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Anpassung / Änderung der Rechtsverordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald über die Einschränkung des Gemeingebrauchs vom 05. Oktober 2021

Erstelldatum25.07.2022

Das Regierungspräsidium Freiburg, das die Landespegel in Gewässern betreut, hat am Pegel Hölzlebruck / Josbach in Titisee-Neustadt bauliche Veränderungen vorgenommen, die zu einer Veränderung des Pegelnullpunktes geführt haben.

Das Regierungspräsidium Freiburg, das die Landespegel in Gewässern betreut, hat am Pegel Hölzlebruck / Josbach in Titisee-Neustadt bauliche Veränderungen vorgenommen, die zu einer Veränderung des Pegelnullpunktes geführt haben.
Die momentan im Internet angezeigten Angaben sind daher nicht mehr vergleichbar mit den Wasserstands- und Abflussdaten vor dem Pegelumbau.
Dies hat zur Folge, dass der in der Rechtsverordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald vom 05.10.2021 enthalte Grenzwert zur Einschränkung des Gemeingebrauchs zu hoch angesetzt und nicht mehr gültig ist.
Um für den umgebauten Pegel Hölzlebruck /Josbach eine geeignete Wasserstands-/Abflussbeziehung aufzubauen, sind zunächst verschiedene Berechnungen und mehrere Abflussmessungen bei unterschiedlichen Abflusszuständen erforderlich. Eine verlässliche Wasserstandsanzeige kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Bis zum Vorliegen der neuen Wasserstands-/ Abflussbeziehung kann der Pegel Hölzlebruck / Jostal deshalb nicht mehr als Grenzwert für die Einschränkung des Gemeingebrauchs verwendet werden. Nach der Rechtsverordnung orientiert sich im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald das Entnahmeverbot für die folgenden vier Kommunen an diesem Pegel:

  • Eisenbach
  • Lenzkirch
  • Schluchsee
  • Titisee-Neustadt

Als Ersatz für den derzeit ungültigen Pegel, ist der Pegel Ewattingen / Wutach bis auf weiteres mit dem in der Rechtsverordnung genannten kritischen Pegelwert von 48 cm als Maßgabe für die Einschränkung des Gemeingebrauchs anzuwenden.