Öffentliche Bekanntmachung Über die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Titisee-Neustadt in Stufe 4
icon.crdate26.02.2026
Über die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Titisee-Neustadt in Stufe 4
Die Stadt Titisee-Neustadt ist gemäß§ 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) i.V.m. § 6 Abs. 6 der lmmissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für BadenWürttemberg (BlmSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Aufgrund dessen wurde erstmalig im Jahr 2017 /2018 ein Lärmaktionsplan für Titisee-Neustadt erarbeitet und am 07.03.2018 vom Gemeinderat beschlossen.
Die damals festgelegten Maßnahmen zur Lärmminderung wurden zwischenzeitlich umgesetzt. Nach Art. 8 Abs. s Umgebungslärm-Richtlinie muss der Lärmaktionsplan spätestens alle fünf Jahre nach dem Planungsbeschluss fortgeschrieben werden. Eine Fortschreibung kann aber auch schon früher erforderlich werden, wenn sich eine bedeutsame Entwicklung abzeichnet, die sich auf die bestehende Lärmsituation auswirkt. Eine erstmalige Fortschreibung erfolgte bereits im Jahr 2021/2022, wobei es sich jedoch nur um eine einfache Fortschreibung handelte. Dabei wurde die bestehende Lärmsituation zwar (neu) bewertet, es wurden aber keine neuen Maßnahmen festgelegt.
Im Jahr 2023 hat die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 8.200 Kfz/Tag anhand der aufgrund von EU-Recht neu vorgeschriebenen Berechnungsmethode „RLS-19" durchgeführt und die Ergebnisse den Kommunen zur Verfügung gestellt. Dies stellt eine bedeutsame Entwicklung für die Beurteilung der Lärmsituation dar und ist Anlass für die erneute Fortschreibung bestehender Lärmaktionspläne. Die Stadt Titisee-Neustadt ist daher verpflichtet, den Lärmaktionsplan innerhalb einer vorgegebenen Frist fortzuschreiben und den Vollzug an die LUBW zu melden bzw. hierüber Bericht zu erstatten.
Auf Gemarkung Titisee-Neustadt wurden die B 31, die B 317 und die L 156 zwischen B 31 und Beginn Lenzkircher Straße als Hauptverkehrsstraßen von der LUBW erfasst und neu kartiert. Zusätzlich hat die Stadtverwaltung aufgrund von Anregungen aus der Bevölkerung im Rahmen der Letzten Fortschreibung des Lärmaktionsplans sowie Zielen aus dem Verkehrskonzept Titisee aus dem Jahr 2021, eine freiwillige Untersuchung der L 172 Ringstraße/Vöhrenbacher Straße und der K 4692 Neustädter Straße/Strandbadstraße für sinnvoll erachtet und in das laufende Verfahren miteinbezogen.
Das seitens der Verwaltung mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat die Analyse des neuberechneten Straßenverkehrslärms durchgeführt und auf dieser Grundlage ein Grobkonzept erarbeitet, welches die Betroffenheiten (Anzahl von Lärm betroffener Einwohner) an den untersuchten Straßen aufzeigt. Daraufhin wurden potentielle Lärmminderungsmaßnahmen in Form von Geschwindigkeitsreduzierungen einer Wirkungsanalyse unterzogen und jeweils eine Abwägung mit weiteren zu berücksichtigenden Faktoren wie Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Verlagerungseffekte, Fahrzeitverlust, Luftqualität, Aufenthaltsqualität, Verträglichkeit zwischen Kfz- und Rad- bzw. Fußverkehr durchgeführt.
Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.02.2026 die Ergebnisse der Lärmkartierung und der Wirkungsanalyse zur Kenntnis genommen und beschlossen, mit dem Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans in Stufe 4 vom 29.07.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.
Der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans in Stufe 4 wird vom
06.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Stadt Titisee-Neustadt unter https:/ /www.titiseeneustadt.de/startseite > Leben und Wohnen > Rund um das Bauen > Aktuelle Planverfahren > ,,Fortschreibung des Lärmaktionsplans in Stufe 4" im Internet veröffentlicht. Außerdem kann dieser auch im Stadtbauamt Titisee-Neustadt. Pfauenstraße 4, Flur 1. OG während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt TitiseeNeustadt abgegeben werden. Ihre Stellungnahmen und Anregungen können Sie schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an alexander.wissler@titisee-neustadt.de senden oder beim Stadtbauamt Titisee-Neustadt. Pfauenstraße 4, Büro 104 zur Niederschrift vortragen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Lärmaktionsplans unberücksichtigt bleiben können.
Nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird der Gemeinderat über die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen beraten. Soweit eine Anpassung des Entwurfs der Fortschreibung des Lärmaktionsplans nicht erforderlich ist. wird der Gemeinderat die Fortschreibung im Anschluss daran beschließen und diese öffentlich bekanntgegeben.
Titisee-Neustadt. den 25.02.2026
Dr. Gerrit Reeker
Bürgermeister