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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – kurzfristige Antragstellung möglich

Erstelldatum20.04.2023

Die Stadt hat kurzfristig erfahren, dass es dieses Jahr eine unterjährige Einplanung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) geben wird.

Die Stadt hat kurzfristig erfahren, dass es dieses Jahr eine unterjährige Einplanung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) geben wird. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind allerdings im Vergleich zur Hauptrunde sehr begrenzt, so dass nur zeitlich besonders dringliche Projekte mit einer besonderen strukturellen Bedeutung aufgenommen werden. Bei Antragsabgabe muss die Baugenehmigung bereits vorliegen.
Es gelten weiterhin die Schwerpunkte der ELR-Programmausschreibung vom 24.06.2022:

  1. Wohnraum und Ortskernentwicklung
  2. Innerörtliche Entwicklungsperspektiven schaffen
  3. Grundversorgung (Waren, Dienstleistungen, Dorfgaststätten)
  4. Sicherung und Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze
  5. Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO2-Speicherung/bindender Baustoffe

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen.
Informationen und Auskünfte

Antragstellung
Aufgrund der kurzfristigen Bekanntgabe ist die Antragsfrist leider sehr knapp bemessen. Eine Antragstellung wird nur empfohlen, wenn die Unterlagen zum Projekt wie Kosten, Pläne und Baugenehmigung bereits vollständig vorliegen. Falls dies noch nicht der Fall ist, möchten wir schon jetzt auf die nächste reguläre ELR-Runde, welche im Juni ausgeschrieben wird, hinweisen.
Anträge mit kompletten Unterlagen jeweils 2-fach (ELR-Antrag mit Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge, Pläne max. DinA3 und Baugenehmigung) müssen bisspätestens Montag, 08. Mai 2023, der Stadtverwaltung Titisee-Neustadt, Frau Fetz, vorliegen.
Es wird dringend empfohlen, sich bereits im Vorfeld frühzeitig mit dem Landratsamt und der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen. Dies können Sie gerne auch schon jetzt tun, wenn Sie sich erst für die nächste ELR-Runde interessieren.