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Unterstützung des Räum- und Streudienstes der Stadt durch Einhaltung der Winterparkverbote und der erforderlichen Restfahrbahnbreite

Erstelldatum10.12.2024

Bei den ersten Schneefällen der vergangenen Tage musste leider vom Räumdienst und Gemeindevollzugsdient festgestellt werden, dass einige Fahrzeuge im Bereich bestehender Winterhalteverbote im Stadtgebiet geparkt wurden. Es wurden bereits gebührenpflichtige Verwarnungen erteilt.

Wir bitten dringend um Beachtung der Winterparkverbote, da nur so ein ordnungsgemäßer Winterdienst in den betroffenen Straßen bzw. Parkplätzen möglich ist.

Bitte unterstützen Sie, die Mitarbeiter im Winterdienst bei ihrer Arbeit für uns alle durch die Einhaltung des Parkverbots.

Weiterhin bitten wir auch in Straßen, in denen kein Winterparkverbot besteht, so zu parken, dass für die Räum- und Streufahrzeuge eine ausreichende Fahrbahnbreite (3,20 Meter) für das Räumen und Streuen zur Verfügung steht. Nur bei dieser Fahrbahnbreite kann die Straße geräumt und gestreut werden. Außerdem muss auch für Rettungsfahrzeuge (z.B. Feuerwehr) oder Ver- und Entsorgungsfahrzeuge  (z.B. Müllentsorgung) eine ausreichende Fahrbahnbreite zur Verfügung stehen. Achten Sie beim Parken gerade in den Wintermonaten mit Schneeablagerungen am Fahrbahnrand bitte auf dieses Erfordernis.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.