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Fortschreibung des Lärmaktionsplans für Titisee-Neustadt in Stufe 4

Erstelldatum02.03.2026

Informationen zur Offenlage des Lärmaktionsplans für Titisee-Neustadt in Stufe 4

Die Stadt Titisee-Neustadt ist gemäß§ 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) i.V.m. § 6 Abs. 6 der lmmissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden­Württemberg (BlmSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Aufgrund dessen wurde erstmalig im Jahr 2017 /2018 ein Lärmaktionsplan für Titisee-Neustadt erarbeitet und am 07.03.2018 vom Gemeinderat beschlossen. Die Unterlagen sind nachfolgend zu finden oder unter dieser Seite. 

Entwurf Fortschreibung des Lärmaktionsplans Titisee-Neustadt in Stufe 4 PDF-Dokument4,18 MB02.03.2026

Karten zum Entwurf des Lärmaktionsplans Titisee-Neustadt in Stufe 4 PDF-Dokument19,8 MB02.03.2026