Jugendschöffinnen/ Jugendschöffen gesucht
Erstelldatum23.03.2023
Für die Geschäftsjahre 2024-2028 werden wieder Bürgerinnen und Bürger aus Titisee-Neustadt gesucht, die bereit sind, als Jugendschöffinnen/ Jugendschöffen bei der Jugendkammer / Jugendschöffengericht, ehrenamtlich mitzuarbeiten.
Für die Geschäftsjahre 2024-2028 werden wieder Bürgerinnen und Bürger aus Titisee-Neustadt gesucht, die bereit sind, als Jugendschöffinnen/ Jugendschöffen bei der Jugendkammer / Jugendschöffengericht, ehrenamtlich mitzuarbeiten.
Die Stadtverwaltung hat dem Landratsamt / Jugendamt für das Jugendschöffengericht und die Jugendkammer geeignete Personen vorzuschlagen.
In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sind. Außerdem muss das 25., nicht aber das 70. Lebensjahr vollendet sein. Die vorgeschlagenen Personen müssen zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in Titisee-Neustadt wohnhaft und gemeldet sein. Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendschöffenamt sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Interessenten für diese verantwortliche und ehrenamtliche Tätigkeit können sich beim Bürgermeisteramt Titisee-Neustadt, Pfauenstr. 4, Herr Willmann Zimmer 5 , Tel.: Telefonnummer: 07651/206-115, E-Mail: lothar.willmann(@)titisee-neustadt.de oder bei Frau Kopfmann Tel.: Telefonnummer: 07651/206-181, E-Mail: sibylle.kopfmann(@)titisee-neustadt.de melden.
Wenn Sie sich um das Amt der ehrenamtlichen Jugendschöffin/ des ehrenamtlichen Jugendschöffen bewerben wollen, bitten wir Sie das beiliegenden Formular zur Aufnahme in die Jugendschöffenliste mit der Zustimmungserklärung bis zum 30.04.2023 auszufüllen und unterschrieben an das Bürgermeisteramt Titisee-Neustadt oder an eine der beiden o.g. Mailadressen zurücksenden.
Formular zur Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste PDF-Dokument101,70 KB23.03.2023