichen wird.

- wenn Sie in der Wahlkabine am Wahlsonntag den jeweiligen Stimmzettel in einen Stimmzettelumschlag für eine andere Wahl stecken (z.B. orangener Stimmzettel für die Gemeinderatswahl; in einen grünen Umschlag für die Kreistagswahl).

Bitte beachten Sie vor der Wahl bzw. vor der Stimmabgabe die Hinweise auf den amtlichen Stimmzetteln bzw. in den Merkblättern. Damit können Sie ungültige Stimmen bzw. ungültige Stimmzettel vermeiden.

Die Wahlbriefe der Briefwähler müssen spätestens am Sonntag, 09.06.2024 um 18 Uhr im Rathaus Neustadt, Pfauenstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt, eingegangen sein. Bitte beachten Sie die Post-Beförderungszeiten. Innerhalb von Titisee-Neustadt sollten Sie Ihre Wahlbriefe spätestens am Freitag, 07.06.2024 zur Post geben; Wahlbrief-Sendungen von außerhalb sollten spätestens am Mittwoch, 05.06.2024 zur Post gegeben werden. Ggf. sollten Sie Ihren Wahlbrief direkt in den Hausbriefkasten des Rathauses Neustadt, Pfauenstr. 2 in 79822 Titisee-Neustadt (rechts an der Eingangstüre zum Rathaus) einwerfen. Dieser Hausbriefkasten wird am Wahlsonntag laufend geleert – letztmals erfolgt pünktlich um18 Uhr eine abschließende Leerung.

Mit dem vorläufigen Endergebnis der Gemeinderatswahl ist frühestens im Laufe des späten Montagnachmittags zu rechnen. Das vorläufige Endergebnis der Kreistagswahl im Wahlgebiet der Stadt Titisee-Neustadt wird am Dienstagabend im Gemeindewahlausschuss festgestellt.

Im Übrigen verweisen wir auch auf die amtlichen Bekanntmachungen und Hinweise zur Durchführung der Wahlen auf der Homepage der Stadt Titisee-Neustadt.

Ihre Stadtverwaltung Titisee-Neustadt
- Hauptamt/Wahlamt –