Gehwegreinigung in der Frühjahrszeit
Erstelldatum24.02.2026
Aufgrund der hoffentlich bald bevorstehenden Frühjahrszeit möchten wir darauf hinweisen, dass entsprechend der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege die Anlieger der Gehwege auch zum Reinigen der Gehwege von Schmutz und Unrat und damit auch Streugut verpflichtet sind.
Zur Sicherheit der Fußgänger und auch zur Verschönerung des Stadtbildes bitten wir alle Anlieger, die Gehwege und auch sonstigen öffentlichen Flächen entlang Ihres Grundstücks regelmäßig von Schmutz, Unrat und Unkraut zu reinigen bzw. die Gehwegfläche zu fegen.
Vielen Dank für Ihren Beitrag zur Verschönerung des Stadtbildes.