Unerlaubte Rampen und Keile im Straßenraum
Erstelldatum09.07.2025
Die Stadtverwaltung Titisee-Neustadt weist darauf hin, dass das eigenmächtige Anbringen von Rampen, Keilen oder provisorischen Bordsteinüberfahrten im öffentlichen Straßenraum nicht zulässig ist.
Immer wieder wird festgestellt, dass solche Vorrichtungen auf Gehwegen oder am Fahrbahnrand angebracht sind, um die Zufahrt zu privaten Grundstücken zu erleichtern. Diese Maßnahmen stellen jedoch eine unerlaubte Sondernutzung dar, die nicht nur ordnungswidrig sind, sondern auch erhebliche Gefahren und Störungen verursachen können.
Insbesondere beim Überqueren der Bordsteine durch Fußgänger, Radfahrer, Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Bei einem Unfall können die verantwortlichen Eigentümer zivilrechtlich haftbar gemacht und unter Umständen auch strafrechtlich belangt werden. Zudem können solche Hindernisse die Straßenentwässerung behindern, insbesondere wenn Straßeneinläufe verdeckt werde. Auch die Stadtreinigung und der Winterdienst werden dadurch erschwert, da Kehr- und Räumfahrzeuge behindert werden und so die regelmäßige Pflege und Sicherheit der Verkehrsflächen beeinträchtigt.
Bordsteinabsenkungen können beim Fachbereich Tiefbau beantragt werden und sind durch ein fachmännisches und im Straßenbau zugelassenes Unternehmen herzustellen. Die unerlaubte Nutzung des öffentlichen Straßenraums stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß den gesetzlichen Vorgaben mit einem Bußgeld geahndet werden.
