Antragstellung für Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone ,,Seestraße‘‘ in Titisee
Erstelldatum19.11.2025
Für Anwohner/Geschäftsinhaber, welche in der Seestraße ansässig sind, enden die Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone in Titisee zum 31.12.2025.
Bitte beantragen Sie die Neuausstellung der Ausnahmegenehmigungen für die Dauer
von 3 Jahren rechtzeitig vor dem 31.12.2025
Für Mitarbeiter/innen, welche im Bereich der Fußgängerzone in der Seestraße beschäftigt sind, enden die Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone ebenfalls zum 31.12.2025
Bitte beantragen Sie, auch hier die Verlängerung/Neuausstellung der Ausnahmegenehmigungen für das Jahr 2026 rechtzeitig.
Zuständig ist der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Feuerwehr im Rathaus Titisee-Neustadt Zimmer 6 im Rathaus Nebengebäude, Frau Bernauer (ines.bernauer(@)titisee-neustadt.de)
Tel. Telefonnummer: 07651/206118.