Erneute Bekanntmachung - Gutachterausschussgebührensatzung Kirchzarten
Erstelldatum18.02.2025
Die Stadtverwaltung Titisee-Neustadt gibt folgende Information öffentlich bekannt:
Die Gutachterausschussgebührensatzung Kirchzarten wird deklaratorisch neu bekannt gegeben. Dies dient der Nachholung der qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 1 Abs. 2 S. 8 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO).
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kirchzarten und den abgebenden Gemeinden Breitnau, Buchenbach,
Eisenbach (Hochschwarzwald), Feldberg, Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Lenzkirch,
Oberried, Schluchsee, St. Märgen, St. Peter, Stegen sowie den abgebenden Städten Löffingen und Titisee-Neustadt wurde am 08.10.2021 unterzeichnet.
Mit dieser übertrugen die abgegebenen Gemeinden und Städte die Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB i.V.m. der
Gutachterausschussverordnung (GuAVO) an die Gemeinde Kirchzarten.
In § 5 Abs. 1 der öffentlich rechtlichen Vereinbarung ist geregelt, das die Gemeinde Kirchzarten im Rahmen der übertragenen Aufgaben
Satzungen erlassen kann. In der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Kirchzarten am 17.03.2022 wurde folgende Gebührensatzung
für den Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald (Gutachterausschussgebührensatzung) beschlossen.
Gutachterausschussgebührensatzung Kirchzarten PDF-Dokument3,41 MB18.02.2025