Reinigung der Gehwege von Laub und Unrat
Erstelldatum01.10.2026
Aufgrund der bevorstehenden Herbstzeit dürfen wir darauf hinweisen, dass entsprechend der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege die Anlieger der Gehwege auch zum Reinigen der Gehwege von Schmutz und Unrat und damit auch Laub verpflichtet sind.
Zur Sicherheit der Fußgänger und auch zur Verschönerung des Stadtbildes dürfen wir Sie bitten, die Gehwege entlang ihres Grundstücks regelmäßig zu reinigen und zu fegen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.