Grillplätze in Titisee-Neustadt
Ob Familienausflug, Vereinsrunde oder spontanes Picknick – in Titisee-Neustadt stehen Ihnen vier öffentliche Grillplätze in schöner Natur zur Verfügung.
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Reservierung
Die Grillplätze Platzberg, Lochenbach und Max-Engelsmann-Hütte können gegen eine Nutzungsgebühr reserviert werden.
So reservieren Sie:
Eine Reservierung ist telefonisch, per E-Mail oder persönlich während der Öffnungszeiten des Rathauses möglich.
Ansprechpartner: Rathaus Titisee-Neustadt – Zentrale
Annette Held
Telefon: Telefonnummer: +49 7651 206 0
E-Mail: Zentrale@titisee-neustadt.de
Gabriele Hug
Telefon: Telefonnummer: +49 7651 206 299
E-Mail: Zentrale@titisee-neustadt.de
Bitte beachten Sie, dass bei der Reservierung ein gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen ist.
Nutzungsgebühr
Die Nutzungsgebühr beträgt 20,00 Euro pro Reservierung.
Die Gebühr ist direkt bei der Reservierung oder spätestens eine Woche vor dem Nutzungstermin zu entrichten. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, wird die Reservierung automatisch storniert und der Termin wieder freigegeben.
Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens eine Woche vor dem reservierten Termin möglich.
Bei einer späteren Absage erfolgt keine Rückerstattung der Nutzungsgebühr. Dies gilt unabhängig vom Grund der Stornierung, auch bei ungünstiger Witterung oder Nichtnutzung des Grillplatzes.
Nutzungsgenehmigung
Nach erfolgreicher Reservierung erhalten Sie eine Nutzungsgenehmigung. Diese berechtigt zur Nutzung des reservierten Grillplatzes bzw. der Grillhütte am gebuchten Termin.
Die Genehmigung ist während der Nutzung mitzuführen und auf Verlangen dem Forstpersonal, Mitarbeitenden der Stadtverwaltung oder der Polizei vorzulegen.
Die bei der Reservierung angegebene Personenzahl ist verbindlich. Werden deutlich mehr Personen als angemeldet angetroffen oder werden die Nutzungsbedingungen nicht eingehalten, kann die Veranstaltung durch die zuständigen Stellen beendet werden.
Mit der Reservierung erkennen die Nutzerinnen und Nutzer die geltenden Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen der Stadt Titisee-Neustadt an.
Regeln und Sicherheit
Damit alle Besucherinnen und Besucher die Grillplätze sicher und unbeschwert nutzen können, bitten wir um die Einhaltung der folgenden Regeln.
Nutzungszeiten
Die Grillplätze dürfen täglich von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr genutzt werden. Die Nutzungszeiten sind einzuhalten.
Umgang mit Feuer
- Feuer darf ausschließlich in den dafür vorgesehenen Feuerstellen oder Grillvorrichtungen entzündet werden.
- Es darf nur trockenes Holz oder Holzkohle verwendet werden.
- Brennmaterial ist von den Nutzerinnen und Nutzern selbst mitzubringen.
- Das Feuer ist während der gesamten Nutzungsdauer zu beaufsichtigen.
- Vor dem Verlassen des Grillplatzes ist das Feuer vollständig zu löschen.
- Bei erhöhter Waldbrandgefahr oder behördlichen Anordnungen kann die Nutzung der Grillplätze eingeschränkt oder untersagt werden.
Sauberkeit und Umweltschutz
- Der Grillplatz ist nach der Nutzung sauber zu hinterlassen.
- Sämtliche Abfälle sind wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Bäume, Sträucher, Äste sowie sonstige Pflanzen dürfen weder beschädigt noch als Brennmaterial verwendet werden.
- Das Wegwerfen von Müll, Flaschen, Zigaretten oder sonstigem Unrat ist untersagt.
Rücksichtnahme
- Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher sowie auf die Anwohnerinnen und Anwohner.
- Das Abspielen von Musik in störender Lautstärke sowie unnötiger Lärm sind nicht gestattet.
- Die Grillplätze sind Orte der Erholung und des gemeinschaftlichen Miteinanders.
Sicherheit
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Feuerstellen nur unter Aufsicht einer erziehungsberechtigten Person nutzen.
- Die Nutzung der Grillplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
- Eltern und Aufsichtspersonen tragen die Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
Nicht gestattet sind insbesondere
- Beschädigungen an Grillstellen, Hütten, Spielgeräten, Sitzgruppen oder sonstigen Einrichtungen
- Das Absägen oder Beschädigen von Bäumen, Sträuchern und Ästen
- Das Entzünden von Feuer außerhalb der vorgesehenen Feuerstellen
- Das Wegwerfen von Abfällen oder sonstigen Gegenständen
- Das Verweilen in stark alkoholisiertem oder berauschtem Zustand
- Der Konsum illegaler Betäubungsmittel
- Das Zelten oder Übernachten auf den Grillplätzen
- Das Verrichten der Notdurft außerhalb vorhandener Toilettenanlagen
- Das Befahren der Grillplätze mit Kraftfahrzeugen, Mopeds oder ähnlichen Fahrzeugen, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist
Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen wird die entrichtete Kaution einbehalten.
Haftung
Die Nutzerinnen und Nutzer haften für Schäden, die durch ihr Verhalten entstehen. Eltern haften für ihre Kinder. Die Stadt Titisee-Neustadt übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, soweit gesetzlich zulässig.
Den Anweisungen der zuständigen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sowie der Ordnungs- und Rettungskräfte ist Folge zu leisten.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihren Beitrag zu einem sicheren und angenehmen Aufenthalt auf den Grillplätzen der Stadt Titisee-Neustadt.
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