Öffentliche Bekanntmachung zu Wasserschutzgebieten in Titisee-Neustadt
icon.crdate10.12.2025
Erlass einer Rechtsverordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Versorgungsbrunnen TB I, TB II, TB III oben, TB III unten, TB IV, TB V und TB VI auf den Gebieten der Stadt Titisee-Neustadt und der Gemeinde Lenzkirch
Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung der Stadt Titisee-Neustadt soll zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Versorgungsbrunnen TB I, TB II, TB III oben, TB III unten, TB IV, TB V und TB VI auf den Gebieten der Stadt Titisee-Neustadt und der Gemeinde Lenzkirch ein Wasserschutzgebiet neu ausgewiesen werden.
Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in fünf Fassungsbereiche (Zone I), drei engere Schutzzonen (Zone II), eine gemeinsame weitere Schutzzone IIIA (Zone IIIA) und eine gemeinsame weitere Schutzzone IIIB (Zone IIIB).
Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die Gemarkungen Titisee und Neustadt (Stadt Titisee-Neustadt) sowie Saig (Gemeinde Lenzkirch).
Es umfasst dabei die nachfolgend aufgeführten Flächen:
Zone I
Zone I Tiefbrunnen TB I, TB IIIoben, TB IIIunten
Die unmittelbare Umgebung der Tiefbrunnen TB I, TB IIIoben und TB IIIunten ist als ein gemeinsamer Fassungsbereich (Zone I) ausgewiesen und liegt auf dem Grundstück mit LGB-Nr. 763/7 und LGB-Nr. 763 der Gemarkung Neustadt, Stadt Titisee-Neustadt.
Der Fassungsbereich um die TB I, TB IIIoben und TB IIIunten hat eine Gesamtfläche von 3.589 m² bzw. 0,359 ha.
Zone I Tiefbrunnen TB II
Die unmittelbare Umgebung des Tiefbrunnens TB II ist als Fassungsbereich (Zone I) ausgewiesen und liegt auf dem Grundstück mit LGB-Nr. 763 der Gemarkung Neustadt, Stadt Titisee-Neustadt.
Der Fassungsbereich um den Tiefbrunnen TB II hat eine Gesamtfläche von 3.693 m². bzw. 0,369 ha.
Zone I Tiefbrunnen TB IV
Die unmittelbare Umgebung des Tiefbrunnens TB IV ist als Fassungsbereich (Zone I) ausgewiesen und liegt auf dem Grundstück mit LGB-Nr. 44/11 der Gemarkung Titisee, Stadt Titisee-Neustadt.
Der Fassungsbereich um den Tiefbrunnen TB V hat eine Gesamtfläche von 2.261 m² bzw. 0,226 ha.
Zone I Tiefbrunnen TB V
Die unmittelbare Umgebung des Tiefbrunnens TB V ist als Fassungsbereich (Zone I) ausgewiesen und liegt auf dem Grundstück mit LGB-Nr. 741 der Gemarkung Neustadt, Stadt Titisee-Neustadt.
Der Fassungsbereich um den Tiefbrunnen TB V hat eine Gesamtfläche von 661 m² bzw. 0,066 ha.
Zone I Tiefbrunnen TB VI
Die unmittelbare Umgebung des Tiefbrunnens TB VI ist als Fassungsbereich (Zone I) ausgewiesen und liegt auf dem Grundstück mit LGB-Nr. 26/18 der Gemarkung Titisee, Stadt Titisee-Neustadt.
Der Fassungsbereich um den Tiefbrunnen TB V hat eine Gesamtfläche von 800 m² bzw. 0,080 ha. Fläche.
Zone II
Zone II Tiefbrunnen TB I, TB II, TB IIIoben und TB IIIunten
An den Fassungsbereich von TB I und TB III sowie den Fassungsbereich des TB II schließt sich die “engere Schutzzone“ für diese Tiefbrunnen an. Sie liegt innerhalb des Gemeindewalds Distrikt Scheuerebene, dem Gewann Obere Aigen und dem Gewann Scheuerebene der Gemarkung Neustadt.
Die „engere Schutzzone“ hat eine Fläche von ca. 15,13 ha.
Zone II Tiefbrunnen TB V
An den Fassungsbereich des TB V schließt sich die “engere Schutzzone“ für diesen Tiefbrunnen an. Sie liegt innerhalb des Gewanns Mittlere Aigen der Gemarkung Neustadt.
Die „engere Schutzzone“ hat eine Fläche von ca. 3,83 ha.
Zone II Tiefbrunnen TB IV und TB VI
An die Fassungsbereiche der TB IV und TB VI schließt sich die “engere Schutzzone“ für diese Tiefbrunnen an. Sie liegt innerhalb der Gewanne Birkleshof, Die Ebene, Alten Bürkles, Winterseite vom Schlegelhof auf der Gemarkung Titisee.
Die „engere Schutzzone“ hat eine Fläche von ca. 26,00 ha.
Zone III
Weitere Schutzzone (Zone III A)
An die drei engeren Schutzzonen der TB I, II und III, der engeren Schutzzone des TB V und die engere Schutzzone der TB IV und TB VI schließt sich die für alle 6 Tiefbrunnen gemeinsame weitere Schutzzone IIIA (Zone III A) an.
Sie umfasst ganz oder teilweise die nachfolgend aufgeführten Gewanne der betroffenen Gemarkungen:
- auf Stadt Titisee-Neustadt, Gemarkung Titisee ca. 189,44 ha
Gewanne: Haldenacker, Hausmatte, Gerstenacker, der vordere Seeacker, der hintere Seeacker, Neumattenacker, Mooswald, Bärenhof, Torfmoos, Die Ebene, Langacker, Hausmatte, Die hintere Matte, Der hinter Straßenacker, Der vordere Straßenacker, Die vordere Matte, Spitzmättle, Spitzacker, Straßenacker, Bachmatte sowie der Großteil der Ortslage Titisee einschließlich des Gewerbegebiets Titisee und des Erlebnis-Schwimmbads.
- auf Stadt Titisee-Neustadt, Gemarkung Neustadt ca. 40,06 ha
Gewanne: Obere Aigen, Mittlere Aigen, Scheuerebene, Scheuerhof, Fischermatten, Bachmatte,
Die weitere Schutzzone IIIA (Zone III A) hat eine Gesamtfläche von 229,50 ha = 2,3 km².
Weitere Schutzzone (Zone III B)
An die weitere Schutzzone IIIA schließt sich nördlich und südöstlich die weitere Schutzzone IIIB (Zone III B) an.
Sie umfasst ganz oder teilweise die nachfolgend aufgeführten Gewanne der betroffenen Gemarkungen:
- auf Stadt Titisee-Neustadt, Gemarkung Titisee ca. 135,04 ha
Gewanne: Rainacker (Wohngebiet in Ortslage), Hirschbühl, Fürstl. Fürstenberg’scher Wald, Sommerberg, Der hintere Acker, Der vordere Acker, Sommeracker, Winterwald, Winterberg, Klein Waldmättle, Groß Waldmättle, Altes Bürkles, Große Waldmatte, Distr. Saiger Winterwald, Seesteig, sowie zwei Höfen in den Gewannen vorderer Acker und Sommeracker,
- auf Stadt Titisee-Neustadt, Gemarkung Neustadt ca. 67,89 ha
Keine Gewannnamen verzeichnet.
- auf Gemeinde Lenzkirch, Gemarkung Saig ca. ca. 104,03 ha
Vordere Seehalde, Saiger Höhe, Spinnenbühl, Seesteigacker, Winterwald, Schlegelsloch Fürstl. Fürstenberg’scher Wald (Distr. Luchs), sowie der 5 bebauten Grundstücke entlang der nördlichen Grenze der Ortslage Saig.
Die weitere Schutzzone IIIB (Zone III B) hat eine Gesamtfläche von ca. 306,96 ha = 3,07 km².
Die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes und seiner Schutzzonen ergeben sich aus der topografischen Karte (Anlage 1) im Maßstab 1:25.000 und 1:10.000, sowie den Flurkarten in den Maßstäben 1: 1.500 (ebenfalls Anlage 1), in denen die jeweils eingetragenen Grenzen der Zone I rot, der Zone II gelb, der Zone III A dunkelgrün und der Zone III B hellgrün umgrenzt dargestellt sind.
Die einzelnen Schutzbestimmungen (Ge- und Verbote) ergeben sich aus dem ausgelegten Entwurf der Rechtsverordnung.
Gleichzeitig mit der Festsetzung des Wasserschutzgebiets werden die Rechtsverordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zum Schutze der Grundwasserfassungen (TB I-III und V)) der Stadt Titisee-Neustadt vom 27.02.1979 und die Rechtsverordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zum Schutze des Grundwassers im Einzugsgebiet des Tiefbrunnens Birklehof (TB IV) der Stadt Titisee-Neustadt vom 19.05.1990 aufgehoben.
Der Entwurf der Rechtsverordnung und die dazugehörenden Karten liegen
von Montag, den 12.01.2026
bis einschließlich Donnerstag, den 12.02.2026 während der Sprechzeiten
beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald an der Information,
Stadtstraße 2, 79104 Freiburg,
bei der Stadt Titisee-Neustadt im Stadtbauamt, Pfauenstraße 2 – 4, 79822 Titisee-Neustadt
und bei der Gemeinde Lenzkirch im Bürgerbüro, Kirchplatz 1, 79853 Lenzkirch
zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann öffentlich aus.
Der Entwurf der Rechtsverordnung und die Schutzgebietskarten können ab Beginn der Offenlage am 12.01.2026 auch digital über folgenden Link
https://nextcloud.lkbh.net/s/ENefnjSZpjoNDcW
eingesehen werden.
Etwaige Einwendungen, Bedenken und Anregungen zum Erlass der Rechtsverordnung können während der genannten Auslegungsfrist nur beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald vorgebracht werden.
Freiburg, 05.12.2025
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
- Untere Wasserbehörde –