Öffentliche Bekanntmachung der Bodenrichtwerte vom 01.01.2022
Erstelldatum23.06.2022
Anlass der Bodenrichtwertermittlung zum 01.01.2022 ist die Grundsteuerreform. Die Bodenrichtwerte werden für die Hauptfeststellung zum 01.01.2022 für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025 benötigt.
Öffentliche Bekanntmachung des Gutachterausschusses Breisgau-Nord Hochschwarzwald
In der Sitzung des Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald vom 14.06.2022 wurden die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 (für die Grundsteuerfestsetzung) beschlossen. Diese werden ab 01.07.2022 online unter www.grundsteuer-bw.de zur Verfügung stehen. Ebenso wird der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte auf seiner Homepage veröffentlichen.