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Antragstellung für Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone ,,Seestraße‘‘ in Titisee

Erstelldatum24.11.2022

Für Anwohner/Geschäftsinhaber, welche in der Seestraße ansässig sind, enden die Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone in Titisee zum 31.12.2022.

Für Anwohner/Geschäftsinhaber, welche in der Seestraße ansässig sind, enden die Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone in Titisee zum 31.12.2022.

Bitte beantragen Sie die Neuausstellung der Ausnahmegenehmigungen für die Dauer von 3 Jahren rechtzeitig für dem 31.12.2022.

Zuständig ist der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Feuerwehr im Rathaus Titisee-Neustadt Zimmer 6 im Rathaus Nebengebäude, Frau Bernauer (ines.bernauer(@)titisee-neustadt.de) Tel. Telefonnummer: 07651/206118.