Neue Parkgebührensatzung
icon.crdate03.06.2025
Wesentliche Änderungen der vom Gemeinderat am 13.05.2025 beschlossenen neuen Parkgebührensatzung
1) Vereinheitlichung der Parkzonen 1 und 2 im Stadtteil Neustadt
Im Stadtteil Neustadt wurden die bisherigen
Parkgebührenzone 1
Hauptstraße (Rathaus bis Hauptstr. 25a), Bei der Kirche/ Badische Zeitung, Narren-brunnen, Postplatz und Scheuerlenstraße (Schmidts-Markt bis Einfahrt Volksbank)
und Parkgebührenzone 2
Wilhelm-Fischer-Straße, Wilhelm-Stahl-Straße, Schützenstraße, Bahnhofstraße (bis ZOB), Scheuerlenstraße (Einfahrt Volksbank bis Friedhofstraße), Adolph-Kolping-Straße, (Pfauenstraße bis Kirchweg), Salzstraße, Friedrichstraße und Parkplatz an der Rudenberger Straße
zu einer einheitlichen Parkzone 1 mit folgender einheitlicher Tarifstruktur zur Parkgebührenzone 1 zusammengefasst
Gebühr pro halbe Stunde 0,50 Euro
Höchstparkdauer 3,5 Stunden
Gebührenfreie Parkzeit 60 Minuten
Gebührenpflichtige Parkzeit 8-18 Uhr.
Die gebührenpflichtige Zeit wurde hier von 9.00 Uhr auf 8.00 Uhr vorverlegt.
Die Umstellung der Tarife an den Parkscheinautomaten und im Bezahlsystem-Parkster wird zum 01.07.2025 erfolgen,
2) Anpassung der Gebühren für Jahresparkausweise.
Die Gebühr für den Jahresparkausweis wird von 60 auf 80 Euro angepasst. Für die Jahresparkausweise mit 2 Kennzeichen (sog. Familienkarte) wird die Gebühr von 100 auf 110 Euro erhöht.
3) Erweiterung des Geltungsbereichs des Jahresparkausweises für Anwohner
Der Geltungsbereich des Jahresparkausweises für Anwohner wird auf die linke Seite des Parkplatzes an der Rudenberger Straße und die Längsparkplätze in der Adolph-Kolping-Straße für Anwohner ausgeweitet.
4) Einführung eines Wochentickets auf den P+R Parkplätzen
Auf den P+R Parkplätzen Titisee und Neustadt wird zusätzlich ein Wochenticket zum Preis von 30 Euro angeboten.
5) Einführung der Gebührenpflicht für Wohnmobile auf den Wohnmobilstell-plätzen beim Badeparadies Titisee
Für die Wohnmobilparkplätze im Bereich Badeparadies wird die Erhebung von Parkgebühren eingeführt.