Zurückschneiden von Anpflanzungen an öffentlichen Straßen und Gehwegen (Verkehrssicherungspflicht)
Erstelldatum08.10.2025
Anpflanzungen (Hecken, Büsche, Bäume und Sträucher u.ä.) an öffentlichen Straßen, Wegen und Gehwegen müssen so zurückgeschnitten werden, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird und die Anpflanzungen nicht in die öffentliche Verkehrsfläche hineinwachsen.
Das Gleiche gilt für Äste und Zweige. Diese Regelung gilt auch in Außenbereichen und für Gemeindeverbindungsstraßen. Hecken und Sträucher sind über den Gehweg bis auf eine lichte Höhe von 2,50 Meter und über der Fahrbahn auf 4 Meter Höhe zurückzuschneiden. Die Bepflanzung von Eckgrundstücken muss dem Verkehrsteilnehmer eine freie Sicht auf Kreuzungen und einmündende Straßen und Wege gewährleisten. Verkehrszeichen sind von Anpflanzungen und Ästen freizuhalten. Zur Sicherstellung einer verkehrssicheren Benutzung von Straßen und Gehwegen werden Sie gebeten, den entsprechenden Rückschnitt der Anpflanzungen vorzunehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.