Fortschreibung des Lärmaktionsplans für Titisee-Neustadt in Stufe 4
Erstelldatum02.03.2026
Informationen zur Offenlage des Lärmaktionsplans für Titisee-Neustadt in Stufe 4
Die Stadt Titisee-Neustadt ist gemäß§ 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) i.V.m. § 6 Abs. 6 der lmmissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für BadenWürttemberg (BlmSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Aufgrund dessen wurde erstmalig im Jahr 2017 /2018 ein Lärmaktionsplan für Titisee-Neustadt erarbeitet und am 07.03.2018 vom Gemeinderat beschlossen. Die Unterlagen sind nachfolgend zu finden oder unter dieser Seite.
Karten zum Entwurf des Lärmaktionsplans Titisee-Neustadt in Stufe 4 PDF-Dokument19,8 MB02.03.2026