Widerspruchsrechte – Informationen Ihres Einwohnermeldeamtes
Erstelldatum11.12.2025
Aufgrund der kommenden Landtagswahl im März 2026 möchten wir Sie über die Möglichkeiten sog. Widerspruchsrechte informieren.
Es besteht die Möglichkeit der Veröffentlichung oder Übermittlung der persönlichen Daten an verschiedene Stellen zu widersprechen.
Dies betrifft die Veröffentlichung und Übermittlung an:
- das Staatsministerium Baden-Württemberg zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten
- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene nach § 50 Abs. 5 BMG
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften nach § 42 Abs. 3 BMG (gilt nur für Familienangehörige, deren Mitglieder nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören)
- Adressbuchverlage über Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) nach § 50 Abs. 5 BMG
- das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften nach § 36 Abs.2 BMG i.V.m. § 58c Soldatengesetz
Nähere Informationen bezüglich des Widerspruchs zur Weitergabe Ihrer Daten durch Gruppenauskünfte an Parteien oder Wählergruppen erhalten Sie auf unserer Homepage unter:
Das Formular zum Widerspruch erhalten Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt.
Für Fragen schreiben Sie uns
per E-Mail an: meldewesen(@)titisee-neustadt.de
oder rufen uns an
unter 07651 206 609.
Ihr Einwohnermeldeamt