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Ottmar Thalmann
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thalmann@titisee.de
Anke Weichert
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79822 Titisee-Neustadt
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Donnerstag:
8.00 - 12.00 Uhr und
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Termine nach Vereinbarung
Bodenrichtwerte
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
bei derStadt Titisee-Neustadt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Frau Weichert Tel. 07651-206154
weichert@titisee.de
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte bei der Stadt Titisee-Neustadt hat aufgrund der bis zum 31.12.2010 abgeschlossenen Kaufverträge die Bodenrichtwerte zum 01.01.2011 ermittelt.
Sitzung des Gutachterausschusses am 14.06.2011 in der Besetzung: Ernst Schwörer (Vorsitzender), Robert Gottwald (Stellv. Vorsitzender) - Manfred Geist (Finanzamt Freiburg-Land) - Erhard Pfaff (Gutachter) - Richard Wehrle (Gutachter) - Claudia Strittmatter (Gutachterin).
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Wertzone |
Lage/Gebiet |
gebietstypische |
Gemrkg. Neustadt je m² ca. |
Gemrkg. Titisee je m² ca. |
sonstiger Außenbereich je m² ca. |
|---|---|---|---|---|---|
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L |
landwirtschaftliche Flächen |
1,75 € |
2 € |
1,50 € |
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E |
Bauerwartungsland |
10 € |
12,50 € |
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A |
Wohnbauflächen Außenbereich |
W / o / im übrigen nicht definiert |
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wenn ebf 50 € |
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W |
Stadtteil Waldau Wohnbauflächen innerhalb Ortslage |
W, M / o / II / GRZ 0,4 / GFZ 0,8 |
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75 € |
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1 |
einf. Wohnlage/ Peripherie |
W /o / II / GRZ 0,4 / GFZ bis 0,8 |
65 € |
65 € |
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2 |
mittlere bis gute Wohnlage |
W /o/ II / GRZ 0,4 / GFZ bis 0,8 |
115 € |
125 € |
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3 |
gute Wohnlage |
W /o/ II / GRZ 0,4 / GFZ bis 0,8 |
135 € |
175 € |
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4 |
sehr gute Wohnl. |
W /o/ II / GRZ 0,4 / GFZ bis 0,8 |
150 € |
225 € |
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Mi |
Mischgebiet |
M,S /o/ II /GRZ 0,4/ GFZ bis 1,2 |
75 € |
85 € |
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MI/So |
Mischgebiet/Sondergebiet |
M,S /o/ II /GRZ 0,4/ GFZ bis 1,2 |
-- |
85 € |
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Ge/Mi |
Gewerbe-/ tls.Mischgebiet |
G,M/o/ II / GRZ 0,4/ GFZ bis 1,2 |
45 € |
55 € |
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K 2 |
Kerngebiet - außen |
M / g,o / GRZ/GFZ nicht def. |
170 € |
225 € |
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K 1 |
Kerngebiet zentrale Lage |
M / g / GRZ /GFZ nicht def. |
300 € |
375 € |
Erläuterungen:
- R = Rohbauland
- W = Wohnbauflächen
- M = Mischgebiet
- o = offene Bauweise
- E = Bauerwartungsland
- G = Gewerbliche Flächen
- S = Sonderbauflächen
- g = geschlossene Bauweise
- GRZ = Grundflächenzahl = Verhältnis überbaute Fläche/Grundstücksgröße
- GFZ = Geschossflächenzahl = Geschossfläche/Grundstücksgröße
- I / II = Anzahl der möglichen Vollgeschosse
Der Bodenrichtwert ist definiert als der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche mit gebietstypischenEigenschaften/Nutzungen, auch wenn diese zonal von einer zulässigen Nutzung nach oben oder unten abweicht - (Bodenrichtwertgrundstück).
Zugrunde gelegte und unabhängig von spezifischen topografischen oder sonstigen Gegebenheiten übliche Grundstücksgröße sind dabei für ein Reihenhaus ca. 250 bis 400 m², eine Doppelhaushälfte 450 bis 550 m², ein Ein- bis Dreifamilienwohnhaus ca. 700 bis 1.000 m².
Alle anderen Grundstücke sind im Einzelfall in Anlehnung an die Baunutzungsverordnung zu beurteilen, z.B. bei einer GRZ 0,4 min. das 2,5-fache der überbauten Fläche, bei anderen GRZs entsprechend.
Der Richtwert wird in der Regel für unbebaute Grundstücke und nach Erfahrungen auf dem örtlichen Grundstücksmarkt als Preis abgeleitet, wie er sich ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse ergibt. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften - insbesondere bezüglich Größe, Gestalt, Bodenbeschaffenheit, Umwelteinflüssen, tatsächlicher Nutzung undNutzbarkeit, Altlasten, Mehrgründungskosten - sind im Richtwert nicht berücksichtigt.
Zugehörig ist die Bodenrichtwertkarte. Die Lage-/Gebietsbezeichnungen und gebietstypischen Nutzungen können von eventuell vorhandenen Bebauungsplanfestsetzungen o.ä. abweichen und begründen keine baurechtlichen Ansprüche. Die Einteilung der Gebiete nach der Richtwertkarte erfolgt nach Kaufpreisrelationen und Markteinschätzung. Die Angaben sind Mittelwerte. Einzelgrundstücke in den zonal abgegrenzten Bereichen können dabei hiervon bis ca. +/- 30 % abweichen. Die Richtwertzonen sind ausdrücklich nicht parzellenscharf abgegrenzt; in Übergangsbereichen sind Überschneidungen möglich.
Die Werte beinhalten jeweils alle Erschließungskosten (= ebf) - bei Erhebung nach kommunalen Satzungen sowie bei privater Erschließung je nach Gebiet bis ca. 50,--€ je m². Soweit diese ganz oder teilweise ausstehen (was insbesondere in den Außenbereichen die Regel sein dürfte), ist zur Verkehrswertermittlung ein entsprechender Abzug auf einen „ebp-Wert" vorzunehmen.
Aufgestellt nach und entsprechend § 196 Baugesetzbuch (BauGB) am 14.06.2011:
gez.: Ernst Schwörer, Vorsitzender des Gutachterausschusses
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche hinsichtlich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (z. B. Bebaubarkeit eines Grundstücks) können aus den Bodenrichtwerten und den Bodenrichtwertzonen nicht abgeleitet werden.










