Aufstellungsbeschluss und Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung
icon.crdate25.09.2023
Vorentwurf Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Solarpark am Kapf"
Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt hat am 26.09.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Solarpark am Kapf" aufzustellen. Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt hat in gleicher öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark am Kapf" und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Sonnenenergiegewinnung ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Ziele zu erreichen. Neben einem starken Ausbau von Solarthermie und Photovoltaik auf Dachflächen wird daher auch ein Ausbau von Solaranlagen auf Freiflächen beabsichtigt. Auch die Stadt Titisee-Neustadt ist bestrebt, regenerative Energiequellen zu erschließen und möchte die Vita Bürger Energie eG, eine ortsansässige Bürgerenergiegesellschaft, mit der Idee einen Solarpark zu errichten, unterstützen. Die Anlage zur Erzeugung von regenerativen Energien entspricht den kommunalen Klimazielen und wird seitens der Verwaltung begrüßt.
Das betreffende Grundstück mit der Flurstücksnummer 905 befindet sich am Kapf zwischen der Gutach und der Bahnlinie auf Gemarkung Neustadt und hat eine Größe von circa 5 ha.
Da die Freiflächen-Solaranlage in diesem Falle gemäß Baugesetzbuches jedoch nicht zu den privilegierten Nutzungen im Außenbereich zählt, ist für die Errichtung des großflächigen Solarparks die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Festsetzung eines Sondergebiet Solarpark notwendig. Entsprechend muss durch punktuelle Änderung im Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche dargestellt werden.
Mit dem Bebauungsplan sollen das notwendige Planungsrecht für den Solarpark geschaffen und unter besonderer Berücksichtigung der bisherigen Nutzung sowie der ökologischen Belange die Rahmenbedingungen für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage definiert werden. Damit fördert diese Bebauungsplanaufstellung die Nutzung erneuerbarer Energien.
Lage des Plangebiets
Das betreffende Grundstück mit der Flurstücksnummer 905 befindet sich am Kapf, auf Gemarkung Neustadt. Es handelt sich um eine Restfläche zwischen der Bahnlinie im Süden und der Gutach im Norden, wodurch das Plangebiet klar abgegrenzt ist. Auf der anderen Uferseite der Gutach schließen im Osten die Kläranlage und im Westen die Papierfabrik an.
Das Plangebiet hat eine Größe von circa 5 ha. Die genaue Abgrenzung ist dem nachfolgenden Plan zu entnehmen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung, dem Vorentwurf des Umweltberichts und der Artenschutzrechtlichen Stellungnahme vom
16.10.2023 bis einschließlich 20.11.2023 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Stadt Titisee-Neustadt unter dem Pfad www.titisee-neustadt.de/>Leben&VVohnen>Rund um das Bauen>aktuelle Planverfahren>frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan „Solarpark am Kapf" im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist beim Stadtbauamt der Stadt Titisee-Neustadt, Nebengebäude, Pfauenstraße 4, 1. OG Flur, 79822 Titisee-Neustadt, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Titisee-Neustadt abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. E-Mail), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Titisee-Neustadt, den 27 September 2023
Dr. Gerrit Reeker Bürgermeister