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Erinnerung zur Antragsfrist Heizkostenhilfen (Fristende 20. Oktober 2023)

Erstelldatum11.08.2023

Beantragung noch möglich

Privathaushalte, die im Jahr 2022 besonders stark von Preissteigerungen von Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheithholz und Kohle/Koks betroffen waren, können noch bis zum 20. Oktober 2023 rückwirkend Hilfen beantragen. Die Hilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die zwischen dem 01.01.2022 und dem 01.12.2022 mindestens eine Verdopplung der Energiekosten hinnehmen mussten. Die Anträge werden für Baden-Württemberg sowie 12 weitere Bundesländer zentral über die Freie und Hansestadt Hamburg bearbeitet.

Wer eine Beratung oder einen Papierantrag benötigt, kann sich an die Hotline des Landes wenden (Tel.: 0711 126 1600).

Weitere Informationen finden Sie untern:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/antraege-auf-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte-jetzt-moeglich

Direkt zum Antrag geht es über:

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN