Antragstellung für Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone ,,Seestraße‘‘ in Titisee
Erstelldatum24.11.2022
Für Anwohner/Geschäftsinhaber, welche in der Seestraße ansässig sind, enden die Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone in Titisee zum 31.12.2022.
Für Anwohner/Geschäftsinhaber, welche in der Seestraße ansässig sind, enden die Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone in Titisee zum 31.12.2022.
Bitte beantragen Sie die Neuausstellung der Ausnahmegenehmigungen für die Dauer von 3 Jahren rechtzeitig für dem 31.12.2022.
Zuständig ist der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Feuerwehr im Rathaus Titisee-Neustadt Zimmer 6 im Rathaus Nebengebäude, Frau Bernauer (ines.bernauer(@)titisee-neustadt.de) Tel. Telefonnummer: 07651/206118.