Aufstellung des Bebauungsplans „Waldau – Hinter der Kirche“ – beschleunigtes Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
Erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Waldau – Hinter der Kirche“ gem. § 3 Abs. 2
Der Ausschuss für Umwelt und Technik der Stadt Titisee-Neustadt hat am 07.12.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Waldau – Hinter der Kirche“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufzustellen. Weiter wurde beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden durchzuführen. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung ist im Amtsblatt vom 23. Dezember 2021 erfolgt. Der Bekanntmachung war jedoch kein Abgrenzungsplan des Plangebietes beigefügt, aus Gründen der Rechtssicherheit findet daher eine erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfes statt.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist eine Stellungnahme des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Wasser und Boden eingegangen. In dieser Stellungnahme wurde ausgeführt, dass aufgrund der topografischen Situation im und oberhalb des Bebauungsplangebietes auf das Thema Starkregen eingegangen werden muss. Weiter wurde darauf verwiesen, dass eine, ggf. zwei Abflussbahnen im Bebauungsplangebiet ausgewiesen sind. Insofern können im Starkregenfall nachteilige Auswirkungen eintreten. Der Gemeinderat hat anlässlich der Sitzung vom 25. Oktober 2022 beschlossen die Planung insoweit zu ändern, als dass zum Schutz vor Starkregen am nördlichen Rand des geplanten Baugebietes eine Mulde / ein Wall vorgesehen wird um ggf. anfallendes Oberflächenwasser aufzunehmen. Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, mit der geänderten Planung eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Anlass, Ziele und Zwecke der Planung:
Im Ortsteil Waldau existiert ein großer Bedarf an Wohnbauflächen. Daher besteht an der Entwicklung des Baugebietes „Waldau – Hinter der Kirche“ ein großes Interesse. Die potentiellen Bauflächen im Ortsteil Waldau werden durch Restriktionen aus der Flächennutzungsplanung und der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes stark eingeschränkt. Der Abgrenzungsbereich des Plangebietes liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet. Im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt / Eisenbach sind große Teile des geplanten Baugebietes als Wohnbaufläche berücksichtigt.
Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, Wohnraum zu schaffen sowie den Siedlungskörper durch eine angemessene und nachhaltige Ergänzung abzurunden.
Beschleunigtes Verfahren:
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Waldau –Hinter der Kirche“ werden im beschleunigen Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt. Für das Verfahren nach § 13b BauGB gilt § 13a BauGB entsprechend. Es wird daher gem. § 13 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass die Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird. Auch wird vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
Eine Teilfläche des Bebauungsplanes liegt innerhalb der bebauten Ortslage. Dabei handelt es sich um die äußere Erschließung des neuen Baugebietes (Obertalstraße). Dieser Bereich ist nach § 13a BauGB zu beurteilen. Das Wohngebiet nach § 13 b BauGB und die Ausweisung der Zufahrt nach § 13a BauGB werden im Bebauungsplanverfahren zusammengefasst.
Gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Geltungsbereich:
Das ca. 9.800 qm große Plangebiet liegt im Ortsteil Waldau nördlich der Kirche und dem ehemaligen Pfarrhaus. Es umfasst die folgenden Flurstücke: 57 (Teil), 56/4 (Teil), 55 (Teil), 54 (Teil), 54/1 (Teil), 53 (Teil), 57/2.
Für den Planbereich ist der angehängte Abgrenzungsplan (ohne Maßstab) maßgebend.
Der Bebauungsplanentwurf vom 25.10.2022 und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften vom 25.10.2022 jeweils mit Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Daten werden in der Zeit von
14. November bis einschl. 19. Dezember 2022
im Stadtbauamt der Stadt Titisee-Neustadt, Rathaus-Nebengebäude, Pfauenstraße 4 (1. OG Flur), während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Titisee-Neustadt unter dem Pfad
http://www.titisee-neustadt.de/ > Leben & Wohnen > Rund um das Bauen > aktuelle Planverfahren > Offenlage Bebauungsplan „Waldau Hinter der Kirche“ eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und zu sämtlichen Bebauungsplan- bzw. Satzungsunterlagen – schriftlich (auch als E-Mail) oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Titisee-Neustadt, den 26. Oktober 2022
i.V.
August Frey
Bürgermeister-Stellv.