Neuabschluss des Konzessionsvertrages Gas für die Stadt Titisee-Neustadt
icon.crdate22.09.2023
Rechtsmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses
Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.04.2021 beschlossen, die Konzession zum fortgesetzten Betrieb des Gasnetzes zur allgemeinen Versorgung zu vergeben. Diese Absicht wurde im Bundesanzeiger am 23.06.2021 veröffentlicht. Nach Durchführung des Konzessionsverfahrens hat der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt in öffentlicher Sitzung am 23.05.2023 den Beschluss gefasst, den neuen Konzessionsvertrag mit der bisherigen Altkonzessionärin, der Fa. badenovaNETZE GmbH, Tullastr. 61, 79106 Freiburg, abzuschließen.
Maßgeblich dafür ist, dass es sich bei der Fa. badenovaNETZE GmbH um einen geeigneten und zuverlässigen Gasnetzbetreiber handelt und damit gemäß den energiewirtschaftlichen Zielen des § 1 EnWG eine effiziente, preisgünstige verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung durch den Konzessionär gewährleistet wird. Die Fa. badenovaNETZE GmbH hat im Ausschreibungsverfahren ein gemessen an den energiewirtschaftlichen Zielen des § 1 EnWG überzeugendes Angebot abgegeben. Der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Titisee-Neustadt und der Fa. badenovaNETZE GmbH zur Überlassung des für den Netzbetrieb erforderlichen Wegerechtes hat eine Laufzeit von 20 Jahren, beginnend ab dem 30.09.2023.
Das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald hat mit Stellungnahme vom 20.06.2023 die Rechtsmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses der Stadt Titisee-Neustadt vom 23.05.2023 zum Abschluss des Konzessionsvertrages gemäß § 108 GemO bestätigt.
Titisee-Neustadt, den 18.09.2023
Dr. Gerrit Reeker
Bürgermeister
Neuabschluss des Konzessionsvertrages Gas für das Stadt Titisee-Neustadt (pdf-Datei)