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Gehwegreinigung in der Frühjahrszeit

Erstelldatum10.03.2025

Bevorstehenden Frühjahrszeit

Aufgrund der bevorstehenden Frühjahrszeit möchten wir darauf hinweisen, dass entsprechend der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reini-gen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege die Anlieger der Gehwege auch zum Reinigen der Gehwege von Schmutz und Unrat und damit auch Streugut verpflichtet sind.  

Zur Sicherheit der Fußgänger und auch zur Verschönerung des Stadtbildes bitten wir alle Anlieger,  die Gehwege und auch sonstigen öffentlichen Flächen entlang Ihres Grundstücks regelmäßig zu reinigen und zu fegen.

Vielen Dank für Ihren Beitrag zur Verschönerung des Stadtbildes.