Hilfreiche Informationen zur Grundsteuerreform
Grundstückseigentümer:innen müssen in diesem Jahr Informationen zu ihren Grundstücken an die Finanzämter in Baden-Württemberg übermitteln. Die Angaben müssen bis zum 31.10.2022 bei den Finanzämtern eingehen. Diese stehen Ihnen auch bei Fragen zum Verfahren zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung Titisee-Neustadt kann hierzu keine Auskünfte geben. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle aber einige hilfreiche Tipps an die Hand geben.
Ermittlung der Bodenrichtwerte
Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist seit Januar 2022 der Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald zuständig. Hier können Sie den benötigten Bodenrichtwert Ihres Grundstückes einsehen.
Zur Homepage des Gutachterausschusses Breisgau-Nord Hochschwarzwald
Alternativ dazu empfehlen wir die Seite BORIS BW des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden Württemberg. Hier können Sie neben der Flurstücksnummer auch die exakte Größe des Grundstücks einsehen.
Weitere Informationen und Einreichung über das Online-Portal Elster
Für weitere Informationen hat das Finanzamt eine eigene Übersichtsseite zur Neuermittlung der Grundsteuer eingerichtet. Hier finden Sie detaillierte Informationen über den Prozess sowie eine Anleitung und Ausfüllhilfe für das Elster-Programm.
Fragen und Antworten
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zur Grundsteuerreform einen ausführlichen Frage-Antwort-Katalog zusammengestellt. Dieser kann über die unten stehende Verlinkung eingesehen werden.