Ergebnis
Am 05.03.2023 fand die Bürgermeisterwahl in Titisee-Neustadt statt.
Amtliche Bekanntmachungen
Übersicht
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters am 05.03.2023 (PDF-Datei)
Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses (PDF-Datei)
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters_der Bürgermeisterin (PDF-Datei)
Wahlinformationen für Bürger:innen der EU (PDF-Datei)
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl 2023 (PDF-Datei)
Stellenausschreibung Bürgermeisterwahl 2023
Die Stelle des hauptamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d)
der Stadt Titisee-Neustadt mit rund 12.200 Einwohnerinnen und Einwohnern ist infolge des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt der bisherigen Amtsinhaberin neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 05.03.2023,eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 26.03.2023,statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung in der Ausgabe des Staatsanzeigers vom 30.12.2022 und spätestens am Montag, 06.02.2023, 18.00 Uhr,schriftlich bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Stadtverwaltung Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
● eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
● eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 GemO vorliegt;
● Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 06.03.2023und endet am Mittwoch, 08.03.2023, 18.00 Uhr.Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.
Über die Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung entscheidet der Gemeinderat. Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt. Im Falle einer Neuwahl findet keine weitere Bewerbervorstellung statt.