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Wichtige Informationen bezüglich Kinderreisepässe

Erstelldatum18.10.2023

Änderungen ab 01.01.2024 beschlossen

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Aus diesem Grund ergeben sich ab dem 01.01.2024 folgende Änderungen:
Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt.  Auch  werden  keine  Verlängerungen  mehr  für  bestehende  Kinderreisepässe  gefertigt.
Kinderpässe, welche noch im Jahr 2023 ausgestellt wurden, behalten Ihre einjährige Gültigkeit; können aber nicht mehr verlängert werden.
Für Kinder unter 12 Jahren kann ab dem 01.01.2024 dann nur noch entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden. Diese haben jeweils eine Gültigkeit von 6 Jahren (bei Personen unter 24 Jahren).
Ausweisdokumente verlieren unabhängig vom Ablaufdatum Ihre Gültigkeit, wenn diese eineeinwandfreie Identitätsfeststellung nicht mehr zulassen.
Überprüfen Sie daher regelmäßig, ob eine Identifizierung der Person, z.B. anhand des Lichtbildes, noch zweifelsfrei möglich ist. Um Probleme bei Kontrollen, z. B. Abweisung beim Grenzübertritt, zu vermeiden, beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf ein neues Ausweisdokument
Für jedes Reiseland gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen und Voraussetzungen zum Reisedokument. Bei der Entscheidung, welches Ausweisdokument erforderlich ist, beachten Sie die jeweils gültigen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes. Hierbei können Sie sich u. a. über die Internetseite des Auswärtigen Amtes informieren www.auswaertiges-amt.de
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Pass- und Meldeamt der Stadt Titisee-Neustadt unter der Email: meldewesen@titisee-neustadt.de
Ihr Pass-und Meldeamt der Stadt Titisee-Neustadt