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Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe

Erstelldatum11.10.2022

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 2, 8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt am 27.09.2022 die folgende Satzung beschlossen.

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 2, 8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt am 27.09.2022 die folgende Satzung beschlossen.

Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe PDF-Dokument5,42 MB06.12.2022