Schulordnung
Die Jugendmusikschule übernimmt die musikalische Ausbildung der bei ihr angemeldeten Schüler.
Unterricht
Sie verbürgt sich
für deren
regelmäßige und
ordnungsgemäße
Unterrichtung. Jeder Schüler verpflichtet
sich, den Unterricht pünktlich zu besuchen
und sich gewissenhaft vorzubereiten. Bei mehrmaligem
unentschuldigtem Fernbleiben, oder
ungenügender Leistung, kann ein
Schüler von der Musikschule verwiesen
werden. Die Lehrer sind verpflichtet, Anwesenheitslisten zu
führen.
Unterrichtsausfälle seitens der Musikschule
(z.B. Krankheit der Lehrkraft) sind bis zu 3 Stunden im
Kalenderjahr zumutbar. Erst für 4
ausgefallene Stunden besteht ein Anspruch auf Ausgleich durch
Rückerstattung einer
Monatsgebühr.
Ferien
Die Ferien richten sich nach der Ferienordnung der örtlichen Schulen. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Von Schülern versäumte Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig. Bei längerer Erkrankung kann die Gebühr auf schriftlichen Antrag hin ausgesetzt werden.