Aktueller Stand des Breitbandausbaus im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Hier aktualisieren wir regelmäßig den aktuellen Stand des Breitbandausbaus in Titisee-Neustadt.
Stand: 28.01.2022 Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald vergibt erste Bauarbeiten für den Glasfaserausbau
INVESTITIONSVOLUMEN VON 87 MIO. EURO FÜR SCHNELLES INTERNET
Verbandsvorsitzende Landrätin Dorothea Störr-Ritter hat die Freigabe für die Auftragserteilung der ersten Bauarbeiten für den Breitbandausbau an sechs Unternehmen erteilt. Die ausgewählten Unternehmen stimmen die Arbeiten zeitnah mit den jeweiligen Gemeinden ab.
Den Zuschlag für die Lose in Breitnau, Eisenbach, Hinterzarten, Oberried und Titisee-Neustadt mit einem Auftragsvolumen von ca. 74 Millionen € erhält das Unternehmen Leonhard Weiss GmbH & Co. KG. Für das Los in St. Märgen mit einem Auftragsvolumen von ca. 13 Millionen € wird der Zuschlag an Netze-BW erteilt. Die Vergabe mit einer Gesamtsumme von rund 87 Millionen Euro erfolgte über die Verbandsvorsitzende Landrätin Dorothea Störr-Ritter. Zuwendungen erhalten die mit der Ausschreibung verbundenen Projekte über das Bundesförderprogramm Breitband und die Breitbandförderprogramme des Landes Baden-Württemberg. In den sechs Gemeinden Breitnau, Eisenbach, Hinterzarten, Oberried, St. Märgen und Titisee-Neustadt wurde zuvor ein mehrstufiges Ausschreibungsverfahren für die Bauarbeiten eines sogenannten mitplanenden Generalübernehmers EU-weit durchgeführt. Ein mitplanender Generalübernehmer koordiniert die Ausführung mit Planung und Bau in einer Hand und verspricht dadurch eine schnelle bauliche Umsetzung.
Glasfasernetz bleibt in kommunaler Hand
Für die unterversorgten Anschlüsse in den sogenannten weißen Flecken wird das Glasfasernetz beim Ausbau auf Wunsch für die Anschlussnehmer kostenfrei bis in die Gebäude errichtet.
Das errichtete Glasfasernetz bleibt in der Hand des Zweckverbands und der jeweiligen Mitgliedsgemeinde bzw. des Landkreises. Den Netzbetrieb übernimmt dann Zug um Zug die Vodafone GmbH nach Überlassung fertiggestellter, funktionaler Netzabschnitte. Auch andere Anbieter können über "open access" Dienste auf dem Glasfasernetz anbieten.
Weitere Bauvergaben vorgesehen
Der Zweckverband Breitband plant, baut und finanziert den Breitbandausbau für seine Mitglieder. Unterstützt wird der geförderte Ausbau mit Mitteln des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Als Vorgabe aus der Förderung muss die Gemeinde einen Eigenanteil tragen. Den Netzbetrieb darf nur ein privates Telekommunikationsunternehmen leisten. In einer EU-weiten Ausschreibung des Zweckverbands Breitband hat Vodafone GmbH den Zuschlag für den Netzbetrieb 2020 erhalten. Derzeit laufen noch weitere Vergabeverfahren im Gebiet des Zweckverbandes, so dass nach und nach weitere Arbeiten zur Realisierung der bisherigen Planungen vergeben werden können.
Stand: 21.12.2021 Breitbandausbau im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
ENDE DER VORVERMARKTUNG ÜBER DEN BETREIBER –ABSCHLUSS DER VEREINBARUNG FÜR KOSTENFREIE GLASFASERHAUSANSCHLÜSSE BIS ZUM REALEN AUSBAU MÖGLICH
Die Vorvermarktung über den Betreiber des Verbandsnetzes hat zum 15. Oktober 2021 geendet. Im Zuge der Vorvermarktung wurden Adressaten im weißen Fleck Grundstücksnutzungsverträge für den Glasfaserhausanschluss mit dem Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald angeboten. Bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen besteht darüber hinaus bis zum Baubeginn noch die Möglichkeit, einen kostenfreien Glasfaserhausanschluss des Zweckverbands Breitband zu erhalten. Erforderliche Grundstücksnutzungsverträge mit dem Zweckverband Breitband für die "weißen Flecken" werden in der Zeit bis Baubeginn über die Gemeinde Titisee-Neustadt oder das ausgewählte Planungsbüro RBS Wave GmbH angeboten.
Bei den unterversorgten Adressaten im weißen Fleck hat der Betreiber des Verbandsnetzes den Verband mit der Einholung von Grundstücksnutzungsverträgen unterstützt. Über die am 14. Juni 2021 vom Betreiber gestartete Vorvermarktung in der Gemeinde Titisee-Neustadt wurden verschiedene Informationsmöglichkeiten vor Ort angeboten. Die Frist für die Vorvermarktung hat zum 15. Oktober 2021 geendet. Um einen kostenfreien Glasfaserhausanschluss zu erhalten, bleibt die Möglichkeit für den Abschluss eines Grundstücksnutzungsvertrages mit dem Verband bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen jedoch noch darüber hinaus bis zum Baubeginn in der Gemeinde Titisee-Neustadt bestehen. Der Grundstücksnutzungsvertrag mit dem Zweckverband Breitband bildet die Grundlage für den Glasfaserhausanschluss und ist unbedingt notwendig, damit der Zweckverband Breitband den Hausanschluss weiter planen und letztlich bauen kann.
Schließen Sie jetzt einen Grundstücksnutzungsvertrag ab
Damit ein Glasfaserhausanschluss bis ins Gebäude gelegt werden kann, wird ein Grundstücksnutzungsvertrag zwischen dem Eigentümer und dem Zweckverband Breitband geschlossen. Im geförderten Bereich entstehen für den Anschlussnehmer für die Verlegung durch den Zweckverband Breitband hierbei keine Kosten. Der Abschluss eines Vertrags über ein Glasfaserprodukt mit einem Netzbetreiber ist für die Glasfaserhausanschlussverlegung nicht erforderlich. Erst für die Anschlussnutzung ist ein Vertrag über ein Glasfaserprodukt bei einem Anbieter notwendig. Dieser kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nach Verlegung geschlossen werden. Die Verlegung des Glasfaserhausanschlusses verpflichtet nicht zur Nutzung. Bis der Bau in der Gemeinde Titisee-Neustadt beginnt besteht noch die Möglichkeit für die Eigentümer, sich bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen einen kostenfreien Anschluss zu sichern. Die Gemeinde oder das Planungsbüro RBS Wave GmbH wird hierzu in den nächsten Wochen auf die betroffenen Eigentümer zugehen.
Glasfasernetz steht über die open access Verpflichtung auch anderen Betreibern offen
Der Zweckverband Breitband plant, baut und finanziert den Breitbandausbau für seine Mitglieder. Der Breitbandausbau im Verbandsgebiet wird nach dem Betreibermodell durchgeführt. Hierbei wird das kommunale Glasfasernetz durch den Zweckverband Breitband gebaut und verbleibt in dessen Eigentum. Über Glasfaser kann schnelles Internet in nahezu beliebiger Bandbreite bezogen werden. TV und Telefon werden, wenn gewünscht, ebenfalls darüber geliefert. Unterstützt wird der geförderte Ausbau mit Mitteln des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Als Vorgabe aus der Förderung muss die Gemeinde einen Eigenanteil tragen. Den Netzbetrieb darf nur ein privates Telekommunikationsunternehmen leisten. In einer EU-weiten Ausschreibung des Zweckverbands Breitband hat Vodafone GmbH den Zuschlag für den Netzbetrieb im vergangenen Jahr 2020 erhalten. Über die sogenannte open access Verpflichtung steht das Netz auch anderen Betreibern offen. Haben also andere Betreiber ebenfalls Interesse an der Versorgung, können diese Leistungen über das Verbandsnetz anbieten. Allerdings besteht für andere Betreiber keine Verpflichtung zur Nutzung des Verbandsnetzes.
Hintergrundinformationen
Schnelles Internet fehlt noch in einigen Gebieten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Um eigenständig und mit vereinten Kräften die Bevölkerung mit einer zukunftsfähigen Internetverbindung über Glasfaser auszustatten, haben 40 Gemeinden und Städte sowie der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 2018 den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald gegründet. Dieser plant, baut, verwaltet und finanziert den Ausbau des Netzes für schnelles Internet im Auftrag seiner Mitglieder. Die Gesetzeslage sieht vor, dass nur private Telekommunikationsanbieter Dienstleistungen der Telekommunikation erbringen dürfen und Breitbandausbau Aufgabe der Telekommunikationsunternehmen ist. Gleichzeitig ist für die privaten Telekommunikationsunternehmen keine gesetzliche Pflicht zur Versorgung mit schnellem Internet definiert. Unterversorgte Gebiete sollen jedoch endlich einen guten Zugang erhalten. Dort, wo ein privates Telekommunikationsunternehmen in einem definierten Zeitraum von 3 Jahren keinen Ausbau beabsichtigt und eine gravierende Unterversorgung vorliegt, haben Gemeinden als freiwillige Leistung die Möglichkeit, selbst tätig zu werden. Im Verbandsgebiet erbringt der Zweckverband diese Leistungen für seine Gemeinden.