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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

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YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

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FAMIGO GmbH
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Verarbeitungsunternehmen
FAMIGO GmbHIn der Spöck 1077656 Offenburg
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Genutzte Technologien

FAMIGO erhebt die folgenden Logfiles: Browsertyp und Browserversion, verwendetes Betriebssystem, Referrer URL, Hostname des zugreifenden Rechners, Uhrzeit der Serveranfrage, 

Ort der Verarbeitung
FAMIGO GmbHIn der Spöck 1077656 Offenburg
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Titisee-Neustadt
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Europäische Union

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Briefwähler aufgepasst!

icon.crdate29.01.2025

Bundestagswahl 2025

Zur bevorstehenden Bundestagswahl am Sonntag, 23.02.2025 können Wahlscheine mit den Briefunterlagen noch bis zum Freitag, 21.02.2025 um 15.00 Uhr  bei der Stadtverwaltung Titisee-Neustadt, Pfauenstraße 2, Einwohnermeldeamt/ Wahlamt in den Büros Zimmer-Nr. 104 und 105, 1. Obergeschoss (Telefondurchwahl 206-609) beantragt werden.

Notwendig hierzu ist die Vorlage des vom Wahlberechtigten persönlich unterschriebenen Briefwahlantrages/Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Sollen die Briefwahlunterlagen einer dritten Person zur Abholung ausgehändigt werden, so ist durch den Briefwähler die Ausstellung einer schriftlichen Abholvollmacht zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt/Wahlamt erforderlich. Diese schriftliche Vollmacht ist auch zwischen Eheleuten oder sonstigen Familienangehörigen notwendig.

Für die Fälle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, besteht die Möglichkeit, am Samstag, 22.02.2025  von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Wahlsonntag selbst von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr beim Einwohnermeldeamt/Wahlamt der Stadtverwaltung den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Eine Beantragung aus anderen Gründen (wie z.B. Ortsabwesenheit) ist ab Freitag, 21.02.2025 ab 15.00 Uhr nicht mehr möglich!!

Die Briefwahlunterlagen müssen in jedem Falle bis spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025 um 18.00 Uhr im Rathaus im Stadtteil Neustadt eingegangen sein.

Wir dürfen die Briefwähler darum bitten, die Postlaufzeiten zu beachten. Soll der Wahlbrief mit der Post befördert werden, wird den Briefwählern deshalb die möglichst frühzeitige Aufgabe des Briefes bei der Post dringend empfohlen. Innerhalb des Bundesgebietes sollte er spätestens am Mittwoch 19.02.2025 aufgegeben werden. Die Stadtverwaltung bittet die Briefwähler darum, auf Nummer sicher zu gehen und die Wahlbriefe möglichst frühzeitig bei der Post aufzugeben; am Samstag und Sonntag dürfen die Wahlbriefe nur noch in den Briefkasten des Rathauses im Stadtteil Neustadt, Pfauenstraße 2 eingeworfen werden. Der Rathaus-Briefkasten wird am Wahlsonntag laufend geleert, letztmals um pünktlich 18.00 Uhr. Verspätet eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 206-609 zur Verfügung. Diese Rufnummer ist am Freitag, 21.02.2025 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr durchgehend besetzt wie auch am Samstag, 22.02.2025 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Am Wahlsonntag selbst erreichen Sie uns von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr.