Informationen und Bewerbung zur Schöffenwahl 2023
Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg, für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028, die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen statt. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz.
Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind, können Schöffinnen und Schöffen werden. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. Für die Schöffinnen und Schöffen sind pro Jahr ca. zwölf Sitzungstage vorgesehen. Aufgrund von umfangreichen Strafverfahren kann es jedoch erforderlich sein, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.
Interessenten für das Schöffenamt können sich bei der Stadtverwaltung Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 2-4, 79822 Titisee-Neustadt, bei Herr Willmann (Telefonnummer: 07651/206-115, lothar.willmann(@)titisee-neustadt.de) oder Frau Kopfmann (Telefonnummer: 07651/206-181, sibylle.kopfmann(@)titisee-neustadt.de) melden.