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1. Allgemeines
Die Volkshochschule schließt mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern privatrechtliche Verträge über die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen ab. Diesen Verträgen werden folgende AGBs zugrunde gelegt.
Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.
Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.
Der VHS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Der Vertragspartner/die Vertragspartne-rin kann dem jederzeit widersprechen.
2. Anmeldung
Jede Form der Anmeldung zu den Kursen ist verbindlich. Sie sollte möglichst schriftlich erfolgen - am einfachsten mit der Anmeldekarte. Mit der Anmeldung erteilen Sie die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Telefonische Anmeldungen sind ebenfalls verbindlich.
Die Kursgebühren sind am 1. Kursabend fällig, bei Sprachkursen ab Teilnahme am zweiten Kurstermin.
Es erfolgt keine schriftliche Bestätigung, dass Sie in einen Kurs aufgenommen wurden; Sie werden aber benachrichtigt, wenn Sie in einen Kurs nicht aufgenommen werden konnten oder ein Kurs nicht stattfinden kann. Auf Wunsch erhalten Sie in der Geschäftsstelle gegen eine Gebühr von 2,00 € eine Rechnung/Quittung oder eine einfache Teilnahmebescheinigung der VHS. Bei Kursen im Bereich der Beruflichen Bildung erhalten Sie nach Kursende bzw. nach Zahlung der Kursgebühr automatisch eine Teilnahmebescheinigung und Quittung. Vorträge sind in der Regel nicht anmeldepflichtig.
3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin
Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der VHS namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
4. Kursgebühren
Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
Die Kursgebühren können von Ihnen per Bankeinzug entrichtet werden. Die Einzugsermächtigung kann schriftlich oder telefonisch erteilt werden. Sie können sowohl eine Einzugsermächtigung für alle von Ihnen besuchten VHS-Kurse, als auch für einzelne Kurse erteilen. Die Abbuchung erfolgt nach dem zweiten Kurstag. Kosten, die der Volkshochschule durch die Rückgabe von nicht durchführbaren Lastschriften entstehen, trägt die Zahlungspflichtige. Alternativ können Sie die Kursgebühr vor Kursbeginn auf das VHS-Konto überweisen. Für Rechnungen wird eine Verwaltungspauschale von 2,00 € erhoben. Vordrucke erhalten Sie bei der VHS-Geschäftsstelle bzw. den örtlichen Leitern. Bei Vorträgen und Einzelveranstaltungen wird der Eintritt an der Abendkasse erhoben. Die Kosten für Lehrmittel und Arbeitsmaterialien sind - soweit nicht anders angegeben - in der Kursgebühr nicht enthalten.
5. Organisatorische Änderungen
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde. Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung
ändern.
6. Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs beträgt im Regelfall 10 Personen. Wird sie nicht erreicht, so kann die Veranstaltung nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmenden auf eine Gebührenaufzahlung bzw. eine Unterrichtsverkürzung verständigen. Haben sich für einen Kurs weniger als 10 Teilnehmer/innen angemeldet, kann die VHS den Kurs absagen. Bei mehr als 10 Teilnehmer/innen gelten die im Programm angegebenen Gebühren.
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7. Ermäßigungen (nur für Kurse)
Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Wehrdienstleistende, Schwerbehinderte und RentnerInnen, deren Rente unter dem Sozialhilfesatz liegt erhalten bei persönlicher oder schriftlicher Anmeldung unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises 20% Kursgebührenermäßigung, sofern sie nicht von anderen Stellen Zuschüsse zur Kursgebühr erhalten. Für Schüler, Auszubildende und Studenten, gilt die im VHS-Programm ausgewiesene ermäßigte Kursgebühr. Nähere Informationen erteilt die VHS-Geschäftsstelle. Die Ermäßigung schließt Materialkosten nicht mit ein. Bei unterbelegten Kursen wird von der erhöhten Kursgebühr ausgehend die Ermäßigung berechnet.
8. Mahngebühren
Ist die fällige Kursgebühr nicht bis zum 17. Tag nach Kursbeginn auf dem Konto der VHS Hochschwarzwald eingegangen, erfolgt automatisch eine Mahnung. Jede Mahnung kostet 3 EUR Mahngebühr.
9. Rücktritt nach der Anmeldung
Nach erfolgter Anmeldung ist eine Abmeldung prinzipiell möglich, wenn sie bis drei Tage vor Kursbeginn oder aber bei Anmeldefristen bis zu deren Ablauf erfolgt. Ein Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung.
Nur bei Sprachkursen kann sich ein/e Teilnehmer/in nach dem ersten Kursabend schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Geschäftsstelle oder in den Außenstellen bei der örtlichen Leitung wieder abmelden. Bei Abmeldungen, die nach dem zweiten Sprachkursabend der Geschäftsstelle oder in den Außenstellen der örtlichen Leitung bekannt gegeben werden, wird die volle Kursgebühr berechnet.
Bei anderen Kursen ist ein Rücktritt während des Kurses nur möglich, wenn nachweisbar gewichtige unvorhersehbare Gründe (z.B. Krankheit, organisatorische Änderungen o.ä.) vorliegen. Es werden dann bei Vorlage eines Attests die Kursgebühren anteilig nach der Anzahl der besuchten Kursabende - plus 5 EUR Verwaltungskosten - berechnet. Die VHS kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen.
Für Reisen, Fahrten und Exkursionen gelten die jeweils festgelegten Rücktrittsbestimmungen.
Die VHS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder aus anderen Gründen, die nicht von ihr zu vertreten sind (z.B. Krankheit der / des Kursleiterin/-leiters).Die Teilnehmerin erhält in diesem Fall eine entsprechende Gutschrift/Ermäßigung auf die Kursgebühren.
10. Hausordnung
Die Kursleiter/innen und die Kursteilnehmer/innen sind zur Einhaltung der Hausordnung der Schulen bzw. des Gebäudes verpflichtet, in denen / dem sich die benutzten Unterrichtsräume befinden. In den Schulen und Unterrichtsräumen ist das Rauchen nicht gestattet.
11. Ferien
Für die VHS Hochschwarzwald gelten die gleichen Ferientage wie für die allgemeinbildenden Schulen. An Ferientagen finden im allgemeinen keine Kurse statt.
12. Haftung
Die VHS Hochschwarzwald behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programmheft vor. Kann eine Veranstaltung der VHS infolge höherer Gewalt nicht stattfinden, so ist jegliche Haftung der VHS ausgeschlossen. Bei Ausfall einer Veranstaltung aus anderen Gründen, insbesondere bei Erkrankung der Dozentin, beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der Kursgebühr. Die Haftung der Volkshochschule, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die Volkshochschule auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.
13. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Ausschluß gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die VHS schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
14. Widerrufsbelehrung
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
15. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen werden am 1.1.2012 gültig; damit verlieren alle bisherigen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.
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