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Wahlergebnisse

Über die folgende Verlinkung gelangen Sie zu den Wahlergebnissen-

Zum Wahlergebnis

Am 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wer das Land in den kommenden Jahren gestaltet – von Bildung über Umwelt bis Wirtschaft.

Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen und ein Wahlalter ab 16 Jahren.

Briefwahl beantragen

Hier können Sie die Briefwahl beantragen

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Postzugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an meldewesen@titisee-neustadt.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt

Tel.: 07651 206 609

E-Mail: meldewesen@titsee-neustadt.de

Vielen Dank.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettel-schablonen an.

 

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aussprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst

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Landtagswahl 2026 Briefwähler aufgepasst!

Erstelldatum09.02.2026

Zur bevorstehenden Landtagswahl am Sonntag, 08.03.2026 können Wahlscheine mit den Briefunterlagen noch bis zum Freitag, 06.03.2026 um 15.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 2, Einwohnermeldeamt/ Wahlamt in den Büros Zimmer-Nr. 104 und 105, 1. Obergeschoss (Telefondurchwahl 206-609) beantragt werden.

Notwendig hierzu ist die Vorlage des vom Wahlberechtigten persönlich unterschriebenen Briefwahlantrages/Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Sollen die Briefwahlunterlagen einer dritten Person zur Abholung ausgehändigt werden, so ist durch den Briefwähler die Ausstellung einer schriftlichen Abholvollmacht zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt/Wahlamt erforderlich. Diese schriftliche Vollmacht ist auch zwischen Eheleuten oder sonstigen Familienangehörigen notwendig.

Für die Fälle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, besteht die Möglichkeit, am Samstag, 07.03.2026 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Wahlsonntag selbst von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr beim Einwohnermeldeamt/Wahlamt der Stadtverwaltung den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Eine Beantragung aus anderen Gründen (wie z.B. Ortsabwesenheit) ist ab Freitag, 06.03.2026 ab 15.00 Uhr nicht mehr möglich!!

Die Briefwahlunterlagen müssen in jedem Falle bis spätestens am Wahlsonntag, 08.03.2026 um 18.00 Uhr im Rathaus im Stadtteil Neustadt eingegangen sein.

Wir dürfen die Briefwähler darum bitten, die Postlaufzeiten zu beachten. Soll der Wahlbrief mit der Post befördert werden, wird den Briefwählern deshalb die möglichst frühzeitige Aufgabe des Briefes bei der Post dringend empfohlen. Innerhalb des Bundesgebietes sollte er spätestens am Mittwoch 04.03.2026 aufgegeben werden. Die Stadtverwaltung bittet die Briefwähler darum, auf Nummer sicher zu gehen und die Wahlbriefe möglichst frühzeitig bei der Post aufzugeben; am Samstag und Sonntag dürfen die Wahlbriefe nur noch in den Briefkasten des Rathauses im Stadtteil Neustadt, Pfauenstraße 2 eingeworfen werden. Der Rathaus-Briefkasten wird am Wahlsonntag laufend geleert, letztmals um pünktlich 18.00 Uhr. Verspätet eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 206-609 zur Verfügung. Diese Rufnummer ist am Freitag, 06.03.2026 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr durchgehend besetzt wie auch am Samstag, 07.03.2026 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Am Wahlsonntag selbst erreichen Sie uns von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr.