Öffentliche Versteigerung von Fundfahrrädern und sonstigen Fundsachen
Erstelldatum04.03.2026
Das Bürgermeisteramt versteigert gegen bare Bezahlung gemäß §§ 979 und 980 des Bürgerlichen Gesetzbuches nach Ablauf der Verwahrungsfrist nicht abgeholte Fundfahrräder.
Versteigerung von Fundfahrrädern und sonstigen Fundsachen
Das Bürgermeisteramt Titisee-Neustadt versteigert gegen bare Bezahlung gemäß den §§ 979 und 980 des Bürgerlichen Gesetzbuches nach Ablauf der Verwahrungsfrist nicht abgeholte Fundgegenstände.
Die Fundfahrräder werden am Samstag, 28.03.2026 auf der Freifläche vor den Garagen des Rathauses Titisee-Neustadt, Pfauenstr. 2 in Titisee-Neustadt um 9.00 Uhr versteigert. Die Fahrräder können von 8.30 bis 9.00 Uhr an derselben Örtlichkeit besichtigt werden.
Die übrigen Fundgegenstände werden am Samstag, 28.03.2026 im großen Sitzungssaal des Rathauses im Stadtteil Neustadt, Pfauenstr.2, 79822 Titisee-Neustadt ab 10.00 Uhr versteigert. Die Versteigerungsgegenstände können ab 9.30 Uhr besichtigt werden.
Zur Versteigerung gelangen u.a. Fotoapparate, Armbanduhren, Schmuck (Ringe, Ketten, Armbänder, Ohrringe, etc.) sowie diverse andere Fundgegenstände.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Sachmängel am Versteigerungsgut keine Haftung übernommen wird.
