Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Erstelldatum09.06.2026
Ausschreibung Jahresprogramm 2027
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) hat das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 22. Mai 2026 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.
Das ELR
Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2027 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.
Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem nachwachsenden Rohstoff (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.
Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei Zuschlag für den Einsatz von Baustoffen aus nach-wachsenden Rohstoffen) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen (leider nicht im Ortsteil Neustadt möglich) /Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung
von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2027 zur
Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 (vollzeitäquivalenten) Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.
Zuschlag bei Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NaWaRo)
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, nachwachsende Rohstoffe als Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens
Montag, 01.09.2026 bei der Stadt Titisee-Neustadt vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich bitte bereits frühzeitig, spätestens bis Mitte/Ende Juli 2026, an Frau Andrea Fetz, Tel. 07651 206-143, E-Mail: andrea.fetz@titisee-neustadt.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2027 zu beginnen.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter mlr.badenwuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Titisee-Neustadt, 09.06.2026
Die Energiekarawane zieht weiter durch Titisee-Neustadt
Die Energiekarawane ist eine Kampagne des fesa e.V. aus Freiburg, die bereits im vergangenen Jahr erfolgreich in Titisee-Neustadt durchgeführt wurde. Im Rahmen der Kampagne erhalten Hauseigentümer:innen eine kostenfreie, einstündige Initialberatung vor Ort inklusive Rundgang durchs Haus, um Einsparpotenziale bei Gebäudehülle und Haustechnik aufzuzeigen. Als Kommune möchten wir damit unseren Klimaschutzzielen im Gebäudebereich näherkommen und die Hürde für Bürger:innen für eine Energieberatung senken.
Die Kampagne findet im Zeitraum Oktober 2026 bis Januar 2027 statt. Die Eckdaten und Termine sind wie folgt:
- Auftaktveranstaltung: 21. Oktober, 19–20:30 Uhr (Kennenlernen und Netzwerken zwischen Berater:innen und Bürger:innen)
- Aktionszeitraum: 21. Oktober – 6. Dezember (Terminvereinbarungen)
- Beratungszeitraum: 22. Oktober – 31. Januar 2027 (Durchführung der Beratungen)
Fragen? Gerne melden unter klimaschutz(@)titisee-neustadt.de.
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Ausgabe 1 vom 06.03.2025 PDF-Dokument862,33 KB13.03.2025
Kompost vom RAZ in Titisee
In diesem Jahr startete die Kompostanlage Hochschwarzwald den Betrieb. Die Anlage wird durch das Personal des Regionalen Abfallzentrums Hochschwarzwald, kurz RAZ, in Titisee betreut. Im RAZ kann ab sofort Kompost gekauft werden. Erhältlich ist Kompost ausschließlich zu den regulären Öffnungszeiten beim RAZ in Titisee. Der Kompost wird dort nur offen verkauft. Transportbehälter können vor Ort erworben werden.
Der in der Anlage produzierte Kompost wird regelmäßig durch ein Labor überwacht und ist mit dem Gütezeichen der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. ausgezeichnet. Qualitätskompost verbessert nachhaltig den Boden, spart Mineraldünger und verrin-gert den Einsatz von Torf. Die Ausgangsstoffe für die Kompostierung stammen von den Grünschnitt-Sammelstellen im Hochschwarzwald. Somit kann der Stoffkreislauf in Eigenverantwortung der Abfallwirtschaft Landkreis-Breisgau-Hochschwarzwald, kurz ALB, geschlossen und Grünabfälle regional verwertet werden.
Weiterführende Informationen zu zertifiziertem Kompost gibt es auf der Internetseite der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. unter www.kompost.de.
Infokasten:
Humus- und Nährstoffdünger Fertigkompost (0 - 25 mm) |
Geeignet als Substratkomponente zum Torfersatz |
Regional hergestellt aus nachhaltigen Rohstoffen |
Erhöht die Wasserspeicherfähigkeit von Böden und verringert die Bodenerosion |
Fördert die Humusreproduktion; hygienisch unbedenklich |
Enthält alle essentiellen Haupt- und Spurennährstoffe |
Preise | |
Fertigkompost (Kleinmengen) | 2,50 € / 50 Liter |
Fertigkompost ab 1 m³ (maximal 2 m³ beim RAZ erhältlich) | 45,00 € / m³ |
Kompostkübel (eckig oder rund) | 9,- € je Stück |
Kontakt:
Regionales Abfallzentrum Hochschwarzwald RAZ
Gewerbestraße 16
79822 Titisee-Neustadt
Telefonnummer: 07651/933383
Pressemitteilungen
Öffentliche Bekanntmachung gem. §12 Abs (3) Wärmeplanungsgesetz
Gemäß Wärmeplanungsgesetz §12 Abs (3) informiert die Stadt Titisee-Neustadt über die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung von März 2025 bis voraussichtlich April 2026. Im Rahmen der Wärmeplanung werden u. a. gebäudespezifische Daten von Energieunternehmen und Schornsteinfegern erhoben. Zur Wahrung des Datenschutzes wurde zwischen der Kommune und dem Dienstleister ein Datenverarbeitungsvertrag geschlossen, der sicherstellt, dass erhobene gebäudespezifische Daten nach Beendigung des Projektes gelöscht werden.
Datensammlung zur kommunalen Wärmeplanung beginnt
Alle Kommunen benötigen eine Strategie, wie sie den Umbau zur klimafreundlichen Wärmeversorgung bis 2045 erreichen. Hierzu ist ein kommunaler Wärmeplan zu erstellen. Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz muss ein solcher Wärmeplan für Titisee-Neustadt bis Ende 2028 fertiggestellt sein. Bereits in 2024 wurden für das Projekt Fördermittel vom KIT (Karlsruher Institut für Technologie) bewilligt. Dabei geben sich die Gremien das Ziel einer Klimaneutralität bis 2040 vor.
Am Anfang eines solchen Wärmeplanungsprojektes steht die Datenerhebung (u.a. bei Energieversorgern und Schornsteinfegern), die in Titisee-Neustadt bereits jetzt beginnt. Anhand dieser Daten wird dann eine umfassende Bestandsanalyse des Wärmebedarfs und der Versorgungsinfrastruktur in der Kommune durchgeführt. Im nächsten Schritt wird in einer Potenzialanalyse untersucht, wo erneuerbare Energien eingesetzt werden können und wo Einsparmöglichkeiten bestehen. Mit den vorliegenden Daten aus Bestands- und Potenzialanalyse werden schließlich Gebiete identifiziert, die sich zukünftig für Wärmenetze oder dezentrale Energieversorgung eignen. Der gesamte Prozess wird von der Firma endura kommunal unterstützt.
„Häufig erwarten an Nahwärme interessierte Bürgerinnen und Bürger, dass aus dem Wärmeplan hervorgeht, in welchen Straßenzügen und wann genau das Netz gebaut wird. Aufgabe des Wärmeplans ist es aber vielmehr, Gebiete zu identifizieren, die nach verschiedenen Kriterien darauf hinweisen, dass sich hier ein Nahwärmenetz lohnen könnte“, verdeutlicht Jonathan Stephan, Projektleiter bei endura kommunal. „Liegt ein Eignungsgebiet vor, wird im nächsten Schritt eine umfassende und detaillierte Untersuchung durchgeführt. Nach Abschluss der Wärmeplanung kann es noch ein bis drei Jahre dauern, bis klar ist, welche Straßenzüge wann an ein mögliches Nahwärmenetz angeschlossen werden.“, erläutert Stephan weiter.
Viel Durchhaltevermögen auf dem Weg zur klimaneutralen Wärme
„Trotz der Dringlichkeit in der aktuellen Energiesituation darf die Planung für den Wärmenetzausbau nicht überstürzt werden“, erklärt Ruth Grimm, Klimaschutzbeauftragte der Stadt. Das Projektteam setzt auf eine gründliche Datenanalyse, um nachhaltige Lösungen für jedes Quartier zu gewährleisten. „Wir rechnen mit ersten Ergebnissen gegen Herbst“, so das Team weiter. Auch Bürgermeister Gerrit Reeker bestätigt: „Die Bürgerinnen und Bürger werden informiert, sobald uns zuverlässige Daten vorliegen.“