Rechtsverordnung über die Aufhebung der Sperrzeit in der Nacht vom 20. auf den 21. Januar 2024
Erstelldatum08.05.2023
Aufgrund von 5 18 Abs. 1 des Gaststättengesetzes vom 20. November 1998 (BGBl, I S. 3418) in der derzeit gültigen Fassung vom 10. März 2017 (GBI. 420) ) in Verbindung mit 5 1 Abs. 1, g 5 und 5 11 Gaststättenverordnung in der Fassung vom 23.Februar 2017 (GBl 99,112 ) sowie der Rechtsverordnung der Stadt Titisee-Neustadt über die Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit vom 20.03.2001 wird mit der Zustimmung des Gemeinderates vom 25.04.2023 verordnet: § 1 Anlässlich des 150-jährigen Bestehens der Narrenzunft Neustadt und des damit verbundenen Narrentreffens (Vogteitreffens) wird am 21. Januar 2024 die Sperrzeit von 3 bis 6 Uhr im Stadtteil Neustadt aufgehoben. § 2 Diese Rechtsverordnung tritt am Tage Ihrer Verkündigung in Kraft. Titisee-Neustadt, den 26.04.2023 Frey, 1. Bürgermeisterstellvertreter