Benutzung von Gehwegen durch Fahrräder und E-Scooter
Erstelldatum30.07.2025
Aus gegebenem Anlass müssen wir darauf hinweisen, dass das Befahren von Gehwegen mit Fahrzeugen, darunter fallen auch Fahrräder und E-Scooter, grundsätzlich untersagt ist und eine Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung darstellt.
Lediglich Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen auf Gehwegen mit dem Fahrrad fahren. Ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben nach § 2 Abs.5 der Straßenverkehrsordnung die Straßenfahrbahn zu nutzen soweit kein Fahrradweg vorhanden ist.