Tempo 30 Zone in der Scheuerlenstraße / Neue Vorfahrtsregelungen
Erstelldatum29.06.2023
Erlassung einer verkehrsrechtlichen Anordnung
Die Verkehrsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald hat auf Antrag der Stadt Titisee-Neustadt die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, die komplette Scheuerlenstraße als „Tempo-30-Zone“ auszuweisen.
Die Verkehrszeichen werden in den nächsten Tagen durch den Bauhof angebracht.
Durch die Ausweisung der Scheuerlenstraße als „Tempo-30-Zone“ ändert sich die Vorfahrtsregelung für die Scheuerlenstraße insofern als innerhalb der Tempo 30 Zone grundsätzlich „Rechts vor Links“ gilt.
Wir bitten, die Verkehrsteilnehmer dringend, um Beachtung der neuen Verkehrslage.